Mit der Drucks. Nr. H- 0418/2019 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, für alle vereinsgetragenen Stadtteilkultureinrichtungen Zuwendungsverträge über eine Laufzeit von 4 Jahren abzuschließen.
Der Stadtbezirksrat Misburg-Anderten hat mit der Drucks. Nr. 15-0648/2020 empfohlen, den Kreis der Vereine, die auf der Basis des Ratsauftrages für den Abschluss eines Zuwendungsvertrages vorgesehen sind, um die AMK e.V. zu erweitern.
Die AMK ist keine vereinsgetragene Stadtteilkultureinrichtung, sondern ein Dachverband. Sowohl der Auftrag des Rates aus der Drucks. Nr. 0418/2019 als auch die Umsetzungsdrucksache 3286/2019 beziehen sich auf die Vereine, die im bestehenden Netzwerk der Stadtteilkultur als Träger von Stadtteilkultureinrichtungen Kultur- und Bildungsangebote für Bewohner*innen ihres Stadtteils machen. Hierzu gehört die AMK weder in Bezug auf ihre Aufgabenstellung noch in Bezug auf die praktische Netzwerkarbeit. Für die Förderung der AMK wird die Verwaltung - wie in den Vorjahren - dem Stadtbezirksrat Misburg - Anderten auf der Basis des vorliegenden Zuwendungsantrags eine jahresbezogene Zuwendung vorschlagen.
Die Verwaltung empfiehlt, der Ursprungsdrucks. Nr. 3286/2019 zu folgen.