Änderungsantrag zum Haushalt Nr. H-0057/2019:
Teilhaushalt: 15,18,20,23,40,41,50,51,52,57,61,66,67
Produkt: alle Produkte des Zuwendungsverzeichnisses
Ertrag/Aufwand: Ordentliche Aufwendungen

Informationen:

verwandte Drucksachen:

H-0057/2019 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Teilhaushalt: 15,18,20,23,40,41,50,51,52,57,61,66,67
Produkt: alle Produkte des Zuwendungsverzeichnisses
Ertrag/Aufwand: Ordentliche Aufwendungen

Antrag zu beschließen:

Die kommunalen Zuwendungsempfänger werden finanziell in die Lage versetzt, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Basis des Mindestlohns zu entlohnen, ohne dass im Fall von Gehaltserhöhungen kompensatorisch die Stundenzahl reduziert werden muss,

Darüber hinaus erhalten die kommunalen Zuwendungsempfänger, die nachweisen, dass Sie ihren Mitarbeitern den Tariflohn entsprechend eines anerkannten Tarifvertrages bezahlen, auf Beantragung städtische Mittel, um Tariflohnsteigerungen mittragen zu können.

Folgende Ansatzveränderungen vorzunehmen:


2019 2020
Die Gesamtsumme in Höhe von 119.867,733 Euro 127.197.385 Euro
wird um 600.000 Euro 600.000 Euro
auf insgesamt 120.467.733 Euro 127,797.385 Euro erhöht.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen vorgenommene Veränderungen des Zuwendungsverzeichnisses sind entsprechend zu berücksichtigen.

Begründung:

Mit dem vorliegenden Antrag soll die Voraussetzung geschaffen werden, dass alle Zuwendungsempfänger im städtischen Zuwendungsverzeichnis die Möglichkeit erhalten, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ohne Stundenreduktion den Mindestlohn oder den Tariflohn eines anerkannten Tarifvertrages zu zahlen. Den bereits ins Zuwendungsverzeichnis aufgenommenen Empfängern ist die Möglichkeit der Nachbeantragung entsprechend erhöhter Personalkosten einzuräumen.

Wie bekannt, haben die freien Träger erhebliche finanzielle Probleme bei der Bewältigung ihrer Aufgaben für die Stadtgesellschaft. Die über Jahre gleichbleibenden Zuwendungsbeträge führen oft dazu, dass Organisationen mangels entsprechender Eigenmittel den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Stundenzahl reduzieren müssen, damit der Stundenlohn für diese akzeptabel bleibt und der Mindest- bzw. Tariflohn eingehalten wird. Vor dem Hintergrund der geltenden Mindestlohnregelungen und des Grundsatzes der Tariftreue, erscheint dies nicht hinnehmbar. Letztlich erfüllen die städtischen Zuwendungsempfänger Aufgaben, die andernfalls von der Landeshauptstadt Hannover zum Tariflohn übernommen werden müssten. Somit sind die kommunalen Zuwendungsempfänger vergleichbar mit Auftragsnehmern der Stadt, die ab einem Volumen von 10,000 Euro einen Nachweis zur Einhaltung des Mindestlohns bzw. eine Tariftreueerklärung abgeben und dies finanziell umsetzen müssen. Hierzu müssen auch die kommunalen Zuwendungsempfänger in die Lage versetzt werden. Um eine finanzielle Überbelastung der Stadt zu verhindern, kommt dem Zuwendungscontrolling hier entscheidende Bedeutung zu.


Jens Seidel
Vorsitzender