Änderungsantrag zum Haushalt Nr. H-0018/2023:
Teilhaushalt: 56 Gesellschaftliche Teilhabe und 61 Planen und Stadtentwicklung
Produkt: 31543 – Unterbringung von Wohnungslosen und 52201 - Sicherung der Wohnraumversorgung

Informationen:

verwandte Drucksachen:

H-0018/2023 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Inhalt der Drucksache:

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Teilhaushalt: 56 Gesellschaftliche Teilhabe und 61 Planen und Stadtentwicklung
Produkt: 31543 – Unterbringung von Wohnungslosen und 52201 - Sicherung der Wohnraumversorgung

Unterstützung nach dem Frauenhausaufenthalt und für obdachlose Frauen Antrag zu beschließen:

Für die gezielte Akquise von Wohnungen für Frauen und Kinder aus Frauenhäusern und Obdachlosenunterkünften wird eine Personalstelle (E 09b) in der Verwaltung, jeweils zur Hälfte in den Fachbereichen 56 und 61, eingerichtet. Es sind Kooperationen mit der privaten Wohnungswirtschaft und ggf. der Region Hannover anzustreben.

Dementsprechend:

Im Haushaltsjahr 2023 folgende Ansatzveränderung im Produkt 31543 – Unterbringung von Wohnungslosen vorzunehmen:

Der Aufwand in Höhe von 4.475.000 Euro
wird um 22.500 Euro
auf insgesamt 4.497.500 Euro erhöht.

Im Haushaltsjahr 2024 folgende Ansatzveränderung im Produkt 31543 – Unterbringung von Wohnungslosen vorzunehmen:

Der Aufwand in Höhe von 4.607.000 Euro
wird um 45.000 Euro
auf insgesamt 4.652.000 Euro erhöht.

Im Haushaltsjahr 2023 folgende Ansatzveränderung im Produkt 52201 – Sicherung der Wohnraumversorgung vorzunehmen:

Der Aufwand in Höhe von 25.978.000 Euro
wird um 22.500 Euro
auf insgesamt 26.000.500 Euro erhöht.

Im Haushaltsjahr 2024 folgende Ansatzveränderung im Produkt 52201 – Sicherung der Wohnraumversorgung vorzunehmen:

Der Aufwand in Höhe von 26.906.000 Euro
wird um 45.000 Euro
auf insgesamt 26.951.000 Euro erhöht.

Begründung:

Seit Jahren weisen Statistiken der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe darauf hin, dass die Anzahl von wohnungslosen Familien und (alleinerziehenden) Frauen mit Kindern stetig steigt, wobei das reale Ausmaß aufgrund der „verdeckten Wohnungs-losigkeit“ (vermehrte Unterkunft bei Bekannten/Freund*innen, geringe Sichtbarkeit auf der Straße) dieser Zielgruppe bis heute in der Regel immer noch systematisch unterschätzt wird. Hinzu kommt, dass oft Frauen (mit Kindern) in Frauenhäusern unterkommen und Schwierigkeiten haben anschließend eine Wohnung zu finden. So werden Frauenhausplätze von Frauen belegt, die längst wieder in eigenen Wohnungen leben könnten. Das Konzept und die o.g. Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die dringend benötigten Plätze im Frauenhaus schneller frei werden, um diese an andere Frauen in Not zu vergeben. Um Frauen dabei zu unterstützen, soll jeweils eine halbe Personalstelle (E 09b) in den Fachbereichen 56 und 61 eingerichtet werden.

In Anlehnung an eine ähnliche Initiative, die erfolgreich in der Region Hannover initiiert wurde (Drs. 1834 (IV) und 1846 (IV) aus 2018), soll auch der Schulterschluss zur privaten Wohnungswirtschaft bei der Akquise von Wohnraum gesucht werden. Die Erfahrungen und Expertisen des Runden Tisches gegen Wohnungslosigkeiten und der Frauenhäuser sollen in die Überlegungen mit einfließen.