Änderungsantrag zum Haushalt Nr. H-0244/2023:
Teilhaushalt: 18 Personal und Organisation
Produkt: 11110 – Angelegenheiten des Rates

Informationen:

verwandte Drucksachen:

H-0244/2023 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und SPD-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Teilhaushalt: 18 Personal und Organisation
Produkt: 11110 – Angelegenheiten des Rates

Antrag zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Einwohner*innenbeteiligung in 2023 und 2024 jeweils ein Beteiligungsprojekt nach der Methode „Einwohner*innenrat“ (repräsentative, zufällig ausgewählte Einwohner*innengruppe, die für max. 6 Monate ein abgegrenztes Thema bearbeitet) durchzuführen, soweit dies auch vom Beteiligungsbeirat befürwortet wird. Die Mittel dafür (pro Projekt 40.000 Euro) werden aus dem Teilhaushalt heraus erwirtschaftet. Die Beteiligungsprojekte werden von der Koordinierungsstelle Einwohner*innenbeteiligung koordiniert. Die Projekte nach der Methode „Einwohner*innenrat“ sind nach Möglichkeit zusätzlich zu den in DS 2425/2021 festgeschriebenen Pilotprojekten durchzuführen.

Begründung:

Demokratie fängt mit Begegnung an!

Einwohner*innenbeteiligung ist der Motor für Demokratie und die zentrale Grundlage der Demokratie. Demokratie kann nur lebendig werden, wenn möglichst viele Mitbürger:innen bereit sind, sich einzumischen und Mitverantwortung zu übernehmen.

Stärker denn je ist unsere Gesellschaft auf ein Miteinander angewiesen. Heute und morgen müssen wir gesellschaftliche Kompetenzen und Ressourcen bündeln, um gemeinsam die Aufgaben der Gegenwart und der Zukunft zu meistern. Einwohner*innenbeteiligung heißt Mitwirkung ermöglichen.

Um Beteiligung passgenau und gelingend zu gestalten sind verschiedene Methoden zu erwägen. Auch finanzielle Mittel sind nötig, z.B. für das interessante Instrument der Einwohner*innenräte. Um als Kommune einen Beitrag zu leisten und erfahrbar zu machen wie demokratische Beteiligung, Kompromissfindung und Befassung mit einem Thema funktioniert, ist der Einwohner*innenrat ein geeignetes, einzurichtendes und zu beförderndes Instrument – so dieses auch von dem einzusetzenden Beirat für Beteiligungen befürwortet wird.