Änderungsantrag zum Haushalt Nr. H-0257/2025:
Teilhaushalt: 15 Büro Oberbürgermeister
Produkt: 11140 Gleichstellungsangelegenheiten
Ertrag/Aufwand: Zuwendung

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Teilhaushalt: 15 Büro Oberbürgermeister
Produkt: 11140 Gleichstellungsangelegenheiten
Ertrag/Aufwand: Zuwendung

Antrag,

1. Folgende Ansatzveränderung in 2025 vorzunehmen:

Der Aufwand in Höhe von                   376.405         Euro

wird um                                                  49.179         Euro

auf insgesamt                                      425.584         Euro erhöht.

 

2. Folgende Ansatzveränderung in 2026 vorzunehmen:

Der Aufwand in Höhe von                   376.405         Euro

wird um                                                  55.273         Euro

auf insgesamt                                    431.678           Euro erhöht.

Begründung

Einrichtungen wie Frauenhäuser sind ein unverzichtbarer Bestandteil der städtischen Daseinsvorsorge und des sozialen Sicherungssystems. Sie bieten Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, nicht nur einen sicheren Zufluchtsort, sondern auch eine umfassende Unterstützung, die es ihnen ermöglicht, sich aus bedrohlichen Lebenssituationen zu befreien und ein neues, selbstbestimmtes Leben zu beginnen.

Die Erhöhung des Haushaltsansatzes soll dazu beitragen, die bestehenden Angebote abzusichern, Fachpersonal zu halten und auch gestiegene Miet- und Heizkosten aufzufangen. Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten ist es essentiell, dass Einrichtungen des Gewaltschutzes ausreichend finanziell ausgestattet sind, um ihre wichtige Arbeit fortführen zu können.

Seit 2016 wurde mit politischem Auftrag die Frauenhauslandschaft in Hannover erheblich ausgebaut. Auch in schwierigen Haushaltslagen ist es von entscheidender Bedeutung, die Grundbedürfnisse von Menschen nach Schutz vor Gewalt aufrechtzuerhalten. Der Schutz vor Gewalt gehört zu den grundlegenden Menschenrechten und darf selbst in Zeiten knapper öffentlicher Mittel nicht in Frage gestellt werden. Darüber hinaus verpflichtet uns die Istanbul-Konvention, die wirksamsten Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen umzusetzen und den Zugang zu Schutz und Unterstützung sicherzustellen.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu betonen, dass die Finanzierung von Frauenhäusern und anderen Schutzangeboten nicht als freiwillige Leistung einer Kommune betrachtet werden kann, sondern vielmehr als Teil ihrer Pflichtaufgaben, die sich aus internationalen Abkommen wie der Istanbul-Konvention ergeben. Die Einhaltung dieser Verpflichtungen stellt sicher, dass unsere Stadt ihrer Verantwortung gerecht wird und aktiv zur Verwirklichung der Menschenrechte beiträgt.