Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Teilhaushalt: 23 Wirtschaft
Investition: 11128001 Immobilienverk., allg. Grunderwerb
Ein-/Auszahlung: 21. Veräußerung von Sachvermögen
Antrag zu beschließen:
Teilhaushalt: 23 Wirtschaft
Investitionsmaßnahme: 11128001 Immobilienverk. Allg. Grunderwerb
Einzahlungsart: 21. Veräußerung von Sachvermögen
Antrag zu beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, sich von in Ihrem Besitz befindlichen Immobilien zu trennen und diese zu verkaufen. Hierbei sind vorrangig leerstehende Objekte oder solche mit Teilleerständen zu berücksichtigen.
Dabei sind Objekte zu berücksichtigen, die nicht für den sozialen Wohnungsbau geeignet sind. Es kann sich jedoch um Wohnhäuser und Bürogebäude oder Immobilien handeln, die zu Wohnzwecken dienen und nicht für städtische Zwecke genutzt werden.
Als Mindesterlös wird 1.000.000 € angestrebt. Der Erlös dieser Verkäufe wird dem städtischen Haushalt zugeführt.
Begründung:
Erfolgt mündlich
Jens Seidel
Vorsitzender