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Teilhaushalt: 15 Büro Oberbürgermeister
Produkt: Auflösung Stabsstelle Mobilität
Antrag,
Auftrag an die Verwaltung (Haushaltsbegleitantrag) bzw. Empfehlung an die Verwaltung
Die Verwaltung wird beauftragt, die Stabsstelle Mobilität mit Wirkung zum 31.12.2024 aufzulösen und das dort eingesetzte Personal ab 2025 für andere Aufgaben einzusetzen. Die Budgets der Stabsstelle sind aus dem Haushaltsplan 2025/2026, die einzelnen Stellen aus dem Stellenplan für die Jahre 2025 und 2026 zu streichen.
Begründung
Die Auflösung der Stabsstelle Mobilität erfolgt gemäß der geltenden Beschlusslage zum Haushaltssicherungskonzept XI – hier speziell unter Berücksichtigung des am 20.06.2024 vom Rat beschlossenen Zusatzantrags aus Drucks. Nr. 0954/2024 zu Drucks. Nr. 0080/2024: „Haushaltssicherungskonzept XI (HSK XI) – Konkretisierung von Block C und D“.