Drucksache Nr. 3242/2019:
Grundschule Wilhelm-Busch-Schule, Teilsanierung Fachunterrichtstrakt

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
3242/2019
3
 

Grundschule Wilhelm-Busch-Schule, Teilsanierung Fachunterrichtstrakt

Antrag,

1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO zur Sanierung des Fachunterrichtstrakts an der Grundschule Wilhelm-Busch-Schule durch den Stadtbezirksrat (inhaltliche Zuständigkeit)
sowie
2. der Mittelfreigabe in Höhe von insgesamt 1.030.000 € durch den Verwaltungsausschuss, vorbereitet durch den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten (finanzielle Zuständigkeit)

zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aus der Baumaßnahme und deren finanziellen Auswirkungen ergibt sich keine spezifische Gender-Betroffenheit.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 19 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 19, 40 - Investitionstätigkeit
Produkt 11118
Produkt 21102
Gebäudemanagement
Grundschulen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 1.030.000,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -1.030.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -1.030.000,00 €
Finanzierung
Die Aufwendungen für Instandsetzung in Höhe von 1.030.000 € werden im Teilergebnishaushalt aus Rückstellungen zu Lasten der Geschäftsjahre 2017 und 2018 in Höhe von 880.000 € und aus dem laufenden TEH 2020, TH 19, Produkt 11118 zur Verfügung gestellt.

Die Deckung erfolgt im Teilhaushalt 19.

Begründung des Antrages

Allgemeines
Der denkmalgeschützte Gebäudekomplex der Wilhelm-Busch-Schule aus dem Jahre 1957 weist an der Fassade witterungsbedingt starke Schäden auf. In dem Fachunterrichtstrakt der ehemaligen Naturwissenschaftsräume kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Wassereinbrüchen. Um die Nutzbarkeit dauerhaft zu sichern, ist geplant die schadhafte Fassade sowie den Dachaufbau zu sanieren. Darüber hinaus werden die Lehrerinnen WCs erweitert.

Schulentwicklung
Die GS Wilhelm-Busch-Schule wird als Ganztagsschule geführt und beschult im Schuljahr 2019/2020 insgesamt 379 Schüler*innen (inklusive Doppelzählung aufgrund sonderpädagogischem Förderbedarf) in 17 Klassen. Die derzeitige Prognose zur Einwohnerentwicklung im Einzugsbereich der GS Wilhelm-Busch-Schule weist für die kommenden Jahre konstante Schüler*innenzahlen auf, so dass der Schulstandort langfristig für die Grundschulversorgung im Stadtbezirk Ricklingen benötigt wird.

Baubeschreibung
Weitere Einzelheiten der beabsichtigten Baumaßnahme können der als Anlage 1 beigefügten Maßnahmenbeschreibung und den als Anlage 3 beigefügten Plänen entnommen werden.







Barrierefreiheit:
Die Planung wurde mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Hannover abgestimmt.

Terminplanung
Aufgrund des zu gewährleistenden Witterungsschutzes während der Öffnung der Fassadenbauteile und um den Schulbetrieb nicht zu stören, sollen die wesentlichen Leistungen in den Sommerferien 2020 erfolgen. Details werden mit der Schulleitung abgestimmt.
19 .2
Hannover / 04.12.2019