Drucksache Nr. 3217/2019:
Standortentscheidung: Unterbringung von Personen in der Kleefelder Straße 31

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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3217/2019
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Standortentscheidung: Unterbringung von Personen in der Kleefelder Straße 31

Antrag,

die Verwaltung zu beauftragen

unter dem Vorbehalt des Grunderwerbs durch die Landeshauptstadt Hannover in der Kleefelder Straße 31 eine Unterkunft für Personen einzurichten und zu betreiben.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Unterkunft in der Kleefelder Straße ist aufgrund der Baulichkeit vorrangig für Einzelpersonen geeignet. Ob dort alleinstehende Frauen oder Männer oder gegebenenfalls beide Personengruppen untergebracht werden, entscheidet die Verwaltung zu einem späteren Zeitpunkt anhand des dann akuten Bedarfes. In der Unterkunft sollen mindestens 10 barrierefreie Unterbringungsplätze geschaffen werden.

Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen des Kaufes sowie die notwendigen Modernisierungs- maßnahmen und die übrigen Bedingungen des Kaufvertrages, werden den zuständigen Gremien in einer vertraulichen Beschlussdrucksache vorgelegt. Auch die Kosten für den Betrieb (Betreibervertrag), werden den Gremien nach Durchführung eines Vergabe- verfahrens zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt.

Begründung des Antrages

Im Jahr 1967 hat die Landeshauptstadt Hannover das Grundstück Kleefelder Straße 31 an die Stiftung Hannoversche Kinderheilanstalt (nachfolgend Stiftung genannt) zur Errichtung eines Schwesternwohnheims verkauft. Der Kaufpreis wurde vom damaligen Amt für Krankenanstalten übernommen. Die Gebäude wurden von der Stiftung errichtet.

Der Kaufvertrag sieht vor, dass die Landeshauptstadt Hannover einer Weiterveräußerung zustimmen muss. Sie kann in diesem Fall auch ein vertraglich vereinbartes Wiederkaufsrecht ausüben.

Die Gebäude werden derzeit noch für Pflegepersonal für Wohnzwecke genutzt. Die Anlage entspricht aber nicht mehr den heutigen Anforderungen und die Stiftung möchte sich davon trennen. Für Auszubildende hat die Stiftung ab 2020 eine andere Lösung auf dem privaten Markt gefunden.

Die Stiftung ist auf die Landeshauptstadt Hannover zugekommen, um die verschiedenen Möglichkeiten zu erörtern. Die Stiftung will den Erlös für das neue Mutter-Kind-Zentrum AUF DER BULT einsetzen.

Da die Landeshauptstadt Hannover selbst großen Bedarf an Flächen zur Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben hat, wurden verschiedene Nutzungsmöglichkeiten geprüft. Im Ergebnis stellte sich heraus, dass die Gebäude sehr gut für die Unterbringung von Personen genutzt werden können.

Das Objekt besteht aus drei drei- bis fünfgeschossigen Häusern und bietet Platz für insgesamt ca. 100 Personen. Neben einer großen Anzahl an Einzelzimmern mit ca. 18 qm, gibt es auch wenige große Appartements. Die Einzelzimmer verfügen alle über ein kleines Badezimmer mit Waschbecken und teilweise Dusche. Diese Zimmer sollen im Rahmen einer Modernisierung alle mit WC und Dusche ausgestattet werden. Darüber hinaus sollen die Zimmer kleine Pantryküchen erhalten. Bisher gibt es im Gebäude Gemeinschaftstoiletten und – küchen.

Nach einem entsprechenden Umbau könnten die untergebrachten Personen dann in kleinen Einzimmerappartements leben. Die Unterkunft würde damit über einen qualitativ guten und zukunftsweisenden Standard verfügen und entspricht den Anforderungen aus der DS 0863/2019.

Zudem sind im Rahmen eines neuen Bauantrages zusätzliche Anforderungen an den Brandschutz, wie beispielsweise zusätzliche bauliche Rettungswege, zu erwarten. Ansonsten ist das Gebäude dem Alter entsprechend in einem guten nutzbaren Zustand.

Mit dem Haushaltsbegleitantrag H-0184/2017 wurde die Verwaltung beauftragt, zwei neue Standortvorschläge für Obdachlosenunterkünfte zu erarbeiten. Dafür hat die Verwaltung mit der Drucksache 0492/2018 verschiedene neue Obdachlosenunterkünfte (Neubau und Umnutzung von Flüchtlingswohnheimen) beschließen lassen. Einer der beschlossenen Standorte (Karl-Immhoff-Weg) konnte nicht realisiert werden, weil mittlerweile eine private Initiative auf dem Grundstück ein „Housing First–Projekt“ für Obdachlose realisiert. Die hier vorgeschlagene Unterkunft in der Kleefelder Straße 31 ersetzt diese fehlende Unterkunft.

Darüber hinaus entspricht die Unterkunft in der Kleefelder Straße 31 dem, mit den Drucksachen 15-0232/2016 und 15-2421/2019 N1 zum Ausdruck gebrachten Wunsch des Stadtbezirksrats Mitte, nach einer zusätzlichen und qualitativen Unterkunft im Stadtbezirk.

Gegenwärtig verfügt die Landeshauptstadt Hannover über Wohnheime, Wohnprojekte und Wohnungen für insgesamt 1.450 Obdachlose, die mit 1.328 Personen zu 92% belegt sind. Darunter sind einige Modulunterkünfte, die aufgrund ihres Standortes perspektivisch geschlossen werden sollten. Vor diesem Hintergrund ist die zusätzliche Kapazität einer neuen Unterkunft in der Kleefelder Straße 31 dringend erforderlich.

Aufgrund der Einzimmerappartements handelt es sich bei der Unterkunft um ein Wohnprojekt, welches sich in erster Linie für die Unterbringung von alleinstehenden Personen eignet. Vor dem Hintergrund des derzeitigen Bedarfes plant die Verwaltung dort alleinstehende obdachlose Frauen und Männer in getrennten Häusern unterzubringen. Der Betrieb der Unterkunft soll einem externen Betreiber im Rahmen eines Vergabeverfahrens übertragen werden. In der Unterkunft sollen Sozialarbeiter*innen mit dem Schlüssel 1:50 eingesetzt werden.

Dem Antragstext entsprechend, soll die Kleefelder Straße 31 als Unterkunft für Personen genutzt werden. Dies sind nach gegenwärtiger Planung und Bedarf obdachlose Personen. Da das Gebäude langfristig als Unterkunft genutzt werden soll, behält sich die Verwaltung mit dieser Formulierung vor, bei einer geänderten Sachlage flexibel zu reagieren und dort auch Flüchtlinge unterzubringen.

Die Einrichtung und der Betrieb einer Unterkunft in der Kleefelder Straße 31 steht unter dem Vorbehalt, dass die politischen Gremien auch dem Kauf der Immobilie zustimmen. Um diese Absichten umsetzen zu können, wurde mit der Stiftung die Ausübung des Wiederkaufsrechts vereinbart. Die Bedingungen des Kaufvertrages werden den Gremien in einer vertraulichen Beschlussdrucksache vorgelegt. Beide Drucksachen haben einen unterschiedlichen Gremienlauf, sollen aber zeitgleich im Verwaltungsausschuss zur Entscheidung vorliegen.

61.6 
Hannover / 03.12.2019