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Teilhaushalt: 32 Öffentliche Ordnung
Ertrag/Aufwand: Ordentliche Aufwendungen
Antrag zu beschließen:
Teilhaushalt: 32 Öffentliche Ordnung
Aufwandsart: Ordentliche Aufwendungen
Arbeitsauftrag an die Verwaltung (Haushaltsbegleitantrag)
Antrag zu beschließen:
Der Rat der Landeshauptstadt Hannover fordert die Verwaltung auf, in Ergänzung der „Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover“ (SOG-VO) in der Fassung vom 19. Januar 2005, zuletzt geändert durch Verordnung vom 30.11.2017 einen Verwarn- und Bußgeldkatalog zu erarbeiten und diesen den Ratsgremien als Satzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Die Einrichtung eines Ordnungsdienstes hat aus Sicht der CDU noch nicht den gewünschten Erfolg gezeitigt.
Immer wieder kommt es zu sozial inadäquatem und ordnungswidrigem Verhalten, durch das das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger Schaden nimmt. Von den Verantwortlichen wird zurecht erwartet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die sichere und saubere Stadt zu gewährleisten, gegen Verstöße vorzugehen und diese auch konsequent zu ahnden.
Neben den bereits ergriffenen Maßnahmen ist ein klarer Bußgeldkatalog analog zu anderen Großstädten wie etwas Braunschweig, Nürnberg oder Frankfurt, der die häufigsten Ordnungswidrigkeiten umfasst, zwingend. Hierzu gehören aus unserer Sicht vor allem auch das Entsorgen von Zigarettenkippen und Kaugummis, Verunreinigungen durch Hundekot, das Aggressive Betteln und das Liegen und Übernachten im Bereich öffentlicher Straßen. Ein solcher Katalog existiert bislang allerdings nicht. § 16 Abs. 3 der SOG-VO stellt lediglich eine Maximalhöhe von 5000,- € für Bußgelder fest und überlässt der Verwaltung die Prüfung und Festsetzung der jeweiligen Höhe im Einzelfall.
Die Festlegung von Bußgeldern würde Rechtssicherheit auf der einen und Minimierung des Verwaltungsaufwandes – der durch Erhebung der Umstände des Einzelfalls und Prüfung der Verhältnismäßigkeit entsteht – auf der anderen Seite schaffen.
Jens Seidel
Vorsitzender