Informationen:
verwandte Drucksachen:
| H-0034/2025 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 11.11.2024: Ausschuss für Sport Bäder und Eventmanagement: 0 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Antragsteller(in):
AfD-Fraktion
| H-0034/2025 (Originalvorlage) |
AfD-Fraktion
Die AfD-Fraktion beantragt, die Mittel der Zuwendung um 1.000.000 Euro zu kürzen.
In vielen demokratischen Ländern wird die Trennung von Kirche und Staat als zentraler Grundsatz angesehen. Dies soll verhindern, dass staatliche Institutionen religiöse Gemeinschaften bevorzugen oder deren Tätigkeiten finanzieren. Die Verwendung von Steuergeldern zur Unterstützung religiöser Veranstaltungen wie dem Kirchentag kann somit als Verletzung dieser Trennung gesehen werden.
Kirchen und religiöse Organisationen haben oft eigene finanzielle Mittel und können Veranstaltungen wie den Kirchentag auch durch Spenden, Mitgliedsbeiträge oder andere Einnahmequellen finanzieren. Daher gibt es keine Notwendigkeit, auf öffentliche Gelder zurückzugreifen.
Steuergelder sollten für wichtige öffentliche Aufgaben verwendet werden, die der gesamten Bevölkerung zugutekommen, wie Bildung, Gesundheit und Infrastruktur. Die Finanzierung eines Kirchentags ist eine unangemessene Priorisierung, da nicht alle Bürger direkt von dieser Veranstaltung profitieren.