Änderungsantrag zum Haushalt Nr. H-0031/2019:
Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: Der Jugendhilfeausschuss des Rates der LHH möge beschließen, dass die sich aus dem 0E-Prozess des SJR ergebenen Kosten für einen Übergang - von der alten zur neuen Regelung hin (im Rahmen der Beschlüsse zum 0E-Prozess) übernommen werden.

Inhalt der Drucksache:

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Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: Der Jugendhilfeausschuss des Rates der LHH möge beschließen, dass die sich aus dem 0E-Prozess des SJR ergebenen Kosten für einen Übergang - von der alten zur neuen Regelung hin (im Rahmen der Beschlüsse zum 0E-Prozess) übernommen werden.

Antrag zu beschließen:

Die notwendigen Übergänge zur Umstellung von Dienstverträgen/ÄnderungsverträgenNertrauens-schutz der Mitarbeitenden der hannoverschen Jugendverbände, die sich aus der zukünftigen reduzierten Finanzierung von Personalkostenstellen ergeben, sollen durch die Landeshauptstadt Hannover finanziert werden.
Die tariflichen Regelungen und Notwendigkeiten werden dabei durch die LHH anerkannt. Hierfür ist pro Jugendverband ein Zeitraum von ca. 12-18 Monaten anzusetzen.

Begründung:

Die Regelungen in der von der Verwaltung vorgeschlagenen/vom JHA beschlossenen Drucksache (oder Beschlussvorlagen) zur Neustrukturierung der Förderung der Personalkosten bei hannoverschen Jugendverbänden zwingt diese, (Änderungs-)kündigungen gegenüber den zum Teil über viele Jahre beschäftigten Angestellten auszusprechen. Dabei sind sie an Vorgaben der einschlägigen Tarifverträge gebunden. Diese Bindung ist rechtlich zwingend.

Das bedeutet, dass die rechtlich zwingenden Kosten für mindestens den Zeitraum der einzuhaltenden Kündigungsfristen erheblich über den Erstattungen / Förderungen aus dem Jugendhilfeetat der LHH liegen werden.

Hinzu kommt, dass die Stellen von langjährigen Mitarbeiter*innen, die auch ein hohes (Dienst)alter erreicht haben und die vermutlich auch im Genuss eines hohen Vertrauensschutzes sind, besetzt sind


Diesen Mitarbeitenden kann in verantwortlicher Weise nicht so ohne Weiteres eine plötzliche Umstellung ihrer Lebensverhältnisse zugemutet werden. Hier hat jeder Träger eine besondere Fürsorgepflicht.

Dieses umfasst einen Zeitrahmen von ca. 12-18 Monaten pro Verband.

Damit steht die LHH auch in der Verantwortung.

Mit freundlichen Grüßen


Sergej Gohrbandt
Jugendverbandsvertreter