Änderungsantrag zum Haushalt Nr. H-0118/2025:
Teilhaushalt: 40 Schule
Produkt: 24304 Schulformübergreifende Programme und Projekte
Ertrag/Aufwand: Sprachschlüssel Schule

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Teilhaushalt: 40 Schule
Produkt: 24304 Schulformübergreifende Programme und Projekte
Ertrag/Aufwand: Sprachschlüssel Schule

Antrag,

Die Verwaltung wird beauftragt, dass Ankommen Hannovers Schulsystem weiter zu verbessern. Die bereits bestehende Bildungsberatung soll dafür ausgeweitet werden und eine mögliche Unterstützung in der Erlernung der Sprache analog zum Braunschweiger Modell „SchuBs“ ausgearbeitet werden. Ein erhöhter personeller Aufwand in der Beratung des Bildungsbüros ist in den Gesamtkosten eingerechnet.

Für diese Maßnahmen werden die folgenden Ansätze wie folgt erhöht:

1. Folgende Ansatzveränderung in 2025 vorzunehmen:

Der Aufwand in Höhe von 31.673.000 Euro

wird um 100.000 Euro

auf insgesamt 31.773.000 Euro erhöht.

2. Folgende Ansatzveränderung ab 2026 vorzunehmen:

Der Aufwand in Höhe von 34.537.000 Euro

wird um 300.000 Euro

auf insgesamt 34.837.000 Euro erhöht.

Das Sprachangebot kann bei Bedarf auf Wunsch von den Kindern und Jugendlichen angewählt werden. Die Schüler*innen werden dafür für bis zu drei Monate nach §70 (1) NSchG vom regulären Unterricht freigestellt.

Begründung

Im Mai 2016 wurde mit der Info-DS Nr. 1120/2016 „Erstberatung von zugewanderten schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit Flüchtlingsstatus“ die Schulische Erstberatung im Bildungsbüro gegründet. Aus der „Schulischen Erstberatung von zugewanderten schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit Flüchtlingsstatus“ im Jahr 2016 wurde eine „Schulberatung für Neu-Hannoveraner*innen mit schulpflichtigen Kindern“. Geblieben ist die Maxime, Bildungschancen zu verbessern. Die Beratungszahlen haben sich von 238 zu Beginn in den letzten zehn Jahren fast verzehnfacht. Dies zeigt deutlich den Anstieg an Bedarf, aber auch die veränderte Zielgruppe der zu Beratenden. Neben dieser Bildungsberatung, die nach Möglichkeit vom Land Niedersachsen mit eigenem Personal flankiert werden sollte, soll zukünftig ein weiteres Angebot vorgehalten werden. Wenn von den Erziehungsberechtigten gewünscht, kann im Anschluss an die Beratung und einer gemeinsamen erfolgreichen Schulplatzsuche eine Sprachangebot für bis zu drei Monaten wahrgenommen werden. Die benachbarte Stadt Braunschweig und ihre Schulgemeinschaft haben im Rahmen von „SchuBs“ hervorragende Ergebnisse damit erzielt.

Das Sprachangebot soll den Kindern und Jugendlichen ein besonders schnelles Ankommen in der neuen Sprache ermöglichen und vor einer Exklusion im Schulsystem schützen. Der neue Sprachfördererlass „Schulische Förderung von Deutsch als Zweit- und Bildungssprache (DaZ/DaB)“ des Landes Niedersachsens vom 01.12.2023 beinhaltet einen Wegfall der bisherigen Sprachlernklassen und sieht stattdessen die Förderung von Deutsch als Zweit- und Bildungssprache als Teil von Unterrichts- und Schulentwicklung vor. Wissend, dass es Schulen gibt, die diese Schüler*innen sehr erfolgreich in ihre Schulgemeinschaft aufnehmen, ist auch bekannt, dass sich andere Schulen hier vor unlösbaren Herausforderungen sehen. Vor allem an den weiterführenden Schulen gibt es Situationen, in denen Schüler*innen für längere Zeit sprachlich isoliert sind, da sie ggf. weder die Sprache noch die aktuellen Formen des Unterrichts kennen. Das Sprachangebot im Rahmen von „Gutes Ankommen an Hannovers Schulen“ ermöglicht ihnen, erste Schritte in der neuen Sprache, aber auch auf digitalen Lernplattformen (angepasst an die jeweilige Schule) und in einzelnen Fächern sowie der Stadt Hannover zu machen.