Drucksache Nr. 3210/2022:
Fortsetzung Hannoverscher Solidaritätsscheck (HSS)

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3210/2022 (Originalvorlage)

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung
In den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
In den Sozialausschuss
In den Verwaltungsausschuss
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3210/2022
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Fortsetzung Hannoverscher Solidaritätsscheck (HSS)

Antrag,

den Hannoverschen Solidaritätsscheck (HSS) für ein weiteres Jahr fortzusetzen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Bereitstellung von finanziellen Mitteln zur Akquise weiterer Wohnkapazitäten für Geflüchtete und obdachlosen Personen richtet sich an alle Geschlechter und Altersgruppen. Individueller und eigener Wohnraum bietet die besten Voraussetzungen an gesellschaftlicher Teilhabe.

Kostentabelle


Personalressource
Zukünftig wird die Bearbeitung des HSS dem Fachbereich Gesellschaftliche Teilhabe, Bereich 56.2 Wohnen und Leben in Wohnungen und Gemeinschaftsunterkünften, organisatorisch zugeordnet. Es ist zunächst vorgesehen, in der Erprobungsphase die Bearbeitung im Rahmen des gemeldeten Personalbedarfes des Bereichs 56.2 sicherzustellen.
Der Bereich 56.1 Einwanderungsstadt Hannover wird bei der Weitergabe von Wohnraumangeboten mitwirken. Der Fokus liegt in dieser Tätigkeit auf der Koordination der schnellen und gezielten Vermittlung von Wohnungsangeboten sowie der umfassenden Beratung und Begleitung der Personen in den städtischen Unterkünften.
Es ist zunächst vorgesehen, in der Erprobungsphase die Bearbeitung durch das vorhandene Personal sicherzustellen.


Finanztabelle
Für den HSS werden Mittel in auskömmlicher Höhe im TH 56 für die Dauer der Erprobungsphase außerplanmäßig bereitgestellt.

Begründung des Antrages

Mit der DS Nr. 0907/ 2022 hat der Verwaltungsausschuss die Einrichtung eines Hannover Solidaritätsschecks (HSS) beschlossen.

Seit Einführung des Instruments im April 2022 sind bis zum Abschluss des Antragszeitraums am 15.10.2022 468 Anträge eingegangen. Davon wurden 177 Anträge bereits positiv beschieden (Stichtag: 07.11.2022). Bei weiteren rund 192 Anträgen wird ebenfalls von einem positivem Prüfergebnis und der entsprechenden Bescheidung ausgegangen.
Die Anträge wurden für die mittel- bis langfristige Bereitstellung von privatem Wohnraum für 986 Menschen (Stichtag: 07.11.2022) gestellt. Diese Entwicklung ist insbesondere aus integrationspolitischer Hinsicht außerordentlich zu begrüßen und weiterhin zu bestärken.

Die private Wohnraumbereitstellung ist zudem aus wirtschaftlicher Sicht zu unterstützen:
Die bisher beschiedene Bewilligungssumme beträgt 942.000 €. Bei der Annahme von rund 192 weiteren bewilligungsfähigen Anträgen ergibt sich eine voraussichtliche Gesamtbewilligungssumme von 1.962.000 €. Die durchschnittlichen Unterbringungskosten für eine Person pro Jahr beträgt im Zuge des Solidaritätsschecks somit rund 1.530 €. Im Vergleich belaufen sich die jährlichen Kosten für eine Unterbringung einer Person in einer städtischen Unterkunft durchschnittlich auf rund 11.340 € (Stand: 2021). Es ist darauf hinzuweisen, dass die konkrete Höhe abhängig von der Unterkunftsart und dem Umfang der Betreuung (z.B. Umfang der Sozialarbeit, Sicherheitsdienst) variiert.

Die Verwaltung empfiehlt vor dem Hintergrund der integrationspolitischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte den HSS für eine Erprobungsphase von einem Jahr zu einer Säule des städtischen Unterbringungsmanagements auszubilden und mit einem halbjährlichen Berichtswesen an die Ratsgremien zu verknüpfen. Die Fortsetzungsphase beginnt sobald das erforderliche Personal bereitsteht.

Mit der Verlängerung einhergehend wird der HSS in einigen Detailregelungen angepasst. Dieses betrifft:


1. Ausweitung des Personenkreises
Bisher konnte der Hannover Solidaritätsscheck für die Bereitstellung von privatem Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine oder aber für Personen, die sich zum 24.02.2022 in einer städtischen Unterkunft aufgehalten haben, beantragt werden. Im Zuge der Verlängerung des HSS soll das Programm zukünftig auch für die Aktivierung von Wohnraum für alle Geflüchtete nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder obdachlose Personen eingesetzt werden können. Insbesondere für Personen, die bereits mehrjährig in einer städtischen Unterkunft leben, ist die Eröffnung einer Perspektive auf regulären Wohnraum von wesentlicher Bedeutung für die Integration in die Stadtgesellschaft. Zukünftig müssen somit für die Beantragung des HSS die Mieter*innen vor Abschluss des Mietvertrages in einer städtischen Unterkunft gelebt haben oder aber nach dem 01.01.2023 als Geflüchtete gemäß des gültigen Aufenthaltsgesetzes in Hannover zugereist sein.

2. Ausweitung auf Wohngewerbe
Angesichts der zu erwartenden weiteren Fluchtbewegungen in den kommenden Monaten steigt der Bedarf an verfügbarem mittel- bis langfristigem Wohnraum. Die Wohnungswirtschaft verfügt dabei über einen Großteil des verfügbaren Wohnraumes im Stadtgebiet Hannover. Sowohl aus wirtschaftlichen als auch sozialpolitischen Erwägungen soll daher eine Erweiterung der Antragsberechtigten auf die gewerbliche Wohnungsvermietung möglich sein. Die Begrenzung der einmaligen Gewährung einer Prämie je Wohnung bleibt bestehen.

3. Vermietungsdauer
Ziel ist es, möglichst langfristige Mietverhältnisse zu fördern. Bereits jetzt ist festzuhalten, dass die Mietdauer bei 90% der bewilligten Anträge mindestens 18 Monaten betrug (Stichtag: 07.11.2022). Diese Entwicklung soll vor dem Hintergrund integrativer und sozialer Aspekte bestärkt werden, so dass zukünftig ausschließlich Mietangebote gefördert werden sollen, die eine Mindestdauer von 18 Monaten erreichen. Die Mindestdauer ist ab dem Antragsdatum oder, bei einem dem Antragsdatum nachgelagerten Mietbeginn, ab dem Zeitpunkt des Mietbeginns, sicherzustellen. Wird ein Mietverhältnis ungeplant vorzeitig beendet, erfolgt eine anteilige Auszahlung bzw. Rückzahlung (siehe Punkt Auszahlungsverfahren).

4. Anpassung des Förderbetrages
Durch die Anpassung der geforderten Mindestmietdauer ergibt sich eine Angleichung der Förderbeträge. Die Festsetzung der Förderbeträge staffelt sich somit zukünftig wie folgt:
Beherbergte Personen
Förderbeitrag bei min. 18-monatigen Mietverhältnis
1
3.000 €
2
5.000 €
Ab 3
7.000 €

5. Auszahlungsverfahren
Bisher erfolgt die Prämienauszahlung quartalsweise, wobei die erste Teilzahlung 3 Monate nach Antragsstellung bzw. dem vorgesehenen Mietbeginn ausgezahlt wird. Die Verwaltung schlägt vor, dieses Vorgehen beizubehalten und nur im Einzelfall eine Prüfung zur vorzeitigen Auszahlung der ersten Teilzahlung zum Zeitpunkt der Bewilligung vorzunehmen. Dieses Vorgehen ermöglicht ausbleibende Mietzahlungen durch den Fachbereich Soziales/ das Jobcenter zu überbrücken.

Endet ein Mietverhältnis ungeplant vorzeitig, soll zukünftig eine anteilige Auszahlung der Prämie für die Monate erfolgen, in denen vollständig eine Vermietung stattgefunden hat. Für die Monate, in denen keine oder nur eine anteilige Vermietung stattgefunden hat, müssen bereits gezahlte Leistungen an die Landeshauptstadt Hannover zurückgezahlt werden.

6. Beratung von Vermieter*innen
Auf Nachfrage geben viele Vermieter*innen als Grund für ein befristetes Mietverhältnis die Sorge vor möglichen Schwierigkeiten während des Mietverhältnisses an. Um der Befristung von Mietverhältnissen aus diesem Grund entgegenzuwirken, sollte die Beratung der Vermieter*innen die Aufklärung über stadtinterne sowie externe Unterstützungsangebote im Rahmen der Flüchtlingshilfe umfassen.

7. Wohnraumangebote
Es ist zu erwarten, dass vermehrt Wohnraumangebote von Vermieter*innen eingehen, die am HSS interessiert sind und verfügbaren Wohnraum an die Zielgruppe des Programms vermieten möchten. Um insbesondere Personen aus den städtischen Unterkünften auf diese Angebote aufmerksam zu machen, schlägt die Verwaltung vor, eingehende Angebote zentral durch das Team HSS zu sammeln. Nach Überprüfung der Vollständigkeit der Angebote ist eine anschließende Weiterleitung an die Sozialarbeit der städtischen Unterkünfte vorgesehen. Für die dezentralen Einheiten übernimmt die Fachstelle für Migrationsberatung (OE 56.13) die weitere Betreuung. Für die zentralen Unterkünfte ist der jeweilige Betreiber für die Sozialarbeit vor Ort zuständig. Dieses Vorgehen kann eine gezielte Weitergabe an für das Angebot geeignete Personen sicherstellen.
Um den Erfolg einer Schnittstelle zwischen Vermieter*innen und den städtischen Unterkünften zu eruieren, schlägt die Verwaltung vor, im Rahmen des Pilotprojektes eine solche Schnittstelle auszubilden. Eine Evaluierung erfolgt im Zuge des halbjährlichen Berichtswesens.

8. Beratungsangebote für die Mieter*innen
Bereits zum jetzigen Zeitpunkt erhalten Personen, die sich in einem durch den HSS geförderten Mietverhältnis befinden, einen Informationsflyer über Beratungs- und Hilfsangebote. Die Ausweitung dieses Angebots wird überprüft und stets aktualisiert. Darüber hinaus ist eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Ermittlungsdienst des Fachbereichs Öffentliche Ordnung, insbesondere vor dem Hintergrund der Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises, vorgesehen.

Allgemeine Hinweise:

  • Es wurden bislang 30 Prüfungen ohne umfangreiche Beanstandungen durch den Ermittlungsdienst durchgeführt. Dabei handelt es sich überwiegend um anlassbezogene Überprüfungen. Der Ausbau der stichprobenartigen Kontrollen ist geplant (Stand 07.11.2022).
  • Bei einer beabsichtigten Bewilligung der sich in Bearbeitung befindenden Anträge liegt die Bewilligungsquote bei über 79 % (Stand 07.11.2022).


Alle wichtigen Zahlen auf einen Blick (Stand: 07.11.2022):
Gestellte Anträge
468
Bescheidungsfähige Anträge gesamt
386
Bewilligte Anträge
177
Abgelehnte Anträge
14
Anträge in Bearbeitung
195
Zurückgezogene Anträge
51
Unvollständige Anträge
31
(keine Unterlagen eingereicht)
Bewilligungssumme Wohnungsprämie
942.000 €
Untergebrachte Personen gesamt
986
untergebrachte Personen bezogen auf die bereits bewilligten Anträge
424

Dez. III 
Hannover / 02.12.2022