Änderungsantrag zum Haushalt Nr. H-0256/2025:
Teilhaushalt: 15 Büro Oberbürgermeister
Produkt: 11140 Gleichstellungsangelegenheiten
Ertrag/Aufwand: Zuwendung Frauenhauseinrichtung Mola

Inhalt der Drucksache:

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Teilhaushalt: 15 Büro Oberbürgermeister
Produkt: 11140 Gleichstellungsangelegenheiten
Ertrag/Aufwand: Zuwendung Frauenhauseinrichtung Mola

Antrag,

1. Folgende Ansatzveränderung in 2025 vorzunehmen:

Der Aufwand in Höhe von                   374.158         Euro

wird um                                                  49.000         Euro

auf insgesamt                                      423.158         Euro erhöht.

 

2. Folgende Ansatzveränderung in 2026 vorzunehmen:

Der Aufwand in Höhe von                   374.158         Euro

wird um                                                  55.000         Euro

auf insgesamt                                      429.158         Euro erhöht.

Begründung

Die Frauenhauseinrichtung Mola ist speziell für sehr junge Frauen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren konzipiert. Sie erfüllt als Schutzeinrichtung neben der Unterbringung insbesondere eine zentrale Funktion in der psychosozialen Betreuung und Begleitung dieser Altersgruppe. Junge Frauen, die von Gewalt betroffen sind, befinden sich häufig in einer Lebensphase, in der sie nicht nur akuten Schutz, sondern auch intensive Unterstützung bei der Bewältigung ihrer persönlichen, sozialen und beruflichen Herausforderungen benötigen.

Dieses Angebot bewegt sich daher an der Schnittstelle zur Jugendhilfe und ist einzigartig in seiner Ausrichtung. Die spezifische Unterstützung dieser jungen Frauen geht über den klassischen Gewaltschutz hinaus: Sie umfasst umfassende psychosoziale Betreuung, Hilfe bei der beruflichen Orientierung sowie Unterstützung in persönlichen Entwicklungsprozessen, die auf die besonderen Bedürfnisse dieser Altersgruppe zugeschnitten sind. Durch diese spezialisierte Hilfe werden nicht nur unmittelbare Gefahren abgewehrt, sondern es wird auch langfristig der Weg in ein selbstbestimmtes Leben geebnet.

Die Erhöhung des Haushaltsansatzes ist notwendig, um die finanzielle Grundlage für diese intensive Betreuung abzusichern und die Qualität der psychosozialen Unterstützung zu gewährleisten. Insbesondere die Nachtbereitschaften und Rufbereitschaften lösen einen erhöhten finanziellen Bedarf an Personalkosten aus. Fachpersonal, das auf die spezifischen Bedürfnisse junger Frauen in dieser Lebensphase geschult ist, bildet dabei das Rückgrat der Betreuung und muss langfristig gehalten werden.

Auch in angespannten Haushaltslagen ist es von entscheidender Bedeutung, diese besondere Schutzeinrichtung und die notwendige psychosoziale Betreuung aufrechtzuerhalten. Durch die Unterstützung dieser Einrichtung leistet die Stadt einen unverzichtbaren Beitrag zum Schutz und zur Förderung junger Frauen in Krisensituationen, der sich im Rahmen der Schutzziele der Istanbul Konvention bewegt und dabei wegen des jungen Alters der Betroffenen über den reinen Gewaltschutz hinausgeht und präventiv wirkt.