Drucksache Nr. 3215/2019:
Ausbau der Ohestraße und Vorplatz an der Gustav-Bratke-Allee

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
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3215/2019
1
 

Ausbau der Ohestraße und Vorplatz an der Gustav-Bratke-Allee

Antrag,


1. dem Umbau der Ohestraße sowie den Neubau des Vorplatzes an der Gustav-Bratke-Allee wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 965.000 € zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr.2 NKomVG

2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.


Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt

Vorplatz: Vom Ihmeradweg entlang der Gustav-Bratke-Allee bis Anfang Ohestraße

Investitionsmaßnahme 54101095

Bezeichnung Gemeindestraßen

Ohestraße: Von Anfang Ohestraße bis Ende Ohestraße

Investitionsmaßnahme 54101095

Bezeichnung Gemeindestraßen


Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2020/2021 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101095
Gemeindestraßen / Ohestraße
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 965.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -965.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 86.384,40 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 24.125,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 14.475,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -38.600,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 143.482,80 €
Saldo außerordentliches Ergebnis -57.098,40 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -95.698,40 €
Auszahlungen
In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 49.000 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt.

Zinsen


Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).

Begründung des Antrages


1. Ausgangssituation

Im Zuge der Siedlungsentwicklung der Landeshauptstadt Hannover für urbane, gut integrierte und erschlossene Wohnstandorte ist das Wohnkonzept 2025 als Handlungsgrundlage für die Entwicklung des Wohnungsmarktes in Hannover in den nächsten Jahren beschlossen worden. (Drucksache Nr. 0840/2013). Mit der Umsetzung des Bauvorhabens „Ohe-Höfe“ durch die in der Beschlussdrucksache 1673/2018 angeführte Bauherrengemeinschaft Ohehöfe GmbH entsteht westlich der Ohestraße ein neues Wohnquartier. Hierbei soll eine urbane verdichtete Bebauungsform entwickelt werden, welche die Stadtkante der Calenberger Neustadt gegenüber dem Naturraum der Ihme neu definiert. Das entstehende Wohnquartier „Ohe-Höfe“ hat eine Gesamtfläche von 7.000 m². Bis 2021 sollen planmäßig 110 Wohneinheiten entstehen.

Die Erdgeschosszonen, die nördlich zur öffentlichen Verkehrsfläche ausgerichtet sind, werden gewerblich genutzt und tragen in Verbindung mit Außengastronomie zu einer Belebung des öffentlichen Raumes bei. Hierfür soll ein Vorplatz auf der Nordseite bis zum vorhandenen, an der Gustav-Bratke-Allee entlangführenden Radweg, eingerichtet werden.

Östlich vom Platz schließt von der Gustav Bratke Allee die Ohestraße an. Die Ohestraße selbst dient neben der Erschließung des Wohnquartiers auch der Erschließung des größten Berufsschulstandortes der Region Hannover. Dieser Standort wird in den nächsten Jahren im Zuge von regionsinternen Umstrukturierungen baulich erneuert und weiterentwickelt, beginnend mit dem Neubau der Berufseinstiegsschule (BES) und dem Umbau der Außenanlagen rund um den südlichen Bereich der Ohestraße.

In diesem Zusammenhang ist geplant, die Ohestraße zu erneuern. Dabei wird eine grundlegende Sanierung der Ohestraße vorgenommen, um die Straße an die heutigen technischen Anforderungen anzupassen und langfristig die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Dabei werden zusätzlich der Straßenzug und die Nebenanlagen stadtgestalterisch aufgewertet und durch Erweiterung an die veränderten funktionalen Anforderungen angepasst.


2. Beschreibung des Vorhabens

Vorplatz

Auf dem Vorplatz wird eine Außenbewirtschaftung ermöglicht und neben der Vergrößerung der vorhandenen Baumbeete und Aufstellen neuer Sitzmöglichkeiten in Form von insgesamt sechs Bänken ein Mehrwehrt in der Aufenthaltsqualität geschaffen. Feste Einbauten sind aufgrund des umfangreichen unterirdischen Leitungsbestandes, der freizuhaltenden Einstiegsöffnungen und der ebenfalls freizuhaltenden Feuerwehraufstellflächen nicht möglich.

Das Höhenkonzept wurde so konzipiert, dass die erforderlichen barrierefreien Zugänge zu den neuen Gebäuden niveaugleich ausgebildet werden können. Eine Rampenanlage am Vorplatz ist hierbei aufgrund des nach Osten fallenden Geländes erforderlich.

Als Material wird grundsätzlich hellgraues Betonsteinpflaster mit den Abmessungen 20/20 im Reihenverband gewählt. Ausschließlich an der Nord- und Ostkante des Hochbaus soll Klinkerpflaster verlegt werden. Dieser sog. Pflasterkragen soll sich farblich an der Klinkerfassade orientieren.

Um den Vorplatz von jeglichem Verkehr freizuhalten, wird eine Parkzone für den Lieferverkehr an der Gustav-Bratke-Allee eingerichtet. Der Platz wird bei Bedarf durch Poller gegen illegales Befahren und Beparken gesichert.

Der Radweg und der Baumstreifen entlang der Gustav-Bratke-Allee bleiben im Bestand erhalten. Die vorhandenen Fahrradanlehnbügel werden teilweise versetzt und durch zusätzliche Bügel im Planungsbereich ergänzt.

Ohestraße

Als verkehrsberuhigende Maßnahme bleibt die vorhandene Aufpflasterung im Zufahrtsbereich der Ohestraße erhalten. Die vorhandene Fahrbahnbreite der Ohestraße wird von ca. 8,25 m auf 5,50 m reduziert.

Durch die Erneuerung der Ohestraße entstehen ca. 20 zusätzliche Stellplätze. Davon werden zwei barrierefrei ausgebildet. Das Parken an der Westseite der Ohestraße soll zukünftig in separaten Parkbuchten im Seitenraum mit Senkrechtstellplätzen untergebracht werden.

Die westl. Gehwegflächen werden wie der Vorplatz mit hellgrauen Betonstein-Pflaster im Format 20/20 cm, im Reihenverband ausgeführt. Das Höhenniveau der öffentlichen Verkehrsfläche wird für die barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu den angrenzenden Gebäuden angepasst. Der östl. Gehweg wird mit Betonsteinplatten 40/40 cm neu gepflastert.

Entlang der Ohestraße werden sechs neue Bäume gepflanzt. Gleichzeitig werden durch die Bäume die straßenbegleitenden Grünflächen neu geordnet.

Die öffentliche Verkehrsfläche im südlichen Bereich der Ohestraße endet an dem Grundstück der Region Hannover mit einem Wendehammer. Im Zusammenhang mit dem Neubau der angrenzenden BES werden innerhalb des Schulgrundstückes für die eindeutigen Wegebeziehzungen bautechnische Anpassungen vorgenommen, u.a. werden Platzflächen und Zufahrtsbereiche neu sortiert und neue Stellplatzsituationen geschaffen.

3. UVP

Negative Auswirkungen des Naturhaushaltes sind durch den Umfang der Baumaßnahme ausgeschlossen

4. Bauzeit / Bauablauf

Im Zuge der Hochbaumaßnahmen sind zahlreiche neu zu verlegende Leitungstrassen für die Hausanschlüsse erforderlich. Im Vorfeld der Straßenbaumaßnahme erfolgen im Rahmen von Tiefbauarbeiten Neuverlegungen sowie Umverlegungen von Trassen sämtlicher Versorgungsträger. Die Einrichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge soll an der Nordwesteseite der Ohestraße ermöglicht werden. Hierfür werden Leerrohre vorgesehen.

Der Baubeginn für den Vorplatz ist derzeit in Abhängigkeit von der Fertigstellung des Hochbaus für Ende 2020 geplant. Im Anschluss sollen die Nebenanlagen und abschließend die Fahrbahn der Ohestraße erstellt werden.

66.21 
Hannover / 03.12.2019