Informationsdrucksache Nr. 3287/2019:
Sachstandsbericht zum Prüfauftrag Zentrum für Wohnungslosenhilfe (ZGEPB)

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
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3287/2019
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Sachstandsbericht zum Prüfauftrag Zentrum für Wohnungslosenhilfe (ZGEPB)

Zu dem Haushaltsbegleitantrag H-0460/2019 berichtet die Verwaltung über den aktuellen Sachstand zu dem Prüfauftrag, ein Konzept für ein innerstädtisches Zentrum für Gesundheit, Erstversorgung, Prävention und Beratung (ZGEPB) für Wohnungslose und für von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen vorzulegen.

In Hannover existiert für wohnungslose und obdachlose Menschen ein differenziertes und gut ausgebautes Hilfesystem. Im Sozialhilferecht gibt es die Möglichkeit „Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten“ über ambulante und stationäre Angebote zu unterstützen. In diesem Hilfesystem arbeiten unterschiedlichste Träger/Einrichtungen in der LHH zusammen, die in der Regel über Zuwendungen der LHH bzw. der Region Hannover finanziell unterstützt werden. Bis 31.12.2019 sind für die ambulanten Hilfen für Personen in besonderen sozialen Schwierigkeiten die Region Hannover, für die stationären Hilfen das Land Nds. sachlich zuständig. Im Rahmen der Neuordnung der Sozialhilfe ab 01.01.2020 wird die Region Hannover für alle Hilfeberechtigten bis zum 18. Lebensjahr und das Land Nds. für alle Erwachsenen sachlich zuständig sein. Der Fachbereich Soziales der LHH bearbeitet diese Hilfen insofern im Auftrag des Landes bzw. der Region Hannover. Im Fachbereich Soziales sind darüber hinaus aktuell drei Straßensozialarbeiter*innen beschäftigt, die vor Ort Beratungen und Unterstützung für diesen Personenkreis anbieten.

Da im Fachbereich Soziales die personellen und finanziellen Ressourcen für die Erstellung und Umsetzung eigener Konzepte beschränkt sind, wurde der Augenmerk in den letzten Monaten verstärkt auf die Ausweitung unserer koordinierenden Funktion und den Aufbau von Vernetzungsstrukturen mit den unterschiedlichen Trägern und Anbietern in der Wohnungslosenhilfe gelegt, die bereits sehr positive Entwicklungen zeigen.

Zum Prüfauftrag ZGEPB:
Die unterschiedlichen Träger bieten diverse Tagestreffs und Aufenthaltsorte an, in denen sich Obdachlose/ Wohnungslose nicht nur aufhalten und Beratung bekommen können, sondern in denen auch die Möglichkeit besteht, z.B. Wäsche zu waschen oder zu duschen. Auch die Notunterkünfte/Sleep In der LHH sind mit entsprechenden sanitären Einrichtungen ausgestattet.

Für Hilfen zur Gesundheit – einschließlich Pflege – sind vorrangig die Krankenkassen und Pflegekassen zuständig. Dennoch existieren ergänzende Angebote unterschiedlicher Träger, wie z.B. das Zahnmobil und die Straßenambulanz.

Ein solcher vielfach genutzter Anlaufpunkt ist seit 1985 der Kontaktladen Mecki in der Passerelle. Hierbei handelt es sich um eine niedrigschwellige Anlauf- und Vermittlungsstelle für Personen in besonderen sozialen Schwierigkeiten (§§ 67 ff. SGB XII). Dieser Kontaktladen wird im Rahmen der derzeitigen Rechtslage als ambulante Hilfe in Tagesaufenthalten jeweils zu 50 % von der Region Hannover als örtlichem Träger der Sozialhilfe und dem Land Niedersachsen als überörtlichem Träger der Sozialhilfe finanziert. Die im Meckiladen ebenfalls angebotene medizinische Versorgung wird von der Region Hannover und seit 2019 auf Grund eines Haushaltsantrags als Co-Finanzierung mit 25.000 € von der der LHH über jährliche Zuwendungen gefördert.

Aufgrund stark angestiegener Besucherzahlen ist unstrittig, dass die Räumlichkeiten des bisherigen Meckiladens weder für den Tagesaufenthalt noch für die medizinische Versorgung ausreichend sind, sodass hier die Notwendigkeit besteht, das Angebot des heutigen Meckiladens zu vergrößern.

In Kooperation mit der Diakonie als Träger des Tagestreffs Meckiladen, der Region Hannover sowie unter Einbeziehung des Landes Niedersachsen, die in ihrem derzeitigen Haushaltsprogramm den Ausbau von sogenannten Hygienecentern explizit benannt hat, wurde inzwischen ein Konzept zur Weiterentwicklung der bestehenden Einrichtung erarbeitet. Zunächst lief dieses Projekt unter dem Arbeitstitel Hygienecenter, inzwischen lautet der Arbeitstitel Mecki 2.0, nicht zuletzt um deutlich zu machen, dass es sich um einen Ausbau und die Weiterentwicklung eines gut etablierten und stark nachgefragten Angebotes handelt.

Um Mecki 2.0 umzusetzen, ist geplant, erweiterte Räumlichkeiten in der ehemaligen Polizeistation unter dem Raschplatz zu nutzen. Neben größeren Räumlichkeiten für den Aufenthalt, die Beratung und Vermittlung in weitere Hilfen soll insbesondere das medizinische Angebot deutlich ausgebaut werden. Auch die bisherigen Öffnungszeiten sollen deutlich erweitert und die Räumlichkeiten auch für ergänzende Angebote genutzt werden.

Die bisherigen konzeptionellen und baulichen Überlegungen sind aus der Anlage 1 ersichtlich. (Plan der Diakonie).

Ein inzwischen erstelltes Gutachten geht von Umbaukosten von rund 2,1 Mio. € aus. Das Land Niedersachsen beabsichtigt, sich an diesem Bauvorhaben zu beteiligen (im Gespräch sind 1/3 der Investitionskosten), unter der Voraussetzung, dass sich sowohl die Region als auch die LHH politisch für dieses Vorhaben aussprechen und sich ebenfalls an den Investitionskosten beteiligen. Die Kosten für den laufenden Betrieb wären dann im Rahmen der nach der Neuordnung der Sozialhilfe ab dem 01.01.2020 von der Region und dem Land Niedersachsen als zuständigen Trägern zu finanzieren.

Aus Sicht der Fachverwaltung der LHH und in Abstimmung mit der Region als derzeit noch zuständigem Sozialhilfeträger handelt es sich bei Mecki 2.0 um ein überzeugendes Konzept, mit dem insbesondere die medizinische Versorgung quantitativ und qualitativ deutlich ausgeweitet wird, sodass die Anforderungen, die das Land an ein Hygienecenter stellt, mit diesem Konzept deutlich übertroffen werden. Der heutige Meckiladen ist bei den Besuchern bekannt und akzeptiert und hat sich nicht zuletzt wegen der zentralen Lage etabliert. Eine räumliche Verlagerung des Meckiladens ist keine Option. Insofern ist der neue Standort zu befürworten, da er sich in unmittelbarer räumlichen Nähe zu der heutigen Kontakt- und Beratungsstelle befindet. Eine Sogwirkung wird nicht erwartet, da das Angebot – wenn auch erweitert - nur an benachbarter Stelle erbracht wird. Die Menschen, die diese Angebote nutzen sind bereits da, eine deutliche Ausweitung des Nutzer*innenkreises wird nicht erwartet.

Durch die geplante Ausweitung der Öffnungszeiten steht dem Personenkreis der Wohnungs- und Obdachlosen ein größeres und zeitlich ausgeweitetes Beratungs- und Aufenthaltsangebot zur Verfügung.

Die Diakonie plant eine Mehrfachnutzung der Räumlichkeiten, wie aus dem beispielhaften Nutzungsplan ersichtlich ist.

Öffnungs-zeit
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
08:00
KLM + med. Bereich
KLM + med. Bereich
KLM + med. Bereich
KLM + med. Bereich
KLM + med. Bereich

09:00
KLM + med. Bereich
KLM + med. Bereich
KLM + med. Bereich
KLM + med. Bereich
KLM + med. Bereich
KLM
10:00
KLM + med. Bereich
KLM + med. Bereich
KLM + med. Bereich
KLM + med. Bereich
KLM + med. Bereich
KLM
11:00
KLM + med. Bereich
Med. Bereich
KLM + med. Bereich
Med. Bereich
KLM + med. Bereich
KLM
12:00
Med. Bereich
--------------
Med. Bereich
--------------
Med. Bereich

13:00
--------------
--------------
--------------
--------------
---------------
Externe Gruppen
14:00
Med. Bereich
Med. Bereich
Gruppen- angebote
Med. Bereich
Projekt FH
Gottes- dienste
15:00
+ Sprech- stunden
+ Clearing- stelle
z. B. Wohnungs- amt
+ Clearing-
stelle
in Kooperation
kreative
Workshops
16:00
Soz. Psych. Dienst
Anlauf- punkt
Mieter- verein
Anlauf-
punkt
Mit Clearing-
stelle
Fort- bildungen
17:00
Sucht- beratung
Straßen- sozialarbeit
Schuldner-beratung
Straßen-
sozialarbeit
(Evaluation Nutzen)
Kommunal-
politik
Ab 18:00

Externe Gruppen




Wir begrüßen außerordentlich, dass auch Sprechstunden des sozialpsychiatrischen Dienstes, der Clearingstelle (siehe Drucksache Nr. 2412 (IV) BDs der Region) und auch Beratungen durch z. B. Schuldnerberatung, Mietervereine geplant sind. Dies ist insgesamt eine deutliche Ausweitung des Beratungsangebotes und ermöglicht eine gute Kooperation mit anderen Anbietern und Trägern.

Die Verwaltung empfiehlt daher eine finanzielle Beteiligung bei den Investitionskosten für die Umsetzung des Mecki 2.0. Dies setzt allerdings voraus, dass die noch ausstehenden, vertieften Prüfungen den vorliegenden Kostenrahmen bestätigen.

Vor einer abschließenden Entscheidung wurde zwischen den bisher Beteiligten verabredet, mit dem Eigentümer der Immobilie (HRG) und der Verwaltungsspitze ein Gespräch zu führen, um Verantwortlichkeiten klar zu regeln und eventuell bestehende Risiken und Folgekosten für die kommunalen Träger möglichst zu minimieren.
In diesem Zusammenhang wird zu den bereits vorliegenden Gutachten noch ein ergänzendes Gutachten zu erstellen sein, um die Ursache der festgestellten Feuchtigkeitsschäden in den geplanten Räumlichkeiten für Mecki 2.0 und deren Behebung abschließend zu klären. Die Diakonie wird die vorliegende Kostenkalkulation noch einmal überprüfen lassen.

Um konzeptionell und hinsichtlich der noch zu klärenden Umsetzungsfragen weiterzukommen, werden seitens der Regionsverwaltung und der Landeshauptstadt Hannover ein politisches Votum für die bisher vorliegenden Konzeptideen benötigt und seitens der Verwaltung entsprechende Haushaltsanträge empfohlen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot richtet sich an Frauen und Männer gleichermaßen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen durch diese Informationsdrucksache. Die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen würden erhebliche Investitionskosten der Landeshauptstadt Hannover auslösen. Dies wäre in einer gesonderten Drucksache zu beschreiben und zu beschließen.

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Hannover / 11.12.2019