Änderungsantrag zum Haushalt Nr. H-0095/2021:
Teilhaushalt: 40 Schule
Ertrag/Aufwand: Ordentliche Aufwendungen

Inhalt der Drucksache:

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Teilhaushalt: 40 Schule
Ertrag/Aufwand: Ordentliche Aufwendungen

Antrag zu beschließen:

Teilhaushalt: 40 Schule

Aufwandsart: Ordentliche Aufwendungen

Arbeitsauftrag an die Verwaltung (Haushaltsbegleitantrag)


Antrag zu beschließen:

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover fordert die Verwaltung auf, an den weiterführenden Schulen der Landeshauptstadt Hannover das Erfordernis der Einrichtung von Lerngruppen für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen abzufragen. Bei entsprechenden Schülerzahlen und gewünschtem Bedarf, beantragt die Landeshauptstadt Hannover bei der Landesschulbehörde zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Einrichtung von Lerngruppen für diese Schulen.

Begründung:

Der Schulentwicklungsplan 2020 dokumentiert, dass die Gesamtzahl von Schülerinnen und Schülern (SUS) an sonderpädagogischem Förderbedarf mit dem Schwerpunkt „Lernen“ in Hannover stetig angestiegen ist. Hinzu kommen immer mehr Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen individuellen Ausgangslagen (Sprachniveau, sozial-emotionale Entwicklung, bisherige Bildungsbiografien, Schulunlust), sodass insgesamt eine sehr inhomogene Schülerschaft entstehen kann. Aufgrund der immer noch unzureichenden Versorgung der Schulen mit sonderpädagogischen Lehrkräften seitens des Landes, würde die Einrichtung einer Lerngruppe für den Förderbedarf „Lernen“ eine erhebliche Verbesserung der Lernsituation dieser betroffenen SUS bedeuten. Die Zugehörigkeit zu einer solchen Lerngruppe ist für die SUS meist zeitlich begrenzt und der Wechsel zurück in eine Regelklasse das Ziel. Die Landeshauptstadt Hannover sollte sich für diese, nach dem Niedersächsischen Schulgesetz zulässige Möglichkeit offen zeigen und die Schulen bei entsprechendem Bedarf in ihrem Anliegen der Einrichtung einer solchen Lerngruppe unterstützen.

Mit der Neufassung des § 183 Abs. 5 des Niedersächsischen Schulgesetzes haben Schulträger die Möglichkeit, bei Bedarf bei der Landesschulbehörde die Einrichtung von Lerngruppen für SUS mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen zu beantragen.


Jens Seidel
Vorsitzender