Änderungsantrag zum Haushalt Nr. H-0112/2021:
Teilhaushalt: 67 Umwelt und Stadtgrün

Inhalt der Drucksache:

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Teilhaushalt: 67 Umwelt und Stadtgrün

Antrag zu beschließen:

Teilhaushalt: 67 Umwelt und Stadtgrün

Arbeitsauftrag an die Verwaltung (Haushaltsbegleitantrag)


Antrag zu beschließen:

Mitarbeiter des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün werden in die Lage versetzt, bei Ordnungswidrigkeiten Sanktionen zu verhängen. Ein verbindlicher Verwarn- und Bußgeldkatalog ist einzuführen.

Begründung:

Der Kampf gegen die Verschmutzung von Grünlagen und Stadtwäldern muss offensiver angegangen werden. Mit Einführung des städtischen Ordnungsdiensts wurde die Kompetenz der damaligen Parkranger, bei Ordnungswidrigkeiten Sanktionen zu verhängen, auf den städtischen Ordnungsdienst übertragen. Viele ehemalige Parkranger sind jetzt beim Ordnungsdienst eingegliedert, andere übernehmen im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün Aufgaben wie die Verkehrssicherungspflicht. Erfahrungsgemäß ist der Ordnungsdienst insbesondere in der Innenstadt präsent und nicht auf den Grünflächen oder gar in den Stadtwäldern. Es ist daher sinnvoll, dass auch Mitarbeiter des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün bereits ab dem ersten Verstoß aktiv werden können.

Jens Seidel
Vorsitzender