Antrag Nr. 3270/2019 N1:
Neufassung des Änderungsantrags der Fraktionen der SPD, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucksache Nr. 2403/2019: Änderung der Grundsätze der Sportförderung hinsichtlich der Zuwendungen für Übungsleitende

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 13.02.2020: Verwaltungsausschuss: Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen
  • 20.02.2020: Verwaltungsausschuss: Auf Wunsch der FDP in die Fraktionen gezogen
  • 27.02.2020: Ratsversammlung: Neufassung!
  • 27.02.2020: Verwaltungsausschuss: Ersetzt durch Neufassung

Antragsteller(in):

Gemeinsamer Antrag

Inhalt der Drucksache:

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Neufassung des Änderungsantrags der Fraktionen der SPD, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucksache Nr. 2403/2019: Änderung der Grundsätze der Sportförderung hinsichtlich der Zuwendungen für Übungsleitende

Antrag

zu beschließen:

1. Das in der Begründung angeführte Berechnungsverfahren wird in die Grundsätze der Sportförderung aufgenommen und als Teil dieser vom Sportausschuss beschlossen. Hierbei wird auch der derzeit gültige Verteilungsschlüssel mit aufgeführt.

2. Punkt 2 des Berechnungsverfahrens wird wie folgt ergänzt: Die Änderung des Verteilungsschlüssels erfolgt abschließend durch Beschluss der zuständigen Ratsgremien.

3. Die für das Abrechnungsverfahren herangezogene LSB-Richtlinie für die Bereitstellung von Zuschüssen für lizenzierte nebenberufliche Übungsleiterinnen oder Trainerinnen bzw. Übungsleiter oder Trainer bei Vereinen wird zusammen mit den Grundsätzen der Sportförderung den Vereinen öffentlich auf der Homepage der Landeshauptstadt Hannover zugänglich gemacht.

4. Der Punkt 7.2.5 wird wie folgt geändert: „Die lizenzierten Übungsleitenden und Trainer*innen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen gem. § 72a SGB VIII ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Das Führungszeugnis wird zur Einsichtnahme und anschließenden Verwahrung an die Stadtverwaltung oder eine von ihr beauftragte dritten Person übergeben. Die Stadt oder die durch die Stadt beauftragte dritte Person teilen dem Stadtsportbund als die für die Auszahlung der Zuwendung für Übungsleitende zuständige Stelle in Schriftform mit, ob sich aus der sich aus der Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis Hinderungsgründe für eine Auszahlung der Zuwendung ergeben. Eine Auszahlung kann erst nach entsprechender Mitteilung der Landeshauptstadt Hannover erfolgen. Der Verein muss die jeweilige Rückmeldung der Landeshauptstadt Hannover für die betroffenen Übungsleitenden schriftlich dokumentieren. Der Stadtsportbund ist nach positiver Mitteilung durch die Landeshauptstadt Hannover oder durch die von der Stadt beauftragten dritten Person zu einer Auszahlung der Zuwendung berechtigt, ohne eine eigene Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen vorzunehmen. Der Stadtsportbund wird insofern von jedweder Haftung durch die Stadt freigestellt. Die Vereine sind von den eventuell anfallenden Kosten der Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses freizustellen."

5. Der Punkt 7.2.1 wird wie folgt geändert: „Die/der Empfänger*in der Entschädigung muss im Besitz einer gültigen Lizenz des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) sein.

Begründung

Zu 1. und 3.: Um für die Vereine eine größtmögliche Transparenz zu schaffen und die Vergabe der Übungsleiterzuwendungen nachvollziehbar zu machen, sollen sowohl das Berechnungsverfahren als auch die Zugrundeliegende LSB-Richtlinie veröffentlicht werden.

Zu 2.: Da die Grundsätze der Sportförderung durch Beschluss der Ratsgremien legitimiert werden, sollte auch eine Änderung des Verteilungsschlüssels durch die Ratsgremien legitimiert werden.

Zu 4.: Die Rechtsgrundlage der Vorlage eines Führungszeugnisses in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist der § 72a SGB VIII.

Zu 5.: Eine Entscheidung des SSB in Absprache mit der LHH über die Anerkennung der „entsprechenden Qualifikation“ von Übungsleiter*innen und Trainer*innen ist nicht erforderlich.







Lars Kelich Dr. Daniel Gardemin Andreas Bingemer
Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzender Stv.Fraktionsvorsitzender