Änderungsantrag zum Haushalt Nr. H-0177/2019:
Teilhaushalt: 66 Tiefbau
Investition: 54101XXX Gemeindestraßen, Eichenbrink
Ein-/Auszahlung: 26. Baumaßnahmen

Inhalt der Drucksache:

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Teilhaushalt: 66 Tiefbau
Investition: 54101XXX Gemeindestraßen, Eichenbrink
Ein-/Auszahlung: 26. Baumaßnahmen

Antrag zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen von der Fahrbahn abgetrennten kombinierten Rad-und Fußweg (z.B. durch das Aufstellen von Pollern bzw. Baken) am Eichenbrink, kurz hinter der Kanalbrücke in Richtung stadteinwärts, und die dafür notwendige Verbreiterung des Straßenquerschnitts in Richtung Böschung der Brückenrampe zu planen und einschließlich der Kostenschätzung im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vorzustellen. Es ist dabei auf eine entsprechende Breite des Rad- und Fußwegs zu achten, damit auch Radfahrer*innen mit Fahrradanhängern dort ungehindert und gefahrlos fahren können.

Begründung:

Der im Innenradius verlaufende kombinierte Rad- und Fußweg am Eichenbrink, kurz hinter der Kanalbrücke in Richtung stadteinwärts, wird in der Praxis von vielen Autos als Fahrbahn mitgenutzt, da die Kurve häufig "geschnitten' wird, Dies ist besonders gefährlich, da die Kurve in Abhängigkeit der jeweiligen Vegetationsperiode durch das angrenzende Gebüsch nicht einsehbar ist. Insbesondere für Menschen mit Kinderwagen oder mit Fahrradanhängern, die auf die komplette Breite des Schutzstreifens angewiesen sind, ist die derzeitige Situation zum Teil lebensgefährlich. Gleiches gilt auch für den Fall, dass Radfahrende Fußgänger*innen überholen müssen. Zwar ist der Kurvenbereich bereits zur besseren Sichtbarkeit rot markiert und zudem mit einer breiten, weißen durchgehenden Linie versehen. Dennoch ist das ordnungswidrige Überfahren des Streifens eher die Regel als die Ausnahme, wie eine Ortsbesichtigung zeigte. Das Aufstellen von Pollern bzw. Baken zur Abtrennung von Fahrbahn und Radfahrstreifen ist jedoch bei den vorhandenen Querschnittsbreiten laut Aussage der Verwaltung (Drs. 15-2520/2017 N1 S1) nicht möglich. Notwendig ist daher eine Verbreiterung des Straßenquerschnitts in Richtung Böschung der Brückenrampe, die Eingriffe in die Böschung nebst Bewuchs und eine Absturzsicherung auf der Böschungsseite erfordert.

Christine Kastning Dr. Freya Markowis Wilfried H. Engelke
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender