Antrag Nr. 3253/2022:
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 14. Oktober 2022

Inhalt der Drucksache:

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Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 14. Oktober 2022

Antrag

Die Verwaltung und die Ratsvorsitzende werden aufgefordert, sofort gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 14. Oktober 2022 (1 A 1279/22) im Rahmen der Frist bis 16. Dezember 2022 Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einzulegen.

Begründung


Die Umsetzung des oben genannten Urteils würde zu erheblichen Verschiebungen innerhalb der Ratsgremien führen, die den Intentionen des Landesgesetzgebers durch Änderung der kommunalrechtlichen Vorschriften vom 13. Oktober 2021 (GVBl. S. 700) zuwiderliefen.

Die Frage der Bewertung von Enthaltungen in einer Abstimmung ist auch ausweißlich der Urteilsbegründung des erkennenden Gerichts in der Literatur umstritten und bedarf daher einer Klärung durch das Oberverwaltungsgericht. Gleiches gilt für die Einordnung eines möglichen Erklärungsirrtums der Abgeordneten in der Sitzung der Ratsversammlung vom 4. November 2021.

Aufgrund der besonderen Bedeutung und um Rechtssicherheit für alle Beteiligten herzustellen, ist eine Berufung daher unumgänglich.

Die Dringlichkeit des Antrages ergibt sich aus der Frist zur Einlegung von Rechtsmitteln, die am 16. Dezember 2022 endet.