Informationsdrucksache Nr. 3252/2022:
Sachstand Umsetzung Mittagessenkonzept / Bearbeitungsstand des ergänzenden Auftrages der Elternvertreter*innen

Inhalt der Drucksache:

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3252/2022
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Sachstand Umsetzung Mittagessenkonzept / Bearbeitungsstand des ergänzenden Auftrages der Elternvertreter*innen

Sachstand Umsetzung neues Mittagessenkonzept

1. Einführung eines einheitlichen Essenpreises
2. Einführung eines einheitlichen elektronischen Bestell- und Abrechnungssystem
3. Beschäftigung von 12 städtischen Küchenhilfen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes
4. Steigerung der Essenszahlen von BuT-berechtigten Schüler*innen
5. Mehr Nachhaltigkeit und weniger Speisereste

Zu 1.:

Zum Schuljahr 2022/23 ist die Einführung eines einheitlichen Essenpreises an allen Ganztagsschulen erfolgt. Die Eltern zahlen derzeit höchstens 3,80 € pro Tellergericht, ab dem Schuljahr 2023/24 höchstens 4,00 €. Die Einführung eines einheitlichen Essenpreises hatte ebenfalls eine Veränderung in der Zuschussberechnung zur Folge. Für alle betreffenden 83 Schul-Standorte wurden individuelle Verwendungsnachweise erstellt und Neuberechnungen der Zuschüsse durchgeführt. Derzeit erfolgen weiterhin Beratungen von Schulen und Caterern, um die Abläufe zu finalisieren.

Anmerkungen aus dem AK Schulentwicklung vom 25.11.2022:


An einzelnen Schulen soll es zu Preissteigerungen durch das Mittagessenkonzept gekommen sein, da der Essenspreis vor dem neuen Konzept unter 3,80 € lag und nun genau 3,80 € abgerechnet werden. Zudem soll der Nachtisch vor dem neuen Mittagessenkonzept inkludiert gewesen sein, was aktuell nicht der Fall ist.
Wir teilen mit, dass an allen genannten Schulen der Nachtisch vor dem neuen Mittagessenkonzept nicht im Sachkostenzuschuss enthalten war. Der aktuelle Preis pro Tellergericht liegt ebenfalls an den genannten Schulen (IGS Linden, Humboldtschule, GS Lüneburger Damm) über 3,80 € und wird somit von der LHH bezuschusst. Die Preissteigerungen sind daher nicht dem Mittagessenkonzept geschuldet. Der bisherige feste Sachkostenzuschuss von 1,12 € wurde für das Abrechnungssystem sowie den Einsatz von Ausgabepersonal des Caterers gewährt. Im neuen Mittagessenkonzept wird durch das Höchstpreissystem ein Tellergericht (ohne Nachtisch) über 3,80 € bzw. ab dem Schuljahr 2023/24 4,00 €, von der Landeshauptstadt Hannover bezuschusst.

Zu 2.:

Das Ziel ist es, ein stadtweit einheitliches elektronisches Bestell- und Abrechnungssystem für alle Ganztagsschulen einzuführen und dieses als Full-Service-System auszuschreiben und zu vergeben. Dadurch bietet sich ein ganzheitlicher Service bei der Essenbestellung und –Abrechnung (inkl. BuT-Leistungen). Aufgrund der hohen Komplexität wird derzeit die Ausschreibung einer Vergabe- und IT-Beratung in Zusammenarbeit mit dem RPA vorbereitet.
Die Testphase des neuen Bestell- und Abrechnungssystems soll zum Schuljahr 2023/24 mit zehn Schulen beginnen. So ist eine enge Begleitung des Projekts bei möglichen Startschwierigkeiten gewährleistet.

Zu 3.:

Das Sachgebiet Schulverpflegung sowie die Tätigkeitsfelder von Küchenhilfen wurden in Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet Beschäftigungsförderung im Jobcenter erfolgreich vorgestellt. Dabei konnte das Interesse von 29 potentiellen Bewerber*innen gewonnen werden. Derzeit wird das Personal als unterjähriger Mehrbedarf beantragt. Der Start des Personaleinsatzes der zwölf Küchenhilfen ist zum Schuljahr 2023/24 geplant.

Zu 4.:

Das Thema BuT-Leistungen ist bei vielen Eltern im Hinblick auf die Art der Leistung und deren Beantragung nicht vollumfänglich bekannt. Das Jobcenter hat dazu einen Flyer mit Hinweisen zur Gewährung von BuT-Leistungen erstellt. Des Weiteren wurden im Oktober Gutscheine für kostenfreie Mittagessen an Eltern mit BuT-Berechtigungen versendet. Bei der Beantragung von Sozialleistungen durch BuT-berechtigte Eltern soll in anderen Fachbereichen und Behörden auf das kostenlose Mittagessen für die Schüler*innen in den Ganztagsschulen hingewiesen und die Beantragung mit durchgeführt werden können. Weiterhin wird eine Vereinfachung der Abrechnung zwischen den Caterern und den leistungsgewährenden Stellen durch das zukünftige Bestell- und Abrechnungssystem angestrebt.

Zu 5.:

Einführung eines Komponentensystems

Ein Pilotprojekt zum Komponentensystem wurde an der IGS List im Mai 2022 eingeleitet. Das Feedback zur grundsätzlichen Idee des Komponentensystems ist als positiv zu bewerten. Eine Evaluation erfolgt im Januar 2023.

Kalte und warme Teilproduktion

Die Einführung des Kriteriums „Teilproduktion“ stellt eine wesentliche Vertragsveränderung in den derzeitigen Mensabewirtschaftungsverträgen dar und bedarf deshalb neuer Ausschreibungen. Das Kriterium der kalten Teilproduktion wurde bei den aktuellen Ausschreibungen in Abstimmung mit Schulen von mehr als 50 Essen täglich mit aufgenommen. Potentielle Angebote gehen über die Ausschreibungen voraussichtlich im März 2023 ein. Hinsichtlich der warmen Teilproduktion werden derzeit neue Standards für Mensen ausgearbeitet, um dadurch das Kriterium zukünftig bei Neubauten oder umfangreichen Sanierungen umsetzen zu können.

Bio-Lebensmittel und Regionalität

Die Einführung des Kriteriums „100% Bio-Qualität bei Obst, Gemüse, Eier und Milchprodukten“ stellt eine wesentliche Vertragsveränderung in den derzeitigen Mensabewirtschaftungsverträgen dar und bedarf deshalb neuer Ausschreibungen. Das Kriterium der Bio-Qualität wurde bei den aktuellen Ausschreibungen in Abstimmung mit Schulen von mehr als 50 Essen täglich mit aufgenommen. Potentielle Angebote gehen über die Ausschreibungen voraussichtlich im März 2023 ein.

Das Kriterium der Regionalität wird zukünftig durch die Einführung einer neuen Bewertungsmatrix umgesetzt.

Bearbeitungsstand des ergänzenden Beschlusses der Elternvertreter*innen

1. Alle noch gültigen Regelungen aus dem alten Mittagessenkonzept (DS 2119/2013) sollen in das neue Mittagessenkonzept eingearbeitet werden, damit eine nachvollziehbare, ganzheitliche Darstellung der Thematik vorliegt.

Zu 1.:


Die Hauptpunkte (Mittagessenversorgung durch Caterer, elektronisches und diskriminierungsfreies Abrechnungssystem, Sachkostenzuschuss) des alten Mittagessenkonzepts sind ebenfalls, wenngleich mit Änderungen, Bestandteil des neuen Mittagessenkonzeptes. Im neuen Mittagessenkonzept werden die weiterhin bestehenden und darauf aufbauend neuen Regelungen farblich, bzw. über eine Hervorhebung kenntlich gemacht.

2. Die Regelungen zum Vergabeverfahren sollen dahingehend erweitert werden, dass auch ein Schulvorstand (SchV) die Aufgaben eines Essenbeirates wahrnehmen kann, wenn an der Schule kein Essenbeirat existiert.

Zu 2.:
Die Schulen werden im Vorfeld der Ausschreibung durch die Abfrage der Schulkriterien bei der Vergabe mit einbezogen. Da nicht jede Schule einen Mensabeirat hat, empfehlen wir für die Bewertung des Caterers beim Probeessen die Teilnahme von 5-6 Teilnehmer*innen aus dem Kreis der Schule (Eltern, Lehrer*innen, Schüler*innen). Somit ist auch eine Übernahme dieser Aufgaben durch den Schulvorstand möglich.

3. Dem neuen Mittagessenkonzept soll eine Vorlage für ein schulisches Mittagessenkonzept als Anhang beigefügt werden, das den Schulen ihre Gestaltungsmöglichkeiten durch alternativ auswählbare Beispieltexte (Best Practice) verdeutlicht und aus denen alle derzeit üblichen Variationen der Mittagessengestaltung hervorgehen.

Zu 3.:
Die derzeit vorliegenden Musterkonzepte werden zum nächsten Schuljahr in Bezug auf das neue Mittagessenkonzept aktualisiert und dementsprechend dem neuen Konzept als Anlage beigefügt. Zusätzlich werden die Empfehlungen des Sachgebietes „Ganztag“ zur päd. Gestaltung des Mittagessens als Anlage dem neuen Konzept beigefügt.


4. Die Einbindung des Essenbeirates (bzw. SchV) soll klarer als im Konzept von 2013 definiert sein. Sie soll in Umfang und Modalität klar dargelegt werden und sowohl die Kriterienbildung/-definition, deren Gewichtung/Bewertung und den Test des Essens umfassen.

Zu 4.:
Wird bereits umgesetzt, die Qualitätskriterien werden mit den Schulen abgestimmt. Eine Beteiligung der Schule im Vergabeverfahren erfolgt zu dem im Rahmen des Probeessens bei der Auswahl des Anbieters. Wer dabei die Schule vertritt ist, wie unter 2. erläutert innerhalb der Schulgemeinschaft zu klären.

5. lm Neuen Mittagessenkonzept sollen die Verfahren zur Festlegung der Vergabekriterien und deren Gewichtung zur Auswahl des Anbieters klar definiert werden. In beiden Verfahren soll die jeweils betroffene Schule beteiligt werden.

Zu 5.:
Eine Bewertung der Angebote erfolgt anhand der Kriterien zur Qualität, die mit den Schulen (siehe Punkt 4) abgestimmt wurden. Diese werden ins Verhältnis zum Angebotspreis gesetzt. Das Kriterium Qualität wird im Rahmen einer Testverkostung geprüft und bewertet. Die Schulen werden wie unter zu 2. beschrieben beim Probeessen und somit der Bewertung des Angebots direkt beteiligt.
Der maßgebliche Angebotspreis, der in das Verhältnis zur Bewertung gesetzt wird, ist der durchschnittliche Angebotspreis aller ausgewiesenen Angebotspreise für die Hauptgerichte. Die Bewertung erfolgt anhand der „Einfachen Richtwertmethode“. Bei der „Einfachen Richtwertmethode“ ist für jedes Angebot das „Preis – Leistung – Verhältnis“ zu bilden. Die Summe der einzelnen Teilnutzwerte aus dem Kriterium Qualität ergeben einen Gesamtwert. Dieser wird durch den Angebotspreis dividiert. Der Wert wird mit dem Faktor 10 multipliziert. Daraus ergibt sich die Kennzahl.
Aus der Gegenüberstellung der in der Auswahl befindlichen Angebote wird dann auf Basis der Kennzahl das wirtschaftlichste Angebot ausgewählt. Das Angebot mit der höchsten erreichten Kennzahl erhält den Zuschlag. Sollte die Kennzahl bei zwei Angeboten identisch sein, erhält das Angebot mit dem günstigeren Preis den Zuschlag.
Die Vergabekriterien- und Unterlagen sind innerhalb eines nach dem Vergaberecht transparenten Verfahren vollständig öffentlich einsehbar.

6. Das Konzept soll eine Möglichkeit schaffen, bei der die Teilproduktionsküchen und Mensen im Rahmen von pädagogischen Angeboten der Schule wie eine Koch-AG genutzt werden können.

Zu 6.:
Aus Gründen der Lebensmittelhygiene kann eine Küchennutzung Dritter nicht ermöglicht werden. Dieser Beschlussaspekt ist deshalb nicht umsetzbar. Je nach örtlichen Gegebenheiten stehen sog. Kinderküchen (Küchenzeilen zur Nutzung der Schüler*innen im Rahmen von pädagogischen Angeboten) zur Verfügung.

7. Das Konzept sollte eine Erläuterung aller bisher denkbaren Kriterien inklusive der Regionalität und dem Regionalen Essen enthalten, die die Essenbeiräte bei der Ausgestaltung ihres Mittagessenkonzeptes und der Vergabekriterien unterstützt.

Zu 7.:
Es erfolgt eine Ausarbeitung einer neuen Bewertungsmethode die das undefinierte Kriterium der Regionalität in zukünftigen Ausschreibungen entsprechend des Beschlusses berücksichtigt. Bereits jetzt sehen die vertraglichen Regelungen vor, dass regionale Anbieter / Lieferanten bevorzugt zu berücksichtigen sind.

8. Es sollte eine ,,Feedback-Kultur" in das Konzept integriert werden.

Zu 8.:
In den Mensabewirtschaftungsverträgen ist eine Feedback-Möglichkeit bereits verankert. Mit den Schulen und den Caterern wird zukünftig ein Verfahren zu vereinbaren sein, wie eine systematische Auswertung bzgl. der Nutzung und inhaltlichen Rückmeldungen erfolgen soll.

9. Es sollte ein bezüglich der Termine und Modalitäten angemessenes, einheitliches An- /Abmelden ermöglichen, welches auch im Krankheitsfall funktioniert.

Zu 9.:
Das neue Mittagessenkonzept sieht zum Schuljahr 2023/24 die Einführung eines stadtweit einheitlichen elektronischen Bestell- und Abrechnungssystem vor. Derzeit ist eine An- und Abmeldung über die Caterer, auch im Krankheitsfall, gesichert.

10. lm Konzept sollten Maßnahmen definiert werden, die die Einfachheit des Bestellsystems in verschiedenster Hinsicht sicherstellt. Dazu gehört es, Anleitungen in mehreren Sprachen (inkl. einfacher Sprache) vorzusehen.

Zu 10.:
Die Umsetzung wird mit der Einführung des unter zu 9. genannten Systems in der Ausschreibung berücksichtigt. Über die Machbarkeit von technischen Umsetzungen kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden.

11. Das Konzept sollte eine Lösung aufzeigen, die eine Mittagessen-Anmeldung auch ohne eigenes digitales Endgerät ermöglicht, z. B. über städtische/schulische Terminals in den Schulen.

Zu 11.:
Die Umsetzung wird im Rahmen der Ausschreibung des unter zu 9. genannten Systems berücksichtigt. Über die Machbarkeit von technischen Umsetzungen kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden, da die einzelnen Schulen verschiedene bauliche und technische Gegebenheiten aufweisen.

12. Das Konzept sollte Möglichkeiten aufzeigen, unter welchen Rahmenbedingungen der Betrieb einer schulischen Cafeteria als Ergänzungsangebot für Speisen und Getränke funktionieren könnte.

Zu 12.:
Schule und Cafeteria-Betreiber entwickeln jeweils ein schuleigenes Cafeteria-Konzept. Darin wird das zur Mensa ergänzende Warenangebot und die Preise geregelt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Es werden alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen.

Kostentabelle

Durch die Informationsdrucksache entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

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Hannover / Dec 8, 2022