Drucksache Nr. 3316/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Baustellenmanagement in der LHH
in der Ratssitzung am 30.01.2020, TOP 3.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
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3316/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Baustellenmanagement in der LHH
in der Ratssitzung am 30.01.2020, TOP 3.3.

Nachdem in der Landeshauptstadt Hannover jahrzehntelang die Verkehrsinfrastruktur vernachlässigt wurde, ist zu begrüßen, dass vermehrt versucht wird, dem Sanierungsstau zu begegnen. Selbstverständlich sind Beeinträchtigungen für den Verkehr im Rahmen von Bauarbeiten nicht zu vermeiden.

Dennoch kommt es insbesondere bei zeitgleichen Baumaßnahmen zu außerordentlich hohen Belastungen für Anwohner, Pendler sowie für die Wirtschaft. Als jüngstes Beispiel sind die Bauarbeiten in der Straße In der Rehre, damit einhergehende Sperrungen zwischen Am Grünen Hagen und der Wallensteinstraße, sowie Bauarbeiten an der Göttinger Chaussee und der B3-Umgehung nach Hemmingen zu nennen, die insgesamt für ein Verkehrschaos in Oberricklingen und darüber hinaus sorgen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Nach welchen Kriterien und mit welchen Mitteln werden Baustellen, die sich negativ auf den Verkehrsfluss auswirken können, koordiniert?
2. Inwiefern und durch welche Mittel kann der Verkehrsfluss optimiert werden, etwa durch eine zügigere Umsetzung von Einzelmaßnahmen?
3. Inwiefern wird bei absehbar signifikanten Fahrzeitverlängerungen eine gesamtheitliche Betrachtung vorgenommen, etwa eine damit einhergehende Erhöhung des Treibstoffverbrauchs samt zusätzlicher Umweltbelastungen oder auch wirtschaftliche Einnahmeausfälle?

Text der Antwort

Frage 1: Nach welchen Kriterien und mit welchen Mitteln werden Baustellen, die sich negativ auf den Verkehrsfluss auswirken können, koordiniert?

Die Koordinierung der Bautätigkeiten für die einzelnen Baustellen sowie die Koordinierung der Baustellen untereinander findet auf vielerlei Wegen statt. So gibt es einen regelmäßigen Austausch über geplante Maßnahmen, die Auswirkungen auf das Hauptverkehrsstraßen- und Vorbehaltsnetz der Landeshauptstadt Hannover haben, zwischen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt, der Region Hannover, der Deutschen Bahn AG, der Infra, enercity, der Stadtentwässerung und dem Fachbereich Tiefbau. Hier werden grundsätzliche Festlegungen zur zeitlichen Abfolgen von Baumaßnahmen getroffen, die sich in ihren Auswirkungen beeinflussen bzw. überlagern können.

Zur Koordinierung der einzelnen Maßnahmen wird im Bereich der Landeshauptstadt Hannover die elektronische Baustellenkoordinierungs-Software „eBauKo“ genutzt. Alle Baumaßnahmen, die sich im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen befinden, werden unter zur Hilfenahme dieses Programms koordiniert.

Die detaillierte Koordinierung der Bauabläufe auf einer Straßenbaustelle selbst sowie die Abstimmung der während der Bauzeit ggf. notwendigen verkehrlichen Maßnahmen wie Baustellensignalisierungen oder die Einrichtung von Umleitungsstrecken erfolgt im Zuge von Besprechungen mit allen beteiligten Akteuren. Wichtige Kriterien für die Koordinierung sind beispielsweise die Dringlichkeit der Baumaßnahme, die Möglichkeiten zur Verbindung von verschiedenen Maßnahmen, Fördermittelzusagen und definierte Förderzeiträume, die Vereinbarkeit von Umleitungsverkehren und die Wechselwirkungen mit benachbarten Baustellen.

Frage 2: Inwiefern und durch welche Mittel kann der Verkehrsfluss optimiert werden, etwa durch eine zügigere Umsetzung von Einzelmaßnahmen?

Eine zügige Umsetzung von Einzelmaßnahmen ist stets das Ziel aller Bauherren, da so letztlich auch eine hohe Wirtschaftlichkeit erreicht werden kann. Mit dem Bauvertrag zu einer Baumaßnahme wird mit der Baufirma eine Zeitplanung bis zur Fertigstellung der Maßnahme vereinbart. Lediglich bei unerwarteten, nicht vorhersehbaren Veränderungen der Bauabläufe werden Abweichungen von diesen Zeitzielen zugestanden.

Optimierungen des Verkehrsflusses auf ggf. im Zuge einer Maßnahme einzurichtenden Umleitungsstrecken werden beispielsweise durch temporäre Anpassungen der Schaltung der Lichtsignalanlagen an die veränderten Verkehrsströme erreicht, sofern diese tatsächlich signifikant sind.

Maßnahmen wie Mehrschichtbetrieb sowie Arbeiten am Wochenende sind regelhaft nicht möglich. Dem stehen arbeits-, gewerbe- und tarifrechtliche Regelungen bei Arbeiten außerhalb der üblichen Zeiten entgegen. Unabhängig davon sind sehr hohe Kosten zu erwarten. Darüber hinaus schränkt dies auch die Auswahl der Firmen und damit den Wettbewerb sehr stark ein. Nur größere Firmen sind ausreichend leistungsfähig, um solche Aufträge abwickeln zu können. Kleinere mittelständige Unternehmen wären aufgrund fehlender Kapazitäten nicht in der Lage derartige Maßnahmen durchzuführen. Bei besonderen Maßnahmen wie z.B. Deckenerneuerungen in hochbelasteten Knotenpunkten wie z.B. dem Friederikenplatz oder in Teilbereichen von Hauptverkehrsstraßen wie der Hildesheimer Straße wurden in den letzten Jahren bereits regelmäßig derartige „Beschleunigungsmaßnahmen“ eingesetzt.

Weiterhin werden Maßnahmen, die größere Einschränkungen im Hauptverkehrsstraßennetz verursachen, nach Möglichkeit in verkehrsarmen Zeiträumen (z.B. in den Ferien) durchgeführt.

Frage 3: Inwiefern wird bei absehbar signifikanten Fahrzeitverlängerungen eine gesamtheitliche Betrachtung vorgenommen, etwa eine damit einhergehende Erhöhung des Treibstoffverbrauchs samt zusätzlicher Umweltbelastungen oder auch wirtschaftliche Einnahmeausfälle?

Sofern im Zuge von Baumaßnahmen zeitweise Sperrungen für den Kraftfahrzeugverkehr erforderlich sein sollten, werden Umleitungsstrecken eingerichtet, die einen möglichst geringen Mehrbedarf hinsichtlich Wegelänge und Fahrtzeit verursachen, gleichzeitig aber keine Mehrverkehre in sensiblen Straßen und Quartieren wie in Wohngebieten oder vor Schulen erzeugen.

Aufgrund des dichten Netzes der leistungsfähigen Hauptverkehrs- und Vorbehaltsstraßen sowie der praktizierten Koordinierung mit benachbarten Baustellen sind die Einschränkungen sowohl hinsichtlich des Mehrweges als auch hinsichtlich der Dauer der erforderlichen Umleitungsregelungen überschaubar.