Mit dem Haushaltsbegleitantrag DS 1583/2010 hat der Rat der Stadt Hannover beschlossen, ein spezielles Angebot für Eltern mit Kleinkindern zu fördern und damit ein gesondertes Angebot der frühkindlichen Bildung und Entwicklung in den Familienzentren zu unterstützen.
Die jeweiligen Träger der ausgewählten Familienzentren erhalten hierfür eine Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung in Höhe von 12.600,- pauschal. 8.000,-€ davon sind für zwei pädagogische Fachkräfte mit jeweils 3 Wochenstunden und 3.600,- für Honorarkostenanteile für die Erziehungsberatung gedacht. 1.000,- sind für Sachkosten vorgesehen.
Die Zuwendung für das Projekt „Gemeinsam Wachsen" wurde seit 2011 nicht angepasst. Schon damals war diese sehr niedrig angesetzt. Obwohl die Gehälter seither deutlich gestiegen und die Einstufung im TVöD in den Sozial- und Erziehungsdienst umgesetzt wurde, ist die Beihilfe nicht angehoben worden. Die Träger müssen daher einen großen Teil der Kosten selber tragen. Allein die Personalkosten würden sich nach aktuellem Stand im TVöD VKA in der Eingruppierung S 8b / 6 bei 2 x 3 Wochenstunden auf 10.477,30 belaufen. Obwohl die Maßnahme „Gemeinsam Wachsen" sehr erfolgreich ist, sehen sich die Träger dazu veranlasst darauf hinzuweisen, dass sie die Maßnahme ggf. einstellen werden, wenn die Zuwendung nicht angehoben wird.
Damit diese Situation in Zukunft nicht erneut eintritt, schlagen die Vertreter/innen der AGW vor, eine jährliche Anpassung in Höhe von +3 % einzuplanen.
Damit die Verwaltungskosten für das Programm nicht aus den Finanzmitteln der Kitas entnommen werden müssen und angesichts der insgesamt geringen Anteile für die Sachkosten, schlägt die AGW vor, den Verwendungsnachweis einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen und auf eine Einzelbelegprüfung zu verzichten. Mit dem Nachweis der Beschäftigung der Mitarbeitenden und durch einen Sachbericht kann glaubwürdig versichert werden, dass die Mittel zweckentsprechend ausgegeben und verwendet wurden.
Es steht auch fest, dass dem jeweiligen Träger anteilige, zentrale Verwaltungskosten entstanden sind: für die Personalverwaltung, die Personalabrechnung, die Buchhaltung, die Personalführung, die Fachkräftegewinnung, die Fachberatung, die Rechtsberatung und interne Schulungen, ggf. die Betriebsratskosten, die Berufsgenossenschaft, zentrale Versicherungsleistungen, Geschäftsführungsanteile, Coaching, zentrale Admin-und EDV-Kosten sowie sonstige Unternehmenskosten, die durch gesetzliche Vorgaben umzusetzen sind, z.B. zentraler Arbeits- und betrieblicher Gesundheitsschutz, betriebliches Eingliederungsmanagement, Hygieneschutzmaßnahmen, wasserrechtliche Schutzmaßnahmen, vorbeugender zentraler Brandschutz, Datenschutz etc. Im Zweifelsfall kann bei den Trägern eine anlassbezogene Prüfung erfolgen.
Der ADA 20/09 der LHH ist damit Rechnung getragen.
Burkhard Teuber Nicole Wilke Thomas Riechel-Rabe