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Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes wirkt sich auf alle Geschlechter gleichermaßen aus.
Die zukünftigen öffentlichen Verkehrsflächen und öffentlichen Grünflächen gehen kosten- und lastenfrei an die Landeshauptstadt Hannover über. Die dauerhafte Pflege und Unterhaltung dieser Flächen verbleibt bei der Landeshauptstadt Hannover. Soweit möglich können Teile dieser Kosten jedoch über den Gebührenhaushalt wieder ausgeglichen werden (Straßenreinigung, Entwässerung). Für die öffentlichen Grünflächen ist dies jedoch nicht möglich.
Auch die Kosten für die notwendigen zusätzlichen Infrastruktureinrichtungen können nur zum Teil auf den Investor umgelegt werden (z.B. für die Herstellung der Kindertagesstätte und der dazugehörigen notwendigen Außenspielbereiche). Zusätzliche Bedarfe im Bereich der Schulinfrastruktur können jedoch nicht geltend gemacht werden und verbleiben somit bei der Landeshauptstadt Hannover.
Der Planbereich befindet sich im Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken, Stadtteil Leinhausen, östlich der Fuhsestraße unmittelbar gegenüber dem Stöckener Friedhof in Höhe der Einbecker Straße und war, mit Ausnahme der Verkehrsfläche Fuhsestraße, bis 1992 Bestandteil des DB-Ausbesserungswerkes Leinhausen. Die seit Jahren brachliegende Fläche wurde im November 2019 von der Deutschen Bahn AG veräußert und kann nun, entsprechend den Stadtentwicklungszielen der Landeshauptstadt Hannover, als Wohnbaufläche entwickelt werden. Ziel des Bebauungsplanes ist es, ein kompaktes und urbanes Wohnquartier mit insgesamt ca. 650 bis 700 Wohneinheiten zu schaffen. Hierbei sollen auch Wohnungen für Studenten (1-Zimmer-Appartements), ein Pflegeheim (rd. 120 Betten) und Wohnungen für
Betreutes Wohnen angeboten werden. Der Investor hat sich verpflichtet 30 % der Wohnungen (ausgenommen Pflegeheimplätze, betreutes Wohnen und Studentenwohnungen) als förderfähige Wohnungen gemäß Beschlussdrucksache des Rates (DS 1723/2013) zu errichten.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1886 hat vom 29. September bis zum 28. Oktober 2022 öffentlich ausgelegen. Während dieser Zeit ist eine Stellungnahme der Buchholzer Beteiligungsgesellschaft mbH als Eigentümerin der angrenzenden Grundstücke Leinhausenpark Nr. 1-13 und Nr. 15 eingegangen. Der Inhalt dieser Stellungnahme wird zusammen mit dem begründeten Beschlussvorschlag der Verwaltung in Anlage 4 wiedergegeben.
Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung des Entwurfes wurden aufgrund der Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB geprüft. Die Begründung wurde insgesamt redaktionell überarbeitet. Der Bebauungsplanentwurf wurde unverändert übernommen.
Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist in der Anlage 3 beigefügt.
Der Beschluss ist notwendig, um das Bebauungsplanverfahren abzuschließen.