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1.
Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den Stadtbezirksräten, den jeweiligen Schulen und der Polizei die Schulwegesicherheit in den Stadtbezirken konsequent zu verbessern und zu diesem Zweck Schulstraßen mit einer dauerhaften Sperrung des Kfz-Verkehrs einzurichten. Dadurch sollen gefährliche Situationen für Kinder und Jugendliche entschärft werden, die derzeit auch durch schlechte Sichtbeziehungen des ruhenden Verkehrs, Elterntaxis (Hol- und Bringverkehre), Durchgangsverkehre, Wendemanöver vor Schulen und eine fehlende kindgerechte Infrastruktur im Fuß- und Radverkehrsbereich entstehen. Außerdem sind von der Verwaltung Schulwege sukzessive auch durch Fahrradstraßen zu verbessern. Die Bezirksräte werden zuvor gebeten, erste Schwerpunktschulen zu nennen, mit denen planerisch und exemplarisch begonnen werden soll.
Die Verwaltung erstellt dazu einen Leitfaden mit geeigneten Maßnahmen um a) die Situation direkt vor einer Schule mittels einer Schulstraße nach dem Vorbild von Paris zu verbessern, b) eine Schulwegplanung für eine Schule zu erarbeiten, die über die „Anliegerstraße der Schule“ hinaus Wege im Bezirk erörtert und bis zur Schule bündelt, c) Maßnahmen wie sichere Radwege für Kinder, Tempo 30 (auch nach der neuen StVO), Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen, Fahrradstraßen, Spielstraße, Ausschluss von MIV, Bewohner*innen frei, Zebrastreifen, Mittelinseln, Ampelübergänge, Kinderbusse, Geschwindigkeitsanzeigen, Abpollerungen verschiedener Art, gute ÖPNV Anbindung (durch Haltestellen/Busspuren …), Schulstraßen im Umfeld einer Schule zu integrieren. Der Leitfaden wird dem Stadtentwicklungs- und Bauausschuss und dem Schul- und Bildungsausschuss im April 2025 vorgelegt. Darüber hinaus wird in den beiden Ausschüssen halbjährlich über den aktuellen Stand des Ausbaus sicherer Schulwege berichtet.
Die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der ist 2025 und 2026 zunächst aus vorhandenen Mitteln zu finanzieren. Ab 2027 sind dann die dafür notwendigen Mittel in die mittelfristige Finanzplanung einzustellen und die Investitionsplanungen 2027ff. (der sog. Finanzkorridor) im Teilfinanzhaushalt 66 entsprechend anzupassen. Zusätzlich sind nach Möglichkeit Fördermittel beim Land Niedersachsen bzw. beim Bund für sichere Schulwege und Schulstraßen sowie für die Erstellung von Schulwegplänen/Leitfäden zu beantragen.
2.
Schulen soll zusätzlich ermöglicht werden, im Rahmen des Unterrichts oder Projektwochen Schulwege zu ergründen, Bewusstsein zu schaffen und Änderungswünsche aufzuweisen. Dazu soll die Verwaltung zusätzlich prüfen, welche Fördermittel zu Verfügung stehen bzw. zur Verfügung stehen müssten, damit bewährte Projekte, die in enger Zusammenarbeit mit Organisationen und Vereinen aus dem Mobilitätsbereich schon umgesetzt wurden, flächendeckender auch in Hannover finanziert werden können. In diesen Projekten wurden bereits über Schüler*innen der Schule hinaus Eltern, Lehrer*innen und Polizei eingebunden und Handlungsempfehlungen an die Verwaltung übermittelt, die daraufhin umgesetzt wurden und nicht nur den Schulweg sicherer machten, sondern auch die Schüler*innen auf ihrem täglichen Schulweg stolz machten. Die Verwaltung soll daher prüfen, inwieweit ein solches zusätzliches Vorgehen institutionalisiert und gegebenenfalls mit Fördermitteln hinterlegt werden kann.
Zu 1.:
Sicherheit für Kinder muss im Straßenverkehr oberste Priorität haben. Nur so können sie selbständig Schulwege zu Fuß oder mit dem Fahrrad eigenständig bewältigen. Kinder müssen ab dem Alter von 10 Jahren auf der Straße fahren und dabei sicher von A nach B kommen können. Kinder haben unter 14 Jahren ein 30 % kleineres Gesichtsfeld. Das bestätigt nicht nur die Wahrnehmungsforschung, sondern auch ganz einfache der Augenarzt bei der entsprechenden Messung. Kinder bringen daher altersgerecht schlechtere kognitive, motorische, akustische und visuelle Voraussetzungen als Erwachsene mit. Sie überblicken weniger Raum, weil sie niedriger auf dem Fahrrad sitzen und zu Fuß kleiner sind. Außerdem haben sie altersgerecht ein niedrigeres Gefahrenbewusstsein. Daher brauchen wir Straßen für Kinder. Fahrradstraßen sind besonders gut geeignet, da das Begleiten von Eltern hier sehr gut funktioniert, um die Strecken zu erlernen, nebeneinander zu fahren und alltägliche Gefahrensituationen gemeinsam zu erlernen. Sie sind übersichtlicher mit genügend Platz und ohne parkende/behindernde Autos am Fahrbahnrand und gefährden daher auch nicht durch Dooring-Zonen, in die Kinder leicht abgedrängt werden können.
Fahrradstraßen und Schulstraßen sind deshalb besonders gut geeignet für den Schüler*innenverkehr. Es gilt hier Lücken zu schließen und attraktive und kindgerechte Verbindungen zu schaffen. Die Förderung kindgerechter Infrastruktur im Verkehrsraum mit einem entsprechenden zusammenhängenden Wegenetz dient aber auch älteren Menschen. Selbst unabhängig von der Wegstrecke an sich können Eltern ihren Alltag selbst besser gestalten, wenn Kinder eigenständig zur Schule gehen. Außerdem werden Verkehre vermieden.
Schulstraßen sind durch ihre Einrichtungen vor allem in Paris und NRW – aber auch in Hannover – bekannt geworden. Sie haben jedoch keine einheitliche Definition. Vielmehr sind sie ein individuelles Bündel an Maßnahmen und Regeln. Sie beziehen sich nicht allein auf die Straße, an der die Schule liegt. Auch das Umfeld der Schule/der Schulweg kann für Autoverkehr gesperrt werden. Sperrzeiten können dauerhaft wiederkehrend zu Bring- und Holzeiten wie auch gänzlich dauerhaft eingerichtet werden.
Sichere Schulwege dienen der körperlichen Unversehrtheit der Kinder, einer Entwicklung zur Selbstständigkeit, einem gesunderen Aufwachsen durch mehr Bewegung und eigenständiger Fortbewegung und fördern die Bewegungsfreude. Hier kommt das Grundrecht zum Zug: Die diskriminierungsfreie Teilhabe von Kindern am Straßenverkehr ist mit den Grundrechten einzelner begründet: Dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und Vision Zero. Zudem bietet die UN-Kinderrechtskonvention Schutzplichten des Staates:
Während das Schutzniveau für Kinder vor Verkehrsunfällen als zu niedrig bewertet wird, gibt es das Recht auf Erholung und Freizeit im urbanen Umfeld.
Das Ziel sicherer Schulwege ist außerdem Kindern, aber auch generationsübergreifend einer großen Anzahl von Menschen Teilhabe an aktiver Mobilität zu ermöglichen, die Verkehrssicherheit zu verbessern und Elterntaxis möglichst unnötig zu machen. Kinder sind derzeit stark benachteiligt, wenn sie sich autonom Bewegen. Dem gilt es entschieden entgegen zu wirken.
Die Verwaltung kann die beschriebenen Maßnahmen über das Planungsrecht und das Straßenverkehrsrecht mannichfaltig umsetzen. Schulen sind sensible Einrichtungen und der der Weg zu Schulen kann von Kindern nur mit dem Fahrrad, dem Roller oder zu Fuß selbständig überwunden werden.
Zu 2.:
Es geht darum die Bedürfnisse von Kindermobilität ernst zu nehmen und Kinder in ihrer Selbstständigkeit zu stärken. Wenn Kinder ihre Wege selbständig und eigenständig zurücklegen, ist das eine sie selbst stärkende und begleitende Erfahrung in ihrer Selbstwirksamkeit. Das geht auf dem täglichen Weg zur Schule besonders gut. Schon jetzt kann Schulen nahegelegt werden, mit Kindern und im Rahmen des Unterrichts Schulwege zu ergründen, Bewusstsein zu schaffen und Änderungswünsche aufzuweisen. Im Rahmen des Unterrichts, Projektwochen oder „Führerscheinprüfungen“ würde es den Unterricht bereichern. Dazu gibt es bereits erfolgreiche Projekte in Zusammenarbeit mit Organisationen und Vereinen im Mobilitätsbereich. Die sehr guten Ergebnisse hinterlassen nicht nur die Schulwege sicherer und die Kinder stolz, es werden auch sehr gute und lebensnahe – die Kinder unmittelbar selbst betreffende – Erfahrungen im politischen Rahmen, in Selbstverantwortung, Selbstwirksamkeit und Gemeinschaftsgefühl gesammelt.
Siehe auch:
Gutachten: Schulstraßen, Rechtliche Möglichkeiten der Kommunen bei der Einrichtung von Schulstraßen, Erstellt von Dr. Olaf Dilling, Rechtsanwalt re| Rechtsanwälte PartGmbB, 13.02.2024
https://die-stadtgestalter.de/2022/07/03/mit-schulstrassen-das-verkehrschaos-vor-den-schulen-beenden/
https://kinderaufsrad.org/aktiv-werden/schulstrassen/
https://www.bast.de/DE/Publikationen/Medien/Schulweg/Schulweg-hidden_node.html