Informationen:
verwandte Drucksachen:
H-0003/2021 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 22.02.2021: Jugendhilfeausschuss: 7 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Antragsteller(in):
Stadtjugendring (Herr Tobias Rauls)
H-0003/2021 (Originalvorlage) |
Stadtjugendring (Herr Tobias Rauls)
der Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt Hannover möge beschließen, entsprechend der durch Antrag bekannten Bedarfsmeldungen der Verbände und gemäß der konsequenten Umsetzung der Richtlinie zur Förderung von Jugendverbänden und deren Zusammenschlüssen
c) die Verbände, welche die Kriterien der Förderrichtline erfüllen und einen entsprechenden Antrag auf Förderung nach dieser gestellt haben, in die Förderung mit aufzunehmen, ohne dass die Förderrichtlinie verändert wird, oder andere Nachteile für die bereits geförderten Verbände entstehen.
b) Aus der beschlossenen Förderrichtlinie generiert sich ein Anspruch auf die auskömmliche Finanzierung von drei Vollzeitstellen in der Geschäftsstelle des Stadtjugendrings. Durch Zugrundelegung der Mittel aus 2019, in denen die Stellen vor Inkrafttreten der Richtlinie nur z.T. vorhanden waren, fehlen im Verwaltungsentwurf die Mittel für die bestehenden Stellen; dieses Defizit ist auszugleichen, um die Richtlinie umsetzen zu können und die Personalstellen beim SJR in Höhe der beantragten Mittel zu finanzieren.
c) Grund und Anspruch der Einführung einer allgemeingültigen Förderrichtlinie zur Förderung der Jugendverbandsarbeit in der Landeshauptstadt war und ist die Auf- und Bereitstellung verlässlicher Leistungen auf die die Zuwendungsempfänger*innen sich berufen und verlassen können, sofern sie die allgemeingültigen, festgelegten Kriterien erfüllen. Langfristige pädagogische Arbeit braucht Verlässlichkeit. Die Förderrichtlinie
Mit dem Verein zur Förderung von Jugendkulturen und Sport ist im Zuwendungsverzeichnis des Verwaltungsentwurfs die Neuaufnahme eines Trägers in die Förderung nach der Förderrichtlinie vorgesehen. Mit den SJR-Mitgliedsverbänden Arbeiter Samariter Jugend Niedersachsen, OV Hannover-Stadt und Johanniter Jugend OV Hannover-Wasserturm haben zwei weitere Verbände/Organisationen diese Förderung von Beschäftigung hauptberuflicher Mitarbeiter*innen in Jugendverbänden und der Pauschale für Zentrale Führungsaufgaben und Gruppenarbeit im Stadtgebiet beantragt. Beide Verbände/Organisationen erfüllen unseres Wissens nach die Kriterien zur Förderung, finden sich aber mit keinem Ansatz im Zuwendungsverzeichnis wieder. Die Bewilligung einzelner Verbände, die die Kriterien erfüllen und die Ablehnung anderer ist inakzeptabel und widerspricht dem Anspruch, der sich aus dem Bestehen der Förderrichtlinie generiert. Die Gesamtmittel für das Produkt 36201 müssen für den Doppelhaushalt 2021/22 so erhöht werden, dass diesen drei „neuen" Verbänden eine vollständige Förderung gemäß der Richtlinie ermöglicht wird. In den Folgehaushalten muss sichergestellt werden, dass die Mittel für neue Verbände zur Verfügung stehen und nicht in ihrem Gesamtansatz begrenzt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Vorstand SJR/
Jugendverbandsvertreter