Änderungsantrag zum Haushalt Nr. H-0158/2019:
Teilhaushalt: 61 Planen und Stadtentwicklung
Ertrag/Aufwand: Nr. 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistung

Inhalt der Drucksache:

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Teilhaushalt: 61 Planen und Stadtentwicklung
Ertrag/Aufwand: Nr. 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistung

Antrag zu beschließen:

Bei Neubauvorhaben auf städtischen Grundeigentum bzw. ehem. städtischen Grundeigentum, Erstellung von B-Plänen und Städtebaulichen Verträgen wird zukünftig grundsätzlich 30 % geförderter und gebundener Wohnungsbau grundsätzlich am Standort verlangt. In Gebieten mit deutlich überdurchschnittlicher Förderquote soll der Anteil nicht geringer als 25 % sein.

Begründung:

In Hannover fehlen günstige gebundene Wohnungen. Dazu hat die Stadt mit dem Wohnkonzept 2020 und dem Wohnungsbauförderprogramm die Voraussetzungen geschaffen, dass neue geförderte und gebundene Wohnungen entstehen. Die damaligen Gutachter forderten bei der Erstellung der Programme 25 bis 30 Prozent Sozialwohnungen, wobei bislang in der Stadt die untere Quote Anwendung fand. Um das quantitative Ziel zu erreichen, soll zukünftig die höhere Quote gewählt werden.

Christine Kastning Dr. Freya Markowis Wilfried H. Engelke Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender