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Aussetzung der Gebührenerhebung gem. der Satzung über die Unterbringung Geflüchteter und Obdachloser in der Landeshauptstadt Hannover für die Messehallen
Antrag,
mit Wirkung ab dem 07.12.2022 für alle in den Messehallen zugewiesenen Personen, für die gemäß Satzung über die Unterbringung Geflüchteter und Obdachloser in der Landeshauptstadt Hannover Benutzungsgebühren zu erheben sind, bis auf Weiteres die Aussetzung der Erhebung von Gebühren zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Umsetzung des Beschlusses wirkt sich grundsätzlich in gleicher Weise auf alle Geschlechter aus. Das Vertragsverhältnis schließt alle in den Messehallen ab dem 07.12.2022 untergebrachten Personen gleichermaßen ein, ohne damit eine gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung zu verbinden.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Aktuell werden wöchentlich bis zu 250 Personen in die Messehallen zugewiesen. Die Erstellung von Zuweisungs- und Gebührenbescheiden ist ein Arbeitsprozess, in dessen Verlauf ein hoher Arbeitsaufwand entsteht – ohne finanziellen Mehrwert. Mit Verweis auf die Ausnahmesituation und der Größenordnung der Unterkunft (mehr als 1.000 Personen) begründet sich eine Abweichung von der Satzung über die Unterbringung Geflüchteter und Obdachloser in der Landeshauptstadt Hannover. Ein Wegfall der Gebührenpflicht in Erstaufnahmeunterkünften stellt keinen monetären Nachteil für den Haushalt dar, solange es sich nicht um Personen im Leistungsbezug durch das Jobcenter handelt. Erst nach Auszug aus den Messehallen in die regulären Unterkünfte erfolgen Zuweisungs- und Gebührenbescheide.
Keinen monetären Verlust durch Aussetzung der Gebührenerhebung
In der Regel sind die aus der LAB zugewiesenen Personen nicht im Besitz einer Arbeitserlaubnis und infolge dessen im Leistungsbezug beim Fachbereich Soziales.
Da eine Deckelung des Landes Niedersachsen bei Erstattung der Pauschale nach dem AsylbLG aufgrund der Vielzahl der durch die LHH untergebrachten Geflüchteten ohnehin erreicht ist, bietet eine Einzelfallbearbeitung keinen monetären Mehrwert. Um negative Auswirkungen auf den Stadthaushalt zu vermeiden, wird bei den untergebrachten Personen regelmäßig ein aufwandarmes Screening ihres Leistungsstatus durchgeführt. Hierfür wird monatlich eine Liste mit den relevanten Daten an die Sozialverwaltung übersandt, so dass die entsprechende Verrechnung intern durchgeführt werden kann und eine Weiterleitung an das Land anschließend erfolgt.
Auszüge aus den Messehallen in andere Unterkünfte werden höchste Priorität in der Sachbearbeitung haben. Insbesondere die persönlichen Umstände einzelner Personen (unter anderem auch die Arbeitsaufnahme oder der Bezug von Jobcenterleistungen) werden hierbei vorrangig berücksichtigt und die entsprechenden Personen in anderen Unterkunftsarten untergebracht, so dass hier eine Bescheidung erfolgt.
Dez. III
Hannover / Dec 21, 2022