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Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Antrag,
Auftrag an die Verwaltung (Haushaltsbegleitantrag)
Die Verwaltung wird aufgefordert, mit den Trägern der sozialen Einrichtungen – wie zum Beispiel dem Taubblindenzentrum - Gespräche aufzunehmen und zu erfragen, ob diese Einrichtungen Räumlichkeiten anbieten könnten, welche auch für die städtische Jugendarbeit im Stadtteil Kirchrode nutzbar wären. Sollte dies der Fall sein, wird die Verwaltung entsprechend vermitteln.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Jens Seidel
Vorsitzender