Änderungsantrag zum Haushalt Nr. H-0004/2019:
Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36501 Kindertagesbetreuung "Rucksack in der Kita"

Inhalt der Drucksache:

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Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36501 Kindertagesbetreuung "Rucksack in der Kita"

Antrag zu beschließen:

Antrag an die Landeshauptstadt Hannover Jugendhilfeausschuss
hier: Förderung von „Rucksack" in der Kita

Antragsteller: Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege im JHA

Die Mitglieder der AGW in der Stadt Hannover haben die Landeshauptstadt Hannover mit Schreiben vom 18.04.2018 zu Nachverhandlungen bezüglich der Zuwendungen für das Sprachförderprogramm Rucksack aufgefordert. Die zuständige Fachverwaltung hat in dem hierzu geführten Gespräch mitgeteilt, dass es notwendig ist, hierfür entsprechende Anträge einzubringen.

Hinsichtlich der Förderung der sozialpädagogischen Fachkräfte im Sprachförderprogramm Rucksack beantragen die Vertreter/innen der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege daher, die jährlich errechnete Pauschale für die Personalkosten ab dem Haushaltsjahr 2019 zusätzlich um 21 % anzuheben und gleichzeitig eine Sachkostenpauschale in Höhe von pauschal 15 % in die Förderung mit aufzunehmen.

Begründung:

Die bisherige Förderung reicht für die Umsetzung des Programms nicht aus. Einige Träger haben bereits jetzt
schon angekündigt, das „Rucksack"-Programm einzustellen, wenn die Beihilfen nicht angepasst werden.

Mit der DS 1771/2005 N1 hat die LHH beschlossen, ein flächendeckendes Sprachförderprogramm für Migrantenkinder und Kinder mit Sprachschwierigkeiten einzuführen. Seither wurde das Programm stetig weiterentwickelt. Ein wesentlicher Baustein der flächendeckenden Sprachförderung ist das Elternbildungs-und Sprachförderprogramm „Rucksack" (siehe Informationsdrucksache 0463/2012).

Als Folge der geänderten Förderbedingungen des Landes Niedersachsen hat die LHH ab dem Kita-Jahr 2011/ 2012 beschlossen, die Mittel für die flächendeckende Sprachförderung vorrangig für die Deckung der Personalkosten der am „Rucksack"-Programm teilnehmenden Kitas zu verwenden.

Seither werden die Personalkosten für das Elternbildungs- und Sprachförderprogramm „Rucksack" von der LHH im Rahmen einer „Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung" gefördert.

Trotz geänderter Förderbedingungen hat die LHH dabei die Praxis des Landes Niedersachsen übernommen und passt die Personalkostenpauschale für jedes Kita-Jahr als Grundlage für die Zuwendung in der Höhe an. Die Träger stellen hierfür sozialpädagogische Fachkräfte in einem Umfang von bis zu 19,25 Wochenstunden bereit. Sachkosten und Verwaltungskostenanteile sind bisher nicht abrechenbar und werden von der Stadt Hannover nicht gefördert.

Weil die Pauschalen von vorne herein zu niedrig angesetzt wurden, reichen die jetzigen Anpassungen aber nicht aus, um die Gehaltsteigerungen aufzufangen. Sollte diese Berechnungsgrundlage beibehalten werden, so muss die Pauschale um ca. 21 % angehoben werden, um eine auskömmliche Finanzierung zu ermöglichen.

Vergleichsrechnung: Die bisher errechnete Jahreswochenstundenpauschale der Stadt Hannover sieht für das Kita-Jahr 2017/2018 bei 19,25 Wochenstunden einen Betrag in Höhe von 26.753,46 € pro Jahr vor. Die errechnete Jahreswochenpauschale bei 19,25 Stunden/Woche würde bei 1.389,79 € liegen.

Die gültigen Tabellenwerte nach TVöD in der Entgeltstufe für Erzieherinnen (SuE 8b Stufe 6) liegen bei 4.138.97 € pro Monat für 39 Wochenstunden. Bei 19,25 Stunden/Woche also 4.138,97 € / 39 Stunden x 19,25 Stunden = 2.042,95 € pro Monat. Hinzu kommen ca. 29 % durchschnittliche Arbeitgeberanteile an der gesetzlichen Sozialversicherung (Rente, Krankenkasse, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung, U2 Umlage etc. und die ZVK.) 2.042,95 € + 29 % (592,46 €) = 2.635,41 € / Monat. Im Jahr also 31.624,87 € zuzüglich 80 % Sonderzahlung pro Jahr = 33.733,25 €.

Bei einer Zuwendung in Höhe von 26.753,46 € pro Jahr hat also jeder Träger, der sich am „Rucksack"-Programm beteiligt, schon allein bei den Gehältern pro Halbtagsstelle einen Verlust in Höhe von bis zu 6.979,79 €.

Da derzeit keine Sachkosten für das Programm „Rucksack" erstattet werden, führt dieses bei den Trägern zu einem weiteren Defizit. Die Berechnungsgrundlage des Landes Niedersachsen sieht bei der Anwendung einer Jahreswochenstundenpauschale für personalbezogene Sachausgaben folgendes vor: 0,8 % für personalbezogene Sachkosten, 15 % für Personalgemeinkosten und pauschal 8.522 € für jeden Arbeitsplatz.

Zwar müssen die Träger nicht für jede Fachkraft im Programm einen vollwertigen Büroarbeitsplatz bereitstellen, dennoch entstehen anteilige Sach- und Verwaltungskosten, z.B. für die Räume, die Bereitstellung von EDV, Personalführung und -abrechnung, Buchhaltung, Einhaltung der Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin, für Versicherung und anteilige Betriebsrats- oder Geschäftsführungskosten etc.

Da für die Beschäftigten im „Rucksack"-Programm nicht alle Positionen hiervon relevant sind, schlagen die Vertreter/innen der AGW vor, hier eine Sachkostenpauschale in Höhe von 15 % vorzusehen. Der Sachaufwand für Maßnahmen mit den Eltern und den Kindern wäre hierbei weiterhin nicht berücksichtigt.


Burkhard Teuber Nicole Wilke Thomas Riechel-Rabe