Antrag Nr. 3307/2019:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion gemäß der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu Drucksache 2530/2019 (Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zum Modellprojekt Ampelmenschen - Fußgänger*innenampeln mit gleichgeschlechtlichen Paaren als Zeichen für Vielfalt und Zusammenhalt)

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der CDU-Fraktion gemäß der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu Drucksache 2530/2019 (Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zum Modellprojekt Ampelmenschen - Fußgänger*innenampeln mit gleichgeschlechtlichen Paaren als Zeichen für Vielfalt und Zusammenhalt)

Antrag

Antrag zu beschließen:

Der Antragstext wird durch folgenden Text ersetzt:

Die Verwaltung wird beauftragt, anlässlich der Bewerbung Hannovers um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“ in einem Modellprojekt temporär an zentral gelegenen, durch Fußgänger*innen stark frequentierten Orten (z. B. Aegidientorplatz, Ernst-August-Platz/Kurt-Schumacher-Str., ZOB Hannover, Steintorplatz, Marktstraße/Karmarschstraße, Friederikenplatz, Königsworther Platz) die Streuscheiben der Ampelanlagen für Fußgänger mit einer Darstellung der Nanas umzurüsten. Hierzu holt sie zuvor gegebenenfalls eine Ausnahmegenehmigung des hierfür zuständigen Ministeriums ein.

Die Erfahrungen aus dem Modellprojekt sind den Ratsgremien vorzulegen. Hierbei soll auch eine Perspektive für eine dauerhafte Einrichtung aufgezeigt werden.

Begründung


Als Zeichen für die Bewerbung Hannovers und um diese noch weiter in die Öffentlichkeit zu tragen sollen neben den bisher üblichen Verkehrsampeln Ampelanlagen zum Einsatz kommen, die mit einem künstlerischen Symbol für die Kulturhauptstadt werben.

In anderen deutschen Städten wie zum Beispiel Augsburg (Kasperl), Duisburg (Bergmann), Worms (Martin Luther) und dieses Jahr bereits auch in Hannover (Weihnachtsfiguren) wurde diese Idee bereits mit jeweils regionalem Bezug umgesetzt. Ein gemeinsames Zusammenwirken des Kulturdezernats mit dem Verkehrsdezernat ist hierfür erforderlich, um auf diesem Wege die Umrüstung einiger Ampeln (sog. Wechsellichtanlage gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 5 StVO) zu erreichen.

Da die Verwaltungsvorschriften zu § 37 Abs. 2 Nr. 5 StVO bisher vorsehen, dass die Streuscheibe der Ampeln das Sinnbild „eines gehenden [… und] eines stehenden Fußgängers“ abbilden muss, ist ggf. die Einholung einer Ausnahmegenehmigung für das Umrüsten beim hierfür zuständigen Ministerium erforderlich. Dies muss auch in Niedersachsen möglich sein!