Informationen:
Beratungsverlauf:
- 03.02.2020: Gleichstellungsausschuss: 3 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
- 13.02.2020: Verwaltungsausschuss: 3 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
Antragsteller(in):
CDU-Fraktion
CDU-Fraktion
Der Antragstext wird durch folgenden Text ersetzt:
Die Verwaltung wird beauftragt, anlässlich der Bewerbung Hannovers um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“ in einem Modellprojekt temporär an zentral gelegenen, durch Fußgänger*innen stark frequentierten Orten (z. B. Aegidientorplatz, Ernst-August-Platz/Kurt-Schumacher-Str., ZOB Hannover, Steintorplatz, Marktstraße/Karmarschstraße, Friederikenplatz, Königsworther Platz) die Streuscheiben der Ampelanlagen für Fußgänger mit einer Darstellung der Nanas umzurüsten. Hierzu holt sie zuvor gegebenenfalls eine Ausnahmegenehmigung des hierfür zuständigen Ministeriums ein.
Die Erfahrungen aus dem Modellprojekt sind den Ratsgremien vorzulegen. Hierbei soll auch eine Perspektive für eine dauerhafte Einrichtung aufgezeigt werden.
In anderen deutschen Städten wie zum Beispiel Augsburg (Kasperl), Duisburg (Bergmann), Worms (Martin Luther) und dieses Jahr bereits auch in Hannover (Weihnachtsfiguren) wurde diese Idee bereits mit jeweils regionalem Bezug umgesetzt. Ein gemeinsames Zusammenwirken des Kulturdezernats mit dem Verkehrsdezernat ist hierfür erforderlich, um auf diesem Wege die Umrüstung einiger Ampeln (sog. Wechsellichtanlage gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 5 StVO) zu erreichen.
Da die Verwaltungsvorschriften zu § 37 Abs. 2 Nr. 5 StVO bisher vorsehen, dass die Streuscheibe der Ampeln das Sinnbild „eines gehenden [… und] eines stehenden Fußgängers“ abbilden muss, ist ggf. die Einholung einer Ausnahmegenehmigung für das Umrüsten beim hierfür zuständigen Ministerium erforderlich. Dies muss auch in Niedersachsen möglich sein!