Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hatte erstmals im Rahmen der Haushaltsberatungen 2015 mit der Drucksache Nr. H - 0119/2015 beschlossen, dass mit einigen Kulturtreffs mehrjährige Zuwendungsverträge abgeschlossen werden sollen, um den Verwaltungsaufwand sowohl bei den Vereinen, als auch bei der Verwaltung zu verringern. Darüber hinaus sollten Zielvereinbarungen getroffen werden, die die Angebotsqualität und –vielfalt der Kulturtreffs langfristig planbarer machen.
Das Arbeiten mit mehrjährigen Zuwendungsverträge wurde –nach Beschluss von Zuwendungsverträgen im Rat- in den Jahren 2016 bis 2018 mit 6 vereinsgetragenen Stadtteilkultureinrichtungen erprobt (Roderbruch, Hainholz, Vahrenheide, Plantage, Bothfeld, Nordstadt).
Das Verfahren hat sich sowohl aus Sicht der Verwaltung als auch aller Vereine bewährt, da sich –wie vom Rat vermutet- der Verwaltungsaufwand durch die Festlegung für mehrere Jahre verringert hat und den Vereinen eine langfristigere Planung von Aktivitäten für die Vereine erst ermöglicht wurde.
Insbesondere die Sicherheit, über einen längeren Zeitraum verbindlich planen zu können, in Verbindung mit der Möglichkeit eines flexibleren Mitteleinsatzes gibt die Chance, auch längerfristige Aktivitäten anzugehen und auch für Schwerpunkte oder einmalige Sonderaktionen Mittel anzusparen.
Die klaren Vereinbarungen des Vertrages führten zur Schärfung des Bewusstseins hinsichtlich der Aufgabenverteilung zwischen Kulturverwaltung und Verein. Die Zusammenarbeit der Vertragspartner konzentrierte sich stärker als früher auf die grundsätzlichen Fragen der Arbeit. Dies wird von beiden Seiten als sinnvoller Schritt der Professionalisierung angesehen.
Zur Fokussierung und Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen städtischen und vereinsgetragenen Einrichtungen im Aufgabenfeld Stadtteilkultur hat auch die (noch nicht in Gänze abgeschlossene) Umsetzung der Empfehlungen der Kulturpolitischen Gesellschaft aus dem Jahr 2015 (siehe Drucks. Nr. 0331/2015) wesentlich beigetragen.
So wurden im Verlauf der letzten vier Jahre z.B. unter Beteiligung der Vereine Fortbildungsbedarfe für Mitarbeitende und ehrenamtliche Vorstände ermittelt und mit Hilfe der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur realisiert. 2018 und 2019 wurde in Begleitung der hannoverschen Identitätsstiftung gemeinsam mit den städtischen und nichtstädtischen Stadtteilkultureinrichtungen der an die Begutachtung der Kulturpolitischen Gesellschaft anschließende Entwicklungsprozess „Stadtteilkultur im Wandel“ durchgeführt. Zwischenzeitlich sind daraus u.a. neue Angebotsformate (z.B. Blind Date Kultur) entstanden, die sehr gut angenommen werden.
Weitere Zukunftsfragen der vereinsgetragenen Stadtteilkultureinrichtungen werden 2020 auf einer bereits verabredeten Tagung bearbeitet werden. Hierzu wird im Verlauf des Jahres 2020 berichtet werden.
Mit der Drucks. Nr. H- 0418/2019 hat der Rat die Verwaltung zum einen beauftragt, für alle vereinsgetragenen Stadtteilkultureinrichtungen Zuwendungsverträge über eine Laufzeit von 4 Jahren abzuschließen.
Zum anderen hat der Rat für alle vereinsgetragenen Stadtteilkultureinrichtungen
100.000 € zusätzlich dauerhaft in den Haushaltsplan beschlossen, die für eine programmatische Weiterentwicklung verwendet werden sollten. Die Arbeit der Vereine sollte damit gestärkt, die Programme weiterentwickelt und zusätzliche Angebote für neue oder unterrepräsentierte Zielgruppen geschaffen werden.
Die Vereine haben nach Beschluss des Haushaltsplans 2019/2020 von der Verwaltung Gelegenheit erhalten, zu den zusätzlich vom Rat beschlossenen Zuwendungsmitteln Planungen vorzulegen. Mit allen Vereinen sind anschließend mehrere Gespräche geführt worden. Ziel der Verwaltung war, mit den verfügbaren Mitteln möglichst viele der Entwicklungswünsche der Vereine zu erfüllen, aber auch möglichst für vier Jahre eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung aller Einrichtungen zu gewährleisten.
Die vereinsgetragenen Stadtteilkultureinrichtungen sind unterschiedlich in Entstehungsgeschichte, Raumgröße, Personalausstattung und Programmangebot. Sie sind aber alle zuverlässig von ehrenamtlichen Vorständen getragen und der zentrale Anlaufpunkt in ihren Stadtteilen für Einwohner*innen und viele dezentrale Akteure.
Alle Vereine haben letztlich in den Gesprächen Verständnis für die Begrenztheit der verfügbaren Haushaltsmittel und für die Bedürfnisse der übrigen Vereine entwickelt, so dass nach einigen Verhandlungsrunden die mit dieser Drucksache vorgelegte Mittelverteilung als einvernehmlich bezeichnet werden kann.
Für alle Vereine wird durch die langfristige mit dieser Drucksache vorgeschlagene institutionelle Festbetragsfinanzierung möglich, dass neben der Absicherung der absolut fixen Personal- und Sachkosten auch kleine, aber verlässliche Gestaltungsspielräume für die Beteiligung an einrichtungsübergreifenden Aktivitäten und für einrichtungsspezifische Aktivitäten im Stadtteil gegeben sind. Eine Festlegung der Vereine auf bestimmte Zusatzaktivitäten ist nicht erforderlich und wird vertraglich nicht vorgegeben.
Alle Vereine werden sich jedoch an der gemeinsamen Weiterentwicklung und Erprobung neuer Formate im Rahmen des „Im Wandel sein“ – Prozesses der städtischen und nichtstädtischen Einrichtungen beteiligen und legen großen Wert darauf, weiterhin aktiver Bestandteil des Netzwerks von Stadtteilkultureinrichtungen zu sein. Als beispielhafte neuere Aktivitäten veranstalten mehrere Einrichtungen, z.B. das Kulturbüro Südstadt und der Kulturtreff Bothfeld im kommenden Jahr „Blind dates“; der Kulturtreff Plantage und der Kulturtreff Vahrenheide planen Angebote im öffentlichen Raum und der Kulturtreff Kleefeld möchte Erfahrungen mit mehrsprachigen Angeboten sammeln.
Mit jedem Verein wird ein Zuwendungsvertrag abgeschlossen, der dem Muster entspricht, das dieser Drucksache als Anlage beigefügt ist. Ausschließlich aus Gründen der Nachhaltigkeit und Lesefreundlichkeit wird auf das Beifügen jeden einzelnen Zuwendungsvertrages verzichtet.
Der Kosten- und Finanzierungsplan für den jeweiligen Zuwendungsempfänger ist Bestandteil der Anlage 7 dieser Drucksache, sodass die Details der Kosten- und Finanzierungsplanung pro Einrichtung im Detail nachvollziehbar sind.
Offen bleibt -auch nach Abschluss der Zuwendungsverträge -, dass für einige Einrichtungen die Standorte auf längere Sicht nicht optimal sind. Teilweise besteht Sanierungsbedarf, teilweise anderer Flächenbedarf. Diese standortspezifischen Fragestellungen können jedoch nur mittel- bis langfristig über ein stadtbezirks- und beteiligungsorientiertes Standortkonzept gelöst werden. Folgen werden aller Voraussicht nach erst deutlich nach der hier vorgeschlagenen Vertragslaufzeit greifen. Lediglich für die Kulturtreffs Plantage (Ziffer 3 des Antragstextes) und Limmer (Ziffer 9 des Antragstextes) werden aktuell bereits auf der Basis abgestimmter und anerkannter Flächenbedarfe neue Standorte gesucht. Die hier vorgelegten Zuwendungsverträge berücksichtigen die aktuellen Standorte. Sollten sich wesentliche Änderungen im Vertragszeitraum ergeben, werden diese in geeigneter Weise als Vertragsänderung oder –ergänzung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Einvernehmlich konnte auch die Vorgabe für die künftige Statistik (Anlage 6 zu dieser Drucksache) mit den Vereinen verabschiedet werden, die für künftige Diskussionen und zusätzliche vergleichbare Grundlagendaten erwarten lässt. Keine vereinsgetragene Einrichtung der Stadtteilkultur verfügt über ständiges Büro-/ Verwaltungspersonal. Deshalb muss die Erhebung von Zahlen und sonstigen Daten in einem Rahmen bleiben, der ehrenamtlich und/ oder von den pädagogischen Mitarbeitenden bewältigt werden kann. Die Statistik wird verbindliche Anlage zum Zuwendungsvertrag.
Die Bemessung der jeweiligen Zuwendung berücksichtigt zum einen die erwartete Tarifsteigerung gemäß der Bindung aus der Drucks. Nr. 628/1992 für einige der vereinsgetragenen Einrichtungen (Nrn. 1 – 6 des Antragstextes) und zum anderen für die übrigen Einrichtungen die Hochrechnung unter Anwendung des „neuen“ Dynamisierungskonzepts nach Drucks. Nr. 1219/2019. Die Verwaltung wird in Gesprächen mit den betroffenen Vereinen prüfen, ob ab 2023 einvernehmlich die teilweise Sondersystematik aus dem Ratsbeschluss 1992 zugunsten des neuen Dynamisierungskonzeptes aufgegeben werden kann.
Für den Fall, dass die Haushaltssatzung 2021 und 2022 nicht oder nur unter Auflagen genehmigt wird oder dass sonstige wichtige haushaltswirtschaftliche Gründe vorliegen, steht der Stadt ein Sonderkündigungsrecht zu.
Die Verwaltung wird den Ratsgremien gemäß der Anforderungen aus der Drucks.
Nr. H – 0418/2019 bis zu den Sommerferien 2021 eine Auswertung zu den Erfahrungen und Ergebnissen der Förderung vorlegen. Im Vorfeld finden mit allen Vereinsvorständen und hauptamtlichen Mitarbeitenden mindestens die vertraglich vereinbarten Gespräche statt.
Anlagenverzeichnis zu dieser Drucksache:
1 – Drucksache Nr. H-0418/2019
2 - Übersichtstabelle
3 – Musterzuwendungsvertrag für die Stadtteilkultureinrichtungen zu Ziffern 1 - 6
4 – Musterzuwendungsvertrag für die Stadtteilkultureinrichtungen zu Ziffern 7 - 13
5 – Allgemeine Nebenbestimmungen für jeden der 13 Zuwendungsverträge
6 – Statistik als Anlage zu jedem der 13 Zuwendungsverträge
7 – Kosten- und Finanzierungspläne aller 13 Stadtteilkultureinrichtungen als Anlage und Grundlage jeden Zuwendungsvertrags (13 Seiten)