Antrag Nr. 3282/2022:
Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion: Änderungsantrag zum Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion; Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 14. Oktober 2022 (DS 3253/2022)

Inhalt der Drucksache:

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Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion: Änderungsantrag zum Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion; Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 14. Oktober 2022 (DS 3253/2022)

Antrag

zu beschließen,

Die Verwaltung wird aufgefordert, als Rat der Landeshauptstadt Hannover, vertreten durch die Ratsvorsitzende Uta Engelhardt, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 14. Oktober 2022 (1 A 1279/22) sofort im Rahmen der Berufungsfrist bis 16. Dezember 2022 Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einzulegen.

Begründung

Die Umsetzung des oben genannten Urteils würde zu erheblichen Verschiebungen innerhalb der Ratsgremien führen, die den Intentionen des Landesgesetzgebers durch Änderung der kommunalrechtlichen Vorschriften vom 13. Oktober 2021 (GVBl. S. 700) zuwiderliefen.

Die Frage der Bewertung von Enthaltungen in einer Abstimmung ist auch ausweislich der Urteilsbegründung des erkennenden Gerichts in der Literatur umstritten und bedarf daher einer Klärung durch das Oberverwaltungsgericht. Gleiches gilt für die Einordnung eines möglichen Erklärungsirrtums der Abgeordneten in der Sitzung der Ratsversammlung vom 4. November 2021.

Aufgrund der besonderen Bedeutung und um Rechtssicherheit für alle Beteiligten herzustellen, ist eine Berufung daher unumgänglich.

Zur Änderung: Da der Rat, vertreten durch die Ratsvorsitzende Uta Engelhardt, beklagt worden ist, legt dieser Berufung gegen das Urteil des VG Hannover vom 14.10.2022 ein.