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Neufassung wegen Erweiterung der BeratungsfolgeBeschluss zum Leitantrag der SK Mühlenberg zum Klimaschutz, Drucks. Nr. 1978/2021
Antrag,
dem Beschluss der Sanierungskommission Sozialer Zusammenhalt Mühlenberg lt. Drucksache 1978/2021 (s. Anlage 1) insoweit zu folgen, dass die in Rede stehenden Maßnahmen im Zuge der Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzepts Mühlenberg gemeinsam mit der Sanierungskommission und der Öffentlichkeit beraten werden.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Beachtung von Gender-Aspekten ist inhaltliche Vorgabe des Bund-Länder-Programms "Sozialer Zusammenhalt". Diese Aspekte werden ebenso wie die Belange von alten Menschen, Menschen mit Behinderungen und den Belangen von Müttern und Vätern ein zentraler Bestandteil aller Entscheidungen und Prozesse im Rahmen der Sanierung des Stadtteils sein. Die Belange von behinderten Menschen werden insbesondere bei allen baulichen Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die Verwaltung teilt die Auffassung der Sanierungskommission Mühlenberg, wonach den Belangen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung eine große Bedeutung beizumessen ist.
Bei Anwendung der Städtebauförderungsprogramme werden die vorgenannten Belange als Querschnittsziele mitberücksichtigt. Im Zuge der städtebaulichen Sanierungsverfahren, bei denen die Städtebauförderung zum Einsatz kommt, können im Zuge der Beseitigung städtebaulicher Missstände auch Klimaschutz- und Klimaanpassungsstrategien verfolgt werden. Insbesondere die Modernisierung des vorhandenen Gebäudebestands einschließlich energetischer Sanierung kann einen wichtigen Beitrag zur Verminderung des CO2-Ausstoßes und damit zum Erreichung der Klimaschutzziele leisten. Die Verwaltung hat diese Bedeutung erkannt und parallel zum Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ im Sanierungsgebiet Mühlenberg das KfW-Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ zur Anwendung gebracht. Zudem sind alle wichtigen Bestandshalter im Sanierungsgebiet bzgl. energetischer Sanierungsansätze einschließlich deren Fördermöglichkeiten durch die Verwaltung kontaktiert worden bzw. die Verwaltung steht mit diesen Wohnungsunternehmen weiterhin im Austausch. Bisher konnten mit Verweis auf die konkreten Förderbedingungen von Land und Bund (Städtebauförderung, Wohnraumförderung und KfW-Förderprogramme) erste Anreize für die Umsetzung von Modernisierungsvorhaben erzielt werden. Die Erfahrungen im Sanierungsgebiet Mühlenberg zeigen zudem, dass Wohnungsunternehmen langfristige Investitionsplanungen verfolgen, die häufig über die Laufzeit der städtebaulichen Sanierungsverfahren hinausgehen. Für eine Verpflichtung der Wohnungsunternehmen zur Modernisierung ihrer Bestände stehen der Verwaltung aktuell keine ausreichenden Rechtsmittel zur Verfügung.
Trotz dieser Erfahrungen wird die Verwaltung weiterhin mit den Bestandshaltern mit dem Ziel Modernisierung in Kontakt bleiben. Aus Sicht der Verwaltung sind zur Erreichung der Klimaschutzziele Bund und Land aufgefordert, ihre Förderprogramme so zu gestalten und aufeinander abzustimmen, dass die Modernisierung des Wohnungsbestands unter Beibehaltung erschwinglicher Mieten forciert umgesetzt werden kann.
Der Antrag der Sanierungskommission enthält neben der Modernisierung des Gebäudebestands zahlreiche weitere Ideen für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. Auf eine Bewertung dieser Maßnahmen im Einzelnen hinsichtlich ihrer Realisierungsmöglichkeiten im städtebaulichen Sanierungsverfahren einschließlich Finanzierung durch die Städtebauförderung wird an dieser Stelle verzichtet. Die Verwaltung schlägt vor, die in Rede stehenden Maßnahmen im Zuge der Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzepts Mühlenberg gemeinsam mit der Sanierungskommission und der Öffentlichkeit zu beraten.
61.41
Hannover / Jan 23, 2023