Drucksache Nr. 3276/2019:
Ausbau der Busspur Ernst-August-Platz zwischen Schillerstraße und Joachimstraße sowie der barrierefreie Ausbau von zwei Bushaltestellen in diesem Bereich

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
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3276/2019
1
 

Ausbau der Busspur Ernst-August-Platz zwischen Schillerstraße und Joachimstraße sowie der barrierefreie Ausbau von zwei Bushaltestellen in diesem Bereich

Antrag,

1. dem Ausbau der Busspur Ernst-August-Platz zwischen Schillerstraße und Joachimstraße sowie dem barrierefreien Ausbau von zwei Bushaltestellen in diesem Bereich wie in den Anlagen dargestellt, mit Kosten i.H.v. 550.000 €, die von der Landeshauptstadt Hannover zu tragen sind, zuzustimmen.

2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.
Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101097
Bezeichnung Gemeindestraßen, Ernst-August-Platz

Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in den Jahren 2020 und 2021 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung 2020 zu Lasten 2021.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101097
Gemeindestraßen, Ernst-August-Platz
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 78.300,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 550.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -471.700,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 1.958,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 432.457,78 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 13.750,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 7.075,50 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -18.867,50 €
Außerordentliche Aufwendungen 831.649,09 €
Saldo außerordentliches Ergebnis -399.191,31 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -418.058,81 €
Anmerkungen zu:

Einzahlungen
Es wird eine Zuwendung für Vorhaben des straßengebundenen ÖPNV vom Land
Niedersachsen in Höhe von ca. 75 % der Kosten für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen erwartet. Die Region Hannover beteiligt sich voraussichtlich mit ca. 12,5 % an den Kosten für die Bushaltestellen.

Auszahlungen
In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 14.000 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Auflösung Sonderposten
Einzahlungen aus der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Abschreibungen
Kosten der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).

Begründung des Antrages

1. Ausgangslage

Mit der Inbetriebnahme der neuen Streckenführung der Stadtbahnlinie 10/17 zum neuen Endpunkt Raschplatz ist der bisherige Gleisverlauf dieser Stadtbahnlinie zwischen dem Knotenpunkt Kurt-Schumacher-Straße / Ernst-August-Platz und Aegidientorplatz entbehrlich.

Es ist daher möglich, die vorhandenen nicht mehr benötigten Gleisanlagen, zu Lasten der Infra als Vorhabenträger der Stadtbahn, zu entfernen. Die ermittelten Kosten für den Rückbau der Gleisanlagen am Ernst-August-Platz betragen 700.000.- € und werden von der Infra getragen. Im weiteren Verlauf der stillgelegten Gleisanlagen besteht außerdem die Chance, die Flächen die bisher durch die Stadtbahn in Anspruch genommen wurden, einer neuen Nutzung zu zuführen. Um für alle vorhandenen Nutzungsinteressen das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, ist ein vollständiger Ausbau der betroffenen Straßen erforderlich.

Im Bereich des Ernst-August-Platzes wird der Gleisbereich heute nicht nur von der Stadtbahn, sondern auch vom Busverkehr genutzt, daher ist beim Rückbau der Gleisanlagen gleichzeitig eine neue Busfahrbahn notwendig, sowie die Einrichtung eines Haltepunktes „Hauptbahnhof / Ernst-August-Platz“ mit zwei barrierefreien Bushaltestellen.

Der Rückbau der Gleisanlagen erfordert eine höhengerechte Anpassung an die angrenzende Platzumgebung auf dem Ernst-August-Platz. Daher ist es erforderlich nicht nur den tatsächlichen Gleisbereich zu erneuern, sondern auch Teile des angrenzenden Platzbereichs höhengerecht mit den vorhandenen Oberflächenmaterialien anzupassen.

Der erforderliche Ausbau bietet darüber hinaus die Möglichkeit der Umgestaltung der Kreuzung Ernst-August-Platz / Fernroder Straße / Joachimstraße und Luisenstraße mit dem Ziel zur verkehrlichen Verbesserungen und einer Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Nachfolgend ist vorgesehen die Joachimstraße ebenfalls umzugestalten. Ein nochmaliger Eingriff in den zuvor genannten Kreuzungsbereich ist dabei aber nicht mehr erforderlich.

Die Planung zur Umgestaltung des Ernst-August-Platzes ist in den Anlage 1 dargestellt.

2. Beschreibung des Vorhabens

Die Gleisanlagen sowie die Gleiseindeckung mit Kupferschlackenpflaster werden im gesamten Ausbaubereich entfernt. Die darunter befindliche Betongleisbettung bleibt überwiegend erhalten und wird für den Oberbau der geplanten Busspur mitverwendet.

Die neue Busspur wird sich städtebaulich gefälliger in den bestehenden Platzbereich integrieren, da die Oberflächenbefestigung mit demselben Betonsteinpflaster erfolgt, das bereits für die angrenzende Platzfläche verwendet wurde. Bei der Pflasterbauweise wird aufgrund der sehr hohen Belastung durch den Busverkehr im Bereich der Busspur mit einem erhöhten Unterhaltungsaufwand zu rechnen sein. Alternative Oberflächen-
befestigungen aus Asphalt oder Beton sind aus Sicht der Verwaltung aus gestalterischen Gründen nicht sinnvoll. Im Bereich der Busspur wird Pflaster im Format 20/20 cm verwendet. Außerdem wird zur Abgrenzung und Erkennbarkeit der Busspur eine ebene und barrierefreie Randeinfassung (Bordgossenanlage) eingebaut um den Fahrweg der Busse

stabil einzufassen, wenn auch ohne die damit sonst typischerweise verbundene Entwässerungsfunktion. Diese wird weiterhin wie bisher von den vorhandenen Straßenabläufen der angrenzenden Platzfläche wahrgenommen.

Die Busspur erhält eine Breite von 6,50 m und wird zusätzlich für den punktellen Mehrbedarf an Breite für den Busverkehr in den Kurvenbereichen aufgeweitet. Die angrenzenden Pflasterflächen sind in einer Breite bis zu 15,00 m aufzunehmen, zu säubern, und mit der entsprechenden Höhenanpassung wieder zu verlegen.

Zusätzlich werden zwei neue Bushaltestellen im östlichen Platzbereich mit jeweils 18,00 m Länge und zugeordnetem Aufstellbereich von 4,00 m Breite barrierefrei ausgebaut. Ferner erfolgt eine barrierefreie Anbindung mittels Bodenindikatoren zwischen dem Eingang des Hauptbahnhofs und der Bahnhofsstraße.

Die Kreuzung Ernst-August-Platz / Fernroder Straße / Joachimstraße und Luisenstraße wird mit dem Ziel umgestaltet, bei einem zukünftigen Ausbau der Joachimstraße diesen Bereich nicht wieder verändern zu müssen. Außerdem wird für sämtliche Furten eine barrierefreie Nutzung mit Hilfe von Bodenindikatoren und akustischen Hinweisgebern sichergestellt. Ähnlich wie bisher wird die Busspur im Bereich der bisherigen Gleistrasse an den Knotenpunkt angebunden. Die derzeit fehlende Fußgängerfurt an der westlichen Platzgrenze wird zusätzlich eingerichtet. Der östliche Bereich der Taxenvorfahrt des Hauptbahnhofs wird geringfügig angepasst und an den Kreuzungsbereich angebunden.

Die Führung der Busspur erfolgt weitestgehend wie heute im Bereich der bisherigen Gleistrasse. Im westlichen Abschnitt erfolgt die Anbindung unmittelbar an die Schillerstraße, die signalgeregelt an die Kurt-Schumacher-Straße angebunden ist. Im östlichen Bereich wird die Busspur sowie die Taxiumfahrt als ein gemeinsamer Ast mit dem signalisierten Knotenpunkt Joachimstraße / Luisenstraße und Fernroder Straße verknüpft.

Auch für den Radverkehr werden im Kreuzungsbereich Verbesserungen vorgesehen. In der Fahrtrichtung Luisenstraße – Fernroder Straße wird eine vorgezogene Aufstellfläche (ARAS) in der Luisenstraße eingerichtet und der Radverkehr aus der Fernroder Straße kommend signalgeregelt in die Gegenrichtung des Einbahnstraßenverkehrs Luisenstraße geführt.

3. UVP

Die geplante Baumaßnahme führt zu keiner Verschlechterung der bestehenden Umweltverhältnisse, da keine zusätzlichen Flächen versiegelt werden. Die Erneuerung der Busspur trägt vielmehr dazu bei, die städtebauliche Qualität des Ernst-August-Platzes und der unmittelbaren Umgebung zu stärken.
Die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsqualität erhöhen sich für alle Verkehrsteilnehmer insbesondere im Kreuzungsbereich Ernst-August-Platz / Fernroder Straße / Joachimstraße und Luisenstraße.
Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.

4. Bauzeit / Bauablauf

Vorbereitende Bauarbeiten, insbesondere Leitungsverlegungen und Schutzmaßnahmen an vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen beginnen noch in diesem Kalenderjahr. Im kommenden Frühjahr 2020 beginnt der Straßenausbau in Abhängigkeit der abgeschlossenen Leitungsbauarbeiten.



Genauere Angaben zu notwendigen Einschränkungen während der Bauzeiten sind gegenwärtig noch nicht möglich. Der vorhandene Busverkehr wird aber auch während der gesamten Bauzeit gewährleistet. Dies gilt auch für die Erreichbarkeit der angrenzenden Geschäfte und des Hauptbahnhofs.
66.22 
Hannover / 10.12.2019