Antrag Nr. 3311/2019:
Änderungs- und Zusatzantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 1882/2019 N1: "Einführung einer Sonderregelung für stationsunabhängiges gewerbliches Carsharing (Freefloatingsystem) bei der Erhebung von Parkgebühren"

Informationen:

verwandte Drucksachen:

3311/2019 (Originalvorlage)
1882/2019 N1 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Gruppe LINKE & PIRATEN

Inhalt der Drucksache:

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Änderungs- und Zusatzantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 1882/2019 N1: "Einführung einer Sonderregelung für stationsunabhängiges gewerbliches Carsharing (Freefloatingsystem) bei der Erhebung von Parkgebühren"

Antrag

zu beschließen:
1. Die Jahresgebühr pro Carsharing-Fahrzeug des Unternehmens gemäß Anlage 1 der Drucksache wird auf 400 EUR statt 800 EUR festgelegt, weiterhin mit einer Anpassungsklausel.
2. Die Landeshauptstadt Hannover evaluiert nach einem Jahr bzw. rechtzeitig vor Ablauf der 18-Monatsfrist des Erstvertrages/der Erstverträge
- ob verkehrspolitisch wünschenswerte Effekte durch die Einführung der Sonderreglung für Carsharing-Unternehmen erreicht werden
- ob die Jahresgebühr den Einnahmeinteressen der LHH entspricht.

Begründung

Mit der Einführung von Carsharing geht die Erwartungshaltung einher, dass die Anzahl der Kraftfahrzeuge für die Bedarfsdeckung von Mobilität durch den motorisierten Individualverkehr in der (Innen-)Stadt zurückgeht. Es muss evaluiert werden, inwieweit dieser positive verkehrspolitische Effekt durch die Sonderregelung beflügelt wird.

Um die Attraktivität der Einrichtung von Carsharing-Angeboten im Freefloatingsystem zu erhöhen, ist ein niedrigerer Einstiegspreis bei der Jahresgebühr pro Carsharing-Fahrzeug sicherlich förderlich.



Dirk Machentanz
Vorsitzender