Änderungsantrag zum Haushalt Nr. H-0003/2021:
Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36201 Kinder- und Jugendarbeit
Ertrag/Aufwand: Dynamisierung Personalkosten

Inhalt der Drucksache:

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Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36201 Kinder- und Jugendarbeit
Ertrag/Aufwand: Dynamisierung Personalkosten

Antrag zu beschließen:

Antrag,

der Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt Hannover möge beschließen, entsprechend der durch Antrag bekannten Bedarfsmeldungen der Verbände und gemäß der konsequenten Umsetzung der Richtlinie zur Förderung von Jugendverbänden und deren Zusammenschlüssen


a) den Ansatz für 2021 und 2022 im Teilhaushaltsprodukt 36201 auf das Niveau des Ansatzes von 2020 zzgl. Dynamisierung aller Personalkosten und nicht, wie im
Verwaltungsentwurf vorgeschlagen, ausgehend vom Ansatz 2019 als Zuwendungen bereit zu stellen.

b) die in der Förderrichtlinie für Jugendverbände und deren Zusammenschlüsse beschlossenen Personalstellen beim Stadtjugendring Hannover e.V. (SJR) in Höhe der beantragten Mittel auskömmlich zu finanzieren.

c) die Verbände, welche die Kriterien der Förderrichtline erfüllen und einen entsprechenden Antrag auf Förderung nach dieser gestellt haben, in die Förderung mit aufzunehmen, ohne dass die Förderrichtlinie verändert wird, oder andere Nachteile für die bereits geförderten Verbände entstehen.

Begründung:

a) Der Verwaltungsentwurf basiert auf den Ansätzen der tatsächlich bewilligten Mittel
des Jahres 2019, die Förderrichtlinie zur Förderung von Jugendverbänden und deren Zusammenschlüssen wurde allerdings erst im Sommer 2019 beschlossen. In Bezug auf die Höhe der Zuwendungen bedeutet dies, dass die Veränderungen, welche durch das Inkrafttreten der Richtlinie wirksam wurden, nur zur Hälfte Berücksichtigung finden. Das bildet sich insbesondere an den fehlenden Mitteln für die Dynamisierung der Personalkosten ab und den fehlenden Mitteln für die beiden zusätzlichen beschlossenen Personalstellen beim Stadtjugendring, welche erst im August, bzw. Oktober 2019 besetzt werden konnten, sodass bei den tatsächlich ausgegebenen
Mitteln zwangsläufig ein Defizit im Gesamtansatz für das Produkt Kinder- undJugendarbeit gegenüber den benötigten Mitteln in 2020 und den Folgehaushalten entsteht und eine Förderung, wie durch die Förderrichtlinie zugesichert, nicht erfolgen kann.

b) Aus der beschlossenen Förderrichtlinie generiert sich ein Anspruch auf die auskömmliche Finanzierung von drei Vollzeitstellen in der Geschäftsstelle des Stadtjugendrings. Durch Zugrundelegung der Mittel aus 2019, in denen die Stellen vor Inkrafttreten der Richtlinie nur z.T. vorhanden waren, fehlen im Verwaltungsentwurf die Mittel für die bestehenden Stellen; dieses Defizit ist auszugleichen, um die Richtlinie umsetzen zu können und die Personalstellen beim SJR in Höhe der beantragten Mittel zu finanzieren.

c) Grund und Anspruch der Einführung einer allgemeingültigen Förderrichtlinie zur Förderung der Jugendverbandsarbeit in der Landeshauptstadt war und ist die Auf- und Bereitstellung verlässlicher Leistungen auf die die Zuwendungsempfänger*innen sich berufen und verlassen können, sofern sie die allgemeingültigen, festgelegten Kriterien erfüllen. Langfristige pädagogische Arbeit braucht Verlässlichkeit. Die Förderrichtlinie


ist ein Ergebnis eines fünf Jahre langen, schwierigen
Organisationsentwicklungsprozesses, aus Sicht des Stadtjugendrings muss diese jetzt konsequente Umsetzung finden und kann in keinem Fall aufgrund einer veränderten Haushaltslage eine Anpassung erfahren. Ansonsten verliert sie ihren Geltungsanspruch als eine für alle beteiligten Akteur*innen verlässliche Richtlinie.

Mit dem Verein zur Förderung von Jugendkulturen und Sport ist im Zuwendungsverzeichnis des Verwaltungsentwurfs die Neuaufnahme eines Trägers in die Förderung nach der Förderrichtlinie vorgesehen. Mit den SJR-Mitgliedsverbänden Arbeiter Samariter Jugend Niedersachsen, OV Hannover-Stadt und Johanniter Jugend OV Hannover-Wasserturm haben zwei weitere Verbände/Organisationen diese Förderung von Beschäftigung hauptberuflicher Mitarbeiter*innen in Jugendverbänden und der Pauschale für Zentrale Führungsaufgaben und Gruppenarbeit im Stadtgebiet beantragt. Beide Verbände/Organisationen erfüllen unseres Wissens nach die Kriterien zur Förderung, finden sich aber mit keinem Ansatz im Zuwendungsverzeichnis wieder. Die Bewilligung einzelner Verbände, die die Kriterien erfüllen und die Ablehnung anderer ist inakzeptabel und widerspricht dem Anspruch, der sich aus dem Bestehen der Förderrichtlinie generiert. Die Gesamtmittel für das Produkt 36201 müssen für den Doppelhaushalt 2021/22 so erhöht werden, dass diesen drei „neuen" Verbänden eine vollständige Förderung gemäß der Richtlinie ermöglicht wird. In den Folgehaushalten muss sichergestellt werden, dass die Mittel für neue Verbände zur Verfügung stehen und nicht in ihrem Gesamtansatz begrenzt sind.

Mit freundlichen Grüßen



Tobias Rauls

Vorstand SJR/

Jugendverbandsvertreter