Änderungsantrag zum Haushalt Nr. H-0093/2023:
Teilhaushalt: 18 Personal und Organisation
Produkt: 11112 Gebäudereinigung

Inhalt der Drucksache:

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Teilhaushalt: 18 Personal und Organisation
Produkt: 11112 Gebäudereinigung

Antrag,

folgende Ansatzänderung vorzunehmen:

Der Aufwand/Ertrag in Höhe von
0
Euro
wird um
0
Euro
auf insgesamt
0
Euro erhöht/abgesenkt
Die Verwaltung trägt dafür Sorge, dass der Anteil der Fremdreinigung städtischer Gebäude sukzessive auf 0 reduziert wird. Hierfür sind in den Haushalt die entsprechenden Mittel einzustellen.

Begründung


Gemäß der Antwort der Verwaltung im Jahr 2015 auf eine Anfrage zur Reinigung städtischer Gebäude (Drs. 2472/2015) erfuhr der Rat der LHH, dass der Anteil zwischen Eigen- und Fremdreinigung der städtischen Gebäude nach Stunden bei 39,2% zu 60,8% gelegen hat, wobei die Fremdreinigung den größeren Anteil ausmachte.

Der Informationsdrucksache 2252/2018 („Die Kommunale Gebäudereinigung der Landeshauptstadt Hannover“) war zu entnehmen, dass der Anteil der Fremdreinigung nach Stunden nunmehr bei 60,5% liegt.

2015 antwortete die Verwaltung, dass bei „einer kompletten Übernahme aller fremdgereinigten Objekte durch städtische Eigenreinigungskräfte […] Aufwendungen in Höhe von ca. 2,8 Mio. €/Jahr angenommen werden“ könnten. Weiter führte die Verwaltung aus, dass „ein hoher 6-stelliger Betrag für investive Mittel erforderlich [sei], um das städtische Personal mit Reinigungsgeräten und -maschinen auszustatten.“

Die Landeshauptstadt rühmt sich eine gute Arbeitgeberin zu sein. Das zeigt sich zum Beispiel beim vom Oberbürgermeister aus der Taufe gehobenen Ordnungsdienst. Ein Bekenntnis zu den Reinigungskräften, die für die LHH Dienst tun ist, zumindest dem vorliegenden Zahlenwerk nach, nicht zu finden. Hier wird bei der Vergabe von Fremdreinigungsleistungen die höchste Gewichtung auf den Preis gelegt. Die eigentliche Reinigungsleistung ist, genauso wie die Qualitätssicherung/Organisation/ Umwelt von nachrangiger Priorität. Dieser Zustand ist abzustellen.