Informationen:
Beratungsverlauf:
- 08.12.2022: Verwaltungsausschuss: Auf Wunsch der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Fraktionen gezogen
- 15.12.2022: Verwaltungsausschuss: Erledigt durch gemeinsamen Änderungsantrag
Antragsteller(in):
CDU-Fraktion
CDU-Fraktion
Die Frage der Bewertung von Enthaltungen in einer Abstimmung ist auch ausweißlich der Urteilsbegründung des erkennenden Gerichts in der Literatur umstritten und bedarf daher einer Klärung durch das Oberverwaltungsgericht. Gleiches gilt für die Einordnung eines möglichen Erklärungsirrtums der Abgeordneten in der Sitzung der Ratsversammlung vom 4. November 2021.
Aufgrund der besonderen Bedeutung und um Rechtssicherheit für alle Beteiligten herzustellen, ist eine Berufung daher unumgänglich.
Die Dringlichkeit des Antrages ergibt sich aus der Frist zur Einlegung von Rechtsmitteln, die am 16. Dezember 2022 endet.