Informationsdrucksache Nr. 3295/2022:
Überprüfung der bereits eingerichteten Fahrradstraßen im Stadtbezirk Mitte unter Berücksichtigung des Urteiles des Verwaltungsgerichtes vom 21.12.2021

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
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3295/2022
1 (online)
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Überprüfung der bereits eingerichteten Fahrradstraßen im Stadtbezirk Mitte unter Berücksichtigung des Urteiles des Verwaltungsgerichtes vom 21.12.2021

Ausgangslage

Die bereits im Jahr 2013 eingerichtete und verkehrsbehördlich angeordnete Fahrradstraße in der Kleefelder Straße wurde aufgrund von Klagen eines Anliegers gegen die Ausweisung als Fahrradstraße vom Verwaltungsgericht Hannover auf deren Rechtmäßigkeit überprüft.

Das Verwaltungsgericht Hannover hat im letzten Verfahren im Zusammenhang mit der Anordnung der Fahrradstraße klargestellt, dass die für die Entscheidung notwendigen Grundlagen und Abwägungsprozesse, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Fahrradstraße eingerichtet werden kann, gegenüber der bisherigen Praxis viel umfangreicher und detaillierter durchzuführen und zu dokumentieren sind.



Das Gericht hat zudem deutlich gemacht, dass es (auch) für die Anordnung einer Fahrradstraße der zwingenden Erforderlichkeit hierfür gem. § 45 Abs. 9, Satz 1 StVO bedarf. Diese zwingende Erforderlichkeit kann aber grundsätzlich unterstellt werden, wenn es sich – gemäß Neufassung der VwV-StVO - um eine Straße mit einer hohen oder zu erwartenden hohen Radverkehrsdichte oder einer hohen Netzbedeutung für den Radverkehr, in der der Kraftfahrzeugverkehr lediglich untergeordnete Bedeutung hat, handelt. Die Anordnung kann aber nur dann als rechtmäßig qualifiziert werden, wenn insbesondere die Sicherheit für den Radverkehr eindeutig gegeben ist oder durch entsprechende Maßnahmen im Vergleich zur Verkehrssituation vor der Anordnung klar verbessert wird. Insgesamt ist dies verbunden mit der Abwägung, ob die Einrichtung der Fahrradstraße sachgerecht und zweckmäßig ist.

Solche Verbesserungen können jedoch auch mit Maßnahmen erzielt werden, die nicht so weit gehen, wie sie vom Gericht speziell für die Kleefelder Straße festgesetzt wurden. Dies wurde im Rahmen der Verhandlung sehr deutlich.

Als Fazit ist festzustellen, dass im Zuge der Anordnung von Fahrradstraßen insb. ein Sicherheitsgewinn für den Radverkehr z. B. durch eine Verminderung der Kfz-Verkehrsstärke erreicht werden sollte (wenn der Kfz-Verkehr weiterhin ausnahmsweise zugelassen werden muss) und ausreichend lange und breite Bereiche vorhanden sein müssen, wo sich die Verkehre (auch nebeneinanderfahrende Radfahrende) konfliktfrei begegnen können.

Auf Grund des Urteils zur Kleefelder Straße hat sich die Verwaltung entschlossen, alle bereits eingerichteten und verkehrsbehördlich angeordneten Fahrradstraßen im Stadtgebiet der LHH hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit im Sinne des Gerichtsurteils des Verwaltungsgerichtes sukzessive zu überprüfen. Sofern sinnvoll und möglich soll die Situation dann jeweils durch geeignete Maßnahmen entsprechend angepasst werden, auch wenn sich aus dem Urteil keine rechtliche Verpflichtung hierzu ergibt, da es sich um eine Entscheidung im Einzelfall handelt.

Dazu wurde auf Basis des Urteils ein Prüfschema entwickelt, mit dem die vorhandenen Fahrradstraßen überprüft werden:


1. Der Radverkehr ist aufgrund von erhobenen Verkehrsdaten als die vorherrschende Verkehrsart in dem zu untersuchenden Straßenabschnitt dokumentiert oder es bestehen Planungen, wie der Radverkehr zur vorherrschenden Verkehrsart werden soll.

2. Es ist zu prüfen, ob der Kfz-Verkehr weiterhin zugelassen werden muss. Gegebenenfalls sind die Kfz-Ströme wesentlich z.B. durch Anordnung von Einbahnstraßenregelungen oder Installieren von sog. Modalfiltern zum Unterbinden der Durchgangs- und Schleichverkehre zu reduzieren.

3. Es sind ausreichend breite Fahrgassen unter der Berücksichtigung von nebeneinanderfahrenden Radfahrenden (auch im Begegnungsfall) anzubieten. Auf Basis des Gerichtsurteils ergibt sich für die Fahrgasse nach der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RAST 06, Ziffer 4.3) eine Breite von 4,00 m im Begegnungsfall (ggf. zzgl. 0,75 m Sicherheitsraum zu parkenden Fahrzeugen). Bei nicht ausreichender Breite der Fahrgasse (und wenn sich diese z.B. aufgrund des sehr hohen Parkdrucks auch nicht überall herstellen lässt) kann dies auch durch ausreichend lange Ausweichstellen in regelmäßigen und nicht zu großen Abständen nach Abwägung der unterschiedlichen verkehrlichen Belange der Verkehrsteilnehmenden ermöglicht werden.


Zusätzlich ist beabsichtigt, alle überprüften und bereits eingerichteten Fahrradstraßen in der Landeshauptstadt Hannover in ihrem Verlauf für den Radverkehr (und damit auch für den Kfz-Verkehr) zu bevorrechtigen. Dies soll durch Rotmarkierungen der Kreuzungs-/ Einmündungsbereiche für die einbiegenden oder kreuzenden Verkehre deutlich gemacht werden. Beispielhaft wurde dies bereits in der Edenstraße in der List und in der Noltestraße in Linden umgesetzt.

Die nach den o.g. Kriterien durchgeführte Überprüfung aller bestehenden Fahrradstraßen wird derzeit sukzessive stadtbezirksweise im gesamten Stadtgebiet durchgeführt. Gleichzeitig werden auf Basis der Ergebnisse der Überprüfung die ggf. notwendigen Überplanungen der Fahrradstraßen vorgenommen, die dann mit Informationsdrucksachen stadtbezirksweise vorgestellt und danach in den folgenden Monaten umgesetzt werden sollen.

Fahrradstraßen im Stadtbezirk Mitte:

Im Stadtbezirk Mitte (1) befinden sich die Fahrradstraßen Adolfstraße, Kleefelder Straße, Lange Laube, Flüggestraße/Eichstraße sowie die Kleestraße. Die Kleestraße befindet sich gleichzeitig aber auch im Stadtbezirksrat Buchholz Kleefeld (4). Deshalb gibt es hier eine gemeinsame Drucksache für die Stadtbezirke 1 und 4.

Die Ergebnisse der Überprüfung und die sich ggf. daraus ergebenden notwendigen Maßnahmen in den Fahrradstraßen im Stadtbezirk Mitte und im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld sind im Folgenden textlich sowie in den digital online beigefügten Anlagen dargestellt:

Adolfstraße (Anlage 1, Blatt 1):

Die Adolfstraße verläuft in Ost-West-Richtung von der Lavesallee in Richtung Schwarzer Bär, ist seit 2016 als Fahrradstraße verkehrsbehördlich angeordnet und mit Beschilderung entsprechend kenntlich gemacht. Eine Durchfahrt / ein Durchgang in Richtung Schwarzer Bär ist nur für den Radverkehr und Zufußgehende möglich. Somit sind keine Durchgangsverkehre bzw. Schleichverkehr in der Adolfstraße vorhanden.

Die Überprüfung der Fahrradstraße hat Optimierungsbedarf in erster Linie zur Verdeutlichung der Fahrradstraße ergeben. Auf der Fahrradstraße wird eine durchgängige Vorfahrtsberechtigung vorgesehen und dies entsprechend auf der Fahrbahn deutlich gemacht.

Es ist geplant, im Einfahrtbereich von der Lavesallee bis hinter die Einmündung der Mittelstraße die Fahrgasse mit einer Rotmarkierung zu versehen. Zusätzlich werden blaue Fahrradpiktogramme im Einfahrtsbereich und in der Einmündung Mittelstraße in beide Fahrtrichtungen aufgetragen.

Zur Bereitstellung einer ausreichend breiten Fahrgasse ist es in diesem Abschnitt erforderlich, das Fahrbahnrandparken auf der Südseite zu unterbinden. Damit entfallen 7 Stellplätze.

Weiterhin wird der erste Stellplatz auf der Nordseite von der Lavesallee kommend zur Verbesserung der Sichtbeziehungen für die einfahrenden Radfahrenden mit Fahrradbügeln belegt.

Im weiteren Verlauf der Adolfstraße ist die heute vorhandene Fahrgasse ausreichend breit, so dass das Fahrbahnrandparken bestehen bleiben kann.

Die Einmündungsbereiche Kommandanturstraße und Dachenhausenstraße werden zur Verdeutlichung der Vorfahrtsberechtigung auf der Fahrradstraße ebenso in Rot flächig markiert wie der Einfahrtsbereich von der Lavesallee. Die freizuhaltenden (und heute häufig zugeparkten) Eckausrundungen werden zur Optimierung der Sichtbeziehungen als schraffierte Sperrflächen markiert, auch um ein missbräuchliches Parken zu unterbinden.

Auf dem gesamten Streckenabschnitt werden einzelne Stellplätze durch ein zusätzliches Angebot an Fahrradabstellmöglichkeiten entfallen (in Summe 9 Stellplätze).

Die vorhandenen Behindertenstellplätze werden mit einer Rundummarkierung auf die Regelmaße für Behindertenstellplätze verbreitert. Dies führt zu einer kurzen Verengung der Fahrgasse, was für den Streckenabschnitt aber akzeptabel ist.

Die Beschilderung in der Fahrradstraße wird entsprechend angepasst und ggf. ergänzt.

Im Rahmen der Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen wird zur Verbesserung der Befahrbarkeit der Fahrradstraße eine Fahrbahndeckenerneuerung von der Einmündung Dachenhausenstraße bis zur Durchfahrtssperre Humboldtstraße geprüft und sofern die erforderlichen Mittel im (durch Haushaltsbegleitantrag gekürzten) Ergebnishaushalt für Deckenerneuerungen vorhanden sind, umgesetzt.

Im Rahmen der Überplanung der Gustav-Bratke-Allee (Auftrag Haushaltsbegleitantrag) wird die Durchfahrtsbreite von der Adolfstraße zur Lichtsignalanlage überprüft und ggf. vergrößert.

Kleefelder Straße (Anlage 1, Blatt 2):

Die Kleefelder Straße verläuft in West-Ost-Richtung vom Michael-Ende-Platz bis zur Querung der Clausewitzstraße und ist seit 2013 als Fahrradstraße verkehrsbehördlich angeordnet und mit Beschilderung entsprechend kenntlich gemacht.

Die Kleefelder Straße war im Abschnitt vom Michael-Ende-Platz bis zur Einmündung der Dickensstraße Auslöser des o.g. Gerichtsverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Hannover. In diesem Zusammenhang wurde dieser Abschnitt sehr genau betrachtet und mit den dort getroffenen Maßnahmen wie Einbahnstraßenregelungen oder dem Entfallen des Fahrbahnrandparkens wurden die Anforderungen aus dem Gerichtsurteil an die Einrichtung einer Fahrradstraße erfüllt.

Über den Straßenzug Kleefelder Straße wird die beschlossene Veloroute 05 nach Anderten bzw. die Radschnellverbindung nach Lehrte verlaufen. Dieses Projekt befindet sich in Teilabschnitten im Bau.

In diesem Zusammenhang wird im ersten Abschnitt der Kleefelder Straße eine Vollsignalisierung des Knotenpunktes Kleefelder Straße / Plathnerstraße erfolgen (befindet sich bereits im Bau). Darüber hinaus werden die in der Kleefelder Straße vorhandenen Zickzack-Markierungen vor den Grundstückszufahrten entfernt und eine grüne Strich-Lücke-Markierung als Veloroutenmarkierung beidseitig aufgebracht.

Im weiteren Verlauf der Kleefelder Straße wird zwischen der Einmündung des Fußweges zur Dickensstraße und der Clausewitzstraße die Fahrbahndecke erneuert und die grüne Veloroutenmarkierung bis zur Querung der Clausewitzstraße weitergeführt. Das heutige Parken auf der unbefestigten Seitenanlage im Bereich des Betriebshofes des Fachbereiches Umwelt und Stadtgrün und vor der Stadtparksauna wird in diesem Zusammenhang teilweise durch Stahlbügel unterbunden. Entlang der Clausewitzstraße stehen insbesondere für die Gäste der Stadtparksauna in unmittelbarer Nähe ausreichend Stellplätze zur Verfügung. Im Bereich der Zugänge zum Stadtpark und zur Stadtparksauna werden Fahrradbügel im Seitenbereich aufgestellt, um den vorhandenen Bedarf an Fahrradabstellmöglichkeiten zu decken.

Aufgrund einer fehlenden Oberflächenentwässerung in die Kanalisation (es gibt hier keinen entsprechenden Kanal) muss das Oberflächenwasser wie auch heute in den Seitenanlagen versickern.

Lange Laube:

Die Überprüfung der Fahrradstraße Lange Laube hat ergeben, dass hier wesentliche Änderungen u.a. in der Verkehrsführung erforderlich werden. Deshalb ist hier (auch vor dem Hintergrund des engen Zusammenhanges mit dem Verkehrskonzept Innenstadt) eine separate Beschlussdrucksache Anfang 2023 vorgesehen.

Flüggestraße / Eichstraße (Anlage 1, Blatt 3):

Der Straßenzug Flüggestraße / Eichstraße verläuft in Nord-Süd-Richtung vom Wedekindplatz in Richtung Musikhochschule am Emmichplatz und ist seit 2017 als Fahrradstraße verkehrsbehördlich angeordnet und mit entsprechender Beschilderung kenntlich gemacht. Die Einfahrt / der Zugang vom Emmichplatz in die Eichstraße ist nur für den Radverkehr und Zufußgehende möglich.

Es ist geplant, diesen Straßenzug insgesamt vorfahrtsberechtigt zu führen und die heute im Wesentlichen vorhandene Rechts-Vor-Links-Regelung auszusetzen. Dazu wird an allen einmündenden Straßen eine flächige Rotmarkierung mit blauen Fahrradpiktogrammen und entsprechender Beschilderung vorgesehen.

Alle Eckausrundungen der einmündenden Straßen werden, sofern noch nicht geschehen, mit schraffierten Sperrflächen markiert, um die Flächen, in denen ohnehin ein absolutes Halteverbot besteht, von parkenden Fahrzeugen freizuhalten und damit die Sichtbeziehungen auf die Radfahrenden zu verbessern.

Zur Bereitstellung der erforderlichen Fahrgassenbreite, um den Radfahrenden ein Nebeneinanderfahren auch im Begegnungsfall zu ermöglichen, ist es erforderlich in Teilabschnitten das Fahrbahnrandparken zu untersagen.

Somit entfallen vom Emmichplatz aus gesehen bis zum Volgersweg auf der Westseite 11 Stellplätze.

In den Bereichen, in denen beidseitig der Fahrgasse das Parken weiterhin ermöglicht werden soll, sind als Begegnungszonen in regelmäßigen Abständen Ausweichstellen zu schaffen. Dadurch entfallen insgesamt weitere 4 Stellplätze.

Darüber hinaus werden einzelne Stellplätze am Fahrbahnrand entfallen, um bei Bedarf Abstellmöglichkeiten für Fahrräder durch Fahrradanlehnbügel neu zu schaffen.

Im Abschnitt Gretchenstraße bis Wedekindplatz müssen zusätzlich 13 Kurzzeitstellplätze entfallen, bei denen allerdings schon heute keine ausreichende (und richtliniengerechte) Fahrgassenbreite für das Ausparken aus den gegenüberliegenden Stellplätzen vorhanden ist. Darüber hinaus soll das illegale Parken / Halten auf den Gehwegen durch Einbauten wirksam unterbunden werden.

Die Senkrechtstellplätze werden zur Fahrbahn markiert und als reine PKW-Stellplätze beschildert, um einen Überhang größerer Fahrzeuge (z.B. Sprinter, Wohnmobile o.ä.) in die Fahrgasse möglichst zu vermeiden und ahnden zu können.

Im Rahmen der Planungen zur Trassenführung der Veloroute 03 nach Bothfeld hat sich zwischenzeitlich aus der politischen Diskussion die Führung über die Friesenstraße mit Querung des Straßenzuges Flüggestraße / Eichstraße herauskristallisiert. In diesem Zusammenhang wird unter anderem ein Modalfilter im Kreuzungsbereich überprüft, dazu ist allerdings eine weiträumige Netzbetrachtung erforderlich. Deshalb werden etwaige verkehrslenkende Maßnahmen im Zuge der Flügge-/Eichstraße zunächst zurückgestellt und mit der Veloroute 03 realisiert. Im Verlauf der Flüggestraße / Eichstraße wird außerdem mindestens eine zusätzliche Diagonalsperre notwendig werden, um Schleichverkehre wirksam zu unterbinden. Die Lage befindet sich noch in der Prüfung.

Kleestraße (Anlage 1, Blatt 4):

Die Mitte der Kleestraße bildet die östliche Grenze des Stadtbezirkes Mitte zum Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld. Die Kleestraße befindet sich somit in beiden Stadtbezirken und verläuft in Nord-Süd-Richtung von der Eisenbahnüberführung am Eisstadion Pferdeturm bis zur Einmündung der Crappiusstraße. Sie ist seit 2016/17 als Fahrradstraße verkehrsbehördlich angeordnet und mit Beschilderung entsprechend kenntlich gemacht.

Es ist geplant, diesen Straßenzug wie alle Fahrradstraßen von der Querung der Veloroute 5 an vorfahrtsberechtigt zu führen und damit die heute vorhandene Rechts-Vor-Links-Regelung auszusetzen. Dazu wird an allen einmündenden Straßen eine flächige Rotmarkierung mit blauen Fahrradpiktogrammen und entsprechender Beschilderung vorgesehen.

Das Parken ist im Bestand teilweise als Fahrbahnrandparken in Längsrichtung bzw. in Senkrechtstellplätzen organisiert. In weiten Teilabschnitten entspricht die zur Verfügung stehende Fahrgassenbreite den Vorgaben für Fahrradstraßen auf der Grundlage des Gerichtsurteils.

Lediglich im Teilabschnitt zwischen den Einmündungen Timmendorfstraße und Crappiusstraße muss das Fahrbahnrandparken auf der Ostseite entfallen, was die Herausnahme von 16 Stellplätzen bedeutet.

Über die Kleestraße soll entsprechend dem beschlossenen Veloroutenkonzept perspektivisch die Veloroute 04 nach Misburg verlaufen. Die Planungen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht detailliert aufgenommen worden.

Die Kleestraße nördlich der Crappiusstraße weist einen eigentlich für Fahrradstraßen zu schmalen Querschnitt auf. Um die Anforderungen an eine Fahrradstraße erfüllen zu können, müsste die Fahrbahn verbreitert werden. Dies soll im Rahmen der Realisierung der Veloroute 4 erfolgen. Bis dahin soll die Fahrradstraße trotz der etwas zu geringen Fahrbahnbreite erhalten bleiben.

Zur Verbesserung der Verhältnisse für den Radverkehr wird aber ab Crappiusstraße in Richtung Norden das Parken an der Eilenriedeseite der Kleestraße entfallen.

Weiteres Vorgehen:

Die geplanten Baumaßnahmen, verkehrsbehördliche Anpassungen und Einschränkungen des Stellplatzangebotes werden im 1.Quartal 2023 nach und nach sukzessive im Stadtbezirk Mitte umgesetzt. Nach erfolgter Überprüfung aller bestehenden Fahrradstraße im gesamten Stadtgebiet in allen Stadtbezirken werden auch noch die bereits politisch beantragten Straßen zur Einrichtung als Fahrradstraße überprüft.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die barrierefreie Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen werden im Rahmen der jährlichen Aufgabenerbringung der Verwaltung finanziert.

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Hannover / Dec 16, 2022