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Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 117 NKomVG für die Unterbringung von Flüchtlingen sowie obdachlosen und sonstigen Personen im Produkt 31505 -Unterbringung von Personen-
Antrag,
den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 20.600.000 € für die Unterbringung von Flüchtlingen, obdachlosen und sonstigen Personen im Teilergebnishaushalt 61, Produkt Unterbringung von Personen,
gemäß § 117 NKomVG zuzustimmen. Deckung erfolgt aus dem Teilergebnishaushalt 59, Produkt Grund- und Sonderleistungen Asylbewerber.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte sind von dieser Drucksache nicht unmittelbar betroffen.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Produkt 31505 | Unterbringung von Personen |
| Angaben pro Jahr |
| Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
|---|
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| | Sonstige ordentliche Aufwendungen |
€20,600,000.00 |
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| Saldo ordentliches Ergebnis |
(€20,600,000.00) |
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Für die nicht geplanten Aufwendungen stehen weder im Produkt 31505 – Unterbringung von Personen, noch im Teilhaushalt 61 oder im Dezernat VI entsprechende Haushaltsmittel
zur Verfügung. Die Deckung kann aus Mitteln des TH 59 Produkt 31301 Grund- und Sonderleistungen Asylbewerber geleistet werden.
Begründung des Antrages
In der Planung für die Jahre 2021 und 2022 waren die aktuellen Entwicklungen der Flüchtlingszuströme nicht zu erwarten. Durch die derzeitige Steigerung der Zuweisungszahlen des Landes Niedersachsen mussten die Unterbringungskapazitäten kurzfristig erweitert werden.
Zur Bereitstellung benötigter Unterbringungsplätze wurden kurzfristig weitere Messehallen angemietet und ausgestattet. Weiterhin wurde mit der aktuellen Steigerung jeglicher Kosten nicht gerechnet. Mit Zuweisungsbeschluss des Landes wird seit der Kalenderwoche 49 mit einem Zustrom von 250 bis 300 Personen pro Woche gerechnet. Die vorhandenen Liegenschaften sind bereits mit ca. 4.600 Personen ausgelastet.
Infolge dessen kommt es im Produkt 31505 zu einem überplanmäßigen Bedarf von 20,6 Mio. € bei den Aufwendungen für die Unterbringung von Personen.
Die Aufwendungen waren zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht absehbar, der Bedarf ist gemäß § 117 NKomVG zeitlich und sachlich unabweisbar.
56.2
Hannover / Dec 19, 2022