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Die AfD-Fraktion beantragt, die Mittel der Zuwendung um 100.000 Euro je Haushaltsjahr zu erhöhen.
Ausgabevolumen für den Doppelhaushalt: 200.000 Euro.
Diese Einrichtungen bieten nicht nur kurzfristige Hilfe, sondern auch Programme zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Dazu gehören berufliche Schulungen, Unterstützung bei der Arbeitssuche und Hilfe bei der Wohnungssuche. Solche Maßnahmen können dazu beitragen, den Kreislauf der Obdachlosigkeit zu durchbrechen.
Die Förderung solcher Einrichtungen ist ein Ausdruck von sozialer Gerechtigkeit. Sie zeigt, dass die Gesellschaft Verantwortung für alle ihre Mitglieder übernimmt, insbesondere für die schwächsten und am stärksten gefährdeten.
Ohne diese Einrichtungen könnten die Gesundheits- und Sozialkosten durch unbehandelte Krankheiten, Notaufnahmen und andere Notdienste erheblich steigen. Präventive Maßnahmen und Unterstützung zur Reintegration sind kosteneffizienter als die Behandlung von Krisensituationen.