Änderungsantrag zum Haushalt Nr. H-0221/2025:
Planstelle im Fachbereich Tiefbau für Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen

Inhalt der Drucksache:

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Planstelle im Fachbereich Tiefbau für Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen

Antrag,

Folgende Ansatzveränderung für 2025 vorzunehmen:

Der Aufwand in Höhe von 19.567.000 Euro

wird um 44.000 Euro

auf insgesamt 19.611.000 Euro erhöht.

Folgende Ansatzveränderung ab 2026 vorzunehmen:

Der Aufwand in Höhe von 20.203.000 Euro

wird um 88.000 Euro

auf insgesamt 20.291.000 Euro erhöht.

Die Ansatzveränderungen werden über das Haushaltsjahr 2026 hinaus fortgeführt. Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 44.000 € für 2025 und von 88.000 € für 2026 sind für die dauerhafte Schaffung einer zusätzlichen E11-Planstelle ab 2025 im Bereich 66.2 Planen und Bauen für die Planung und Umsetzung von Tiefbauleistungen für Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen auf öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Plätze usw.), z.B. im Rahmen des 1000 Bäume-Programms oder des Fernwärmeausbaus, zu verwenden.

Die zusätzliche Planstelle ist in den Stellenplan aufzunehmen.

Begründung


Neben der Eindämmung des Klimawandels durch Klimaschutzmaßnahmen sind ebenso Maßnahmen zur Minimierung der Folgen der Klimaerwärmung bzw. zur Stärkung der Klimaresilienz notwendig, um die Lebensqualität für die Einwohner*innen Hannovers dauerhaft zu erhalten. Insbesondere die Entsiegelung und Begrünung von überdimensionierten Verkehrsflächen bietet sich an, um die Wärmebelastung für die Hannoveraner*innen zu reduzieren und zugleich die Aufenthaltsqualität in dichtbebauten und starkversiegelten Stadtteilen zu erhöhen.

Weil bei Baumpflanzungen und Entsiegelungen außerhalb bestehender Grün-/Mittelstreifen regelmäßig auch umfangreiche Tiefbauleistungen erforderlich sind, um z.B. im Rahmen des 1000 Bäume-Programms oder des Fernwärmeausbaus in Hannover weitere Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen in Bestandsstraßen umsetzen zu können, ist zur beschleunigten Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt und Stadtgrün die Schaffung einer eigenen Planstelle im Fachbereich Tiefbau erforderlich.