Förderverein Kulturtreff Bothfeld e.V.
Der Kulturtreff Bothfeld ist mit seiner Einrichtung im Rohdenhof-Komplex untergebracht. Die Räumlichkeiten sind zum Teil nur nach Absprache und Arbeitsschluss der im gleichen Gebäude untergebrachten Kindertagesstätte zu nutzen und können insgesamt den Bedarf der Einrichtungen schon länger nicht mehr befriedigen. Aus diesem Grund ist der Kulturtreff mit der Schul- und Stadtteilbibliothek in das Schul-Neubauvorhaben „Bothfeld Neue Mitte“ aufgenommen worden. Es ist geplant, in einem gemeinsamen Kulturhaus mit der Bibliothek und der Musikschule neue Räume am Schulstandort zu beziehen. Die Planungen sagen einen Umzug für frühestens 2029 voraus.
Kulturtreff Plantage - Kulturgemeinschaft West e.V.
Der Kulturtreff Plantage ist im Herbst 2021 in seine neuen Räumlichkeiten Am Davenstedter Markt gezogen. Die Räume wurden von der Wohnungsbaugesellschaft Meravis saniert und von der Stadt für den Kulturtreff angemietet. Sie stellen eine deutliche Verbesserung hinsichtlich der Lage am Marktplatz dar und sind aufgrund der neuen Raumanordnung sehr attraktiv. Der offene Empfang und die „offene Tür“ zum Marktplatz ermöglichen, viele Ideen im Rahmen der Dritten Orte umzusetzen und weiterzuentwickeln. Der Standort ist zur Weiterentwicklung im Stadterneuerungsprogramm Sozialer Zusammenhalt angemeldet, was zukünftig auch Auswirkungen hinsichtlich der Räume des Kulturtreffs haben kann.
Kulturtreff Kastanienhof Limmer e.V.
Auf dem Wasserstadt- Gelände in Limmer entsteht ein neues großes Wohnquartier. Für den Kulturtreff Kastanienhof ist es wichtig, seinen Standort von der Grundschule Kastanienhof auf das Wasserstadt-Gelände zu verlegen, um mit kulturellen und sozialen Angeboten zu einem guten nachbarschaftlichen Zusammenhalt im Quartier beizutragen, die neuen Bewohner*innen in den Stadtteil zu integrieren und den Bedarfen in Limmer besser zu begegnen. Die Suche nach einem geeigneten Ort gestaltet sich nach wie vor schwierig.
Kulturtreff Roderbruch – Bürgergemeinschaft Roderbruch e.V.
Am Standort der IGS Roderbruch teilen sich der Kulturtreff Roderbruch und das Jugendzentrum Roderbruch einen Gebäudeteil. Diese gemeinsame Nutzung wirft seit geraumer Zeit Probleme auf, da beide Einrichtungen sehr gut genutzt werden, aber die räumlichen Gegebenheiten aufgrund sehr unterschiedlicher Bedürfnisse der Nutzenden baulich nicht optimal sind. Die Fachverwaltungen und die Einrichtungen sind im Gespräch, um kurzfristige, aber auch längerfristige Perspektiven zu finden, die beiden Stadtteileinrichtungen gute Arbeitsbedingungen bieten können.
Kulturbüro Südstadt e.V.
Der Umbau des ehemaligen Kirchengebäudes in der Böhmerstraße ist in Kürze abgeschlossen. Das Kulturbüro Südstadt hat eine lange eingeschränkte Raumnutzungsphase hinter sich gelassen und kann nun seine Arbeit in gewohnter Qualität im Stadtteil anbieten. Die Raumnutzung hat sich ein wenig verbessert, die Küche im Untergeschoss steht dem Kulturbüro nun alleinig zur Verfügung und auch die Mitnutzung des großen Saals ist auf 105 Tages-Nutzungen im Jahr angehoben worden.
Kulturinitiative Döhren-Wülfel-Mittelfeld e.V.
Seit Frühjahr 2022 ist die Kulturinitiative mit ihrem Büro im Freizeitheim Döhren ansässig. Das Büro am Standort Mittelfeld wurde für andere Vereine im Nachbarschaftstreff freigegeben und die Arbeit erfolgt seitdem von Döhren aus. Der Stadtteil Mittelfeld wird weiter mit Angeboten der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche in Zusammenarbeit mit Schulen und Kindereinrichtungen in Mittelfeld versorgt. Durch die Gewinnung neuer Kooperationspartner*innen im Stadtteil wurden weiterhin neue Orte und Veranstaltungsideen geplant und umgesetzt.
B. Die Jahre 2023 – 2026:
1. Inhaltlicher Ausblick und Ziele:
Die Zuwendungsziele für die Jahre 2023 bis 2026 orientieren sich am Kulturentwicklungsplan der Landeshauptstadt Hannover.
Die Teilhabe vieler Menschen an Kultur- und Bildungsprozessen durch programmatische und organisatorische Weiterentwicklung ist eines der wichtigen Ziele im Bereich Stadtteilkultur. Teilhabe zu organisieren heißt nicht nur, die Türen zu öffnen, sondern sich der vielfältigen sichtbaren und unsichtbaren Hürden in den Einrichtungen bewusst zu sein.
In einem gemeinsamen Prozess im Netzwerk der Stadtteilkultureinrichtungen sollen Barriere - Analysen hinsichtlich organisatorischer Strukturen und Inhalte betrieben werden und eine diversitätssensible, transkulturelle Weiterentwicklung der Einrichtungen erfolgen.
Die Erarbeitung neuer, zielgruppenspezifischer Angebote und Projekte für bisher nicht erreichte Stadtteilbewohner*innen wird aus den Ergebnissen der gemeinsam durchgeführten Nicht-Besucher*innen-Befragung gespeist, um unbekannte Bedarfe zu evaluieren und Mitgestaltung zu ermöglichen.
Ein weiteres Ziel ist die Verbesserung der kulturellen Infrastruktur im Quartier durch die Vernetzung und Entwicklung von Projekten mit anderen Kulturakteur*innen und –Institutionen im Stadtteil für wohnortnahe, identitäts- und gemeinschaftsstiftende Kulturangebote.
Veranstaltungen im öffentlichen Raum in den Quartieren schaffen niedrigschwellige Kultur- und Begegnungsorte und geben wertvolle Impulse zur Konzeptentwicklung von Kultur im Stadtteil.
In diesem Zusammenhang soll auch die weitere Auseinandersetzung mit dem Konzept „Dritter Ort“ und dessen angepasste Umsetzung in den Stadtteilen verfolgt werden.
In den Einrichtungen sind vielerorts bereits Aspekte von Öffnung der Orte, der Angebote und niedrigschwelligen, einladenden Willkommensbereichen umgesetzt oder in Planung. Dies für die nächsten Jahre weiter auszubauen ist ein Ziel der Stadtteilkultur.
Die vereinsgetragenen Einrichtungen werden als ein maßgeblicher Akteur mit ihren Kooperationen in den Stadtteilen ein wichtiger Faktor für das Gelingen darstellen.
Für viele Vereine ist das Thema Generationenwechsel in den kommenden Jahren mit hoher Priorität zu betrachten. Sowohl die Arbeit der Ehrenamtlichen, als auch die der Mitarbeiter*innen zeichnet sich durch eine sehr hohe Beständigkeit aus. Dies hat zur Folge, dass in den kommenden Jahren ein altersbedingter Umbruch in beiden Bereichen stattfinden wird, der seitens der Verwaltung begleitet werden wird, denn Mitarbeiter*innenwechsel und Wechsel in den Vorständen bringen mancherorts mit sich, das Bestehende zu hinterfragen und im Rahmen eines Change-Prozesses an neuen Strukturen zu arbeiten.
Gleichzeitig ist die Frage zu beantworten, welche Stärkung und Weiterentwicklung des Ehrenamtes sinnvoll erscheint, um bei der Gewinnung neuer Engagierter erfolgreich zu sein.
Wie bereits erörtert, haben sich die für die zurückliegende Vertragslaufzeit entwickelten statistischen Abfragebögen in der Praxis und der Zeit der Pandemie als nur eingeschränkt praktikabel und geeignet erwiesen. Vor diesem Hintergrund sollen diese zusammen mit den Einrichtungen neu konzeptioniert werden. Das Ziel liegt darin, die statische Abfrage an die Realitäten vor Ort anzupassen und dabei eindeutige Abfragebausteine zu generieren.
2. Finanzieller Ausblick:
Mit der vorliegenden Drucksache soll an dem o.g. Beschluss, Drucksachen Nr. 3286/2019, angeknüpft und die Verträge um weitere vier Jahre verlängert werden.
Der Kulturtreff Kastanienhof Limmer e.V. hat den ausdrücklichen Wunsch geäußert, die Laufzeit des Zuwendungsvertrages auf zwei Jahre zu begrenzen. Daher läuft dieser Vertrag bis einschließlich 2024. Vor Ablauf des Vertrages werden mit dem Verein wieder Gespräche zur Finanzierung und Vertragsverlängerung aufgenommen.
Die Vereine haben die Gelegenheit erhalten, zu den Zuwendungsmitteln Planungen vorzulegen. Mit allen Vereinen sind anschließend mehrere Gespräche geführt worden. Ziel der Verwaltung war es, mit den verfügbaren Mitteln möglichst viele der Entwicklungswünsche der Vereine zu erfüllen, aber auch möglichst für vier Jahre eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung aller Einrichtungen zu gewährleisten. Das hier vorgelegte Ergebnis wird von den Vereinen mitgetragen, auch wenn natürlich nicht alle Wünsche damit erfüllt werden.
Die vereinsgetragenen Stadtteilkultureinrichtungen sind unterschiedlich in Entstehungsgeschichte, Raumgröße, Personalausstattung und Programmangebot. Sie sind aber alle zuverlässig von ehrenamtlichen Vorständen getragen und der zentrale Anlaufpunkt in ihren Stadtteilen für Einwohner*innen und viele dezentrale Akteure.
Alle Vereine haben letztlich in den Gesprächen Verständnis für die Begrenztheit der verfügbaren Haushaltsmittel und für die Bedürfnisse der übrigen Vereine entwickelt, so dass nach einigen Verhandlungsrunden die mit dieser Drucksache vorgelegte Mittelverteilung als einvernehmlich bezeichnet werden kann.
Für alle Vereine wird durch die langfristige mit dieser Drucksache vorgeschlagene institutionelle Festbetragsfinanzierung möglich, dass neben der Absicherung der absolut fixen Personal- und Sachkosten auch kleine, aber verlässliche Gestaltungsspielräume für die Beteiligung an einrichtungsübergreifenden Aktivitäten und für einrichtungsspezifische Aktivitäten im Stadtteil gegeben sind.
Mit jedem Verein wird ein Zuwendungsvertrag abgeschlossen, der dem Muster entspricht, das dieser Drucksache als Anlage 2 bzw. 3 beigefügt ist. Ausschließlich aus Gründen der Nachhaltigkeit und Lesefreundlichkeit wird auf das Beifügen jeden einzelnen Zuwendungsvertrages verzichtet.
Der Kosten- und Finanzierungsplan für den jeweiligen Zuwendungsempfänger ist Bestandteil der Anlage 5 dieser Drucksache, sodass die Details der Kosten- und Finanzierungsplanung pro Einrichtung im Detail nachvollziehbar sind.
Die Kulturtreffs nutzen für ihre Tätigkeiten städtische Räumlichkeiten. Für einige Standorte existieren Mietverträge, für andere sind noch keine Verträge geschlossen worden. Um sog. verdeckte Zuwendungen durch eine mietfreie Überlassung der Räume zu vermeiden und die hieraus resultierenden finanziellen Vorteile offen darzulegen, sollen perspektivisch mit allen Einrichtungen Mietverträge geschlossen werden. Dabei werden die Zuwendungen um die angesetzten Mieten erhöht und beide Posten miteinander verrechnet. Dadurch entstehen weder für die Vereine noch für den städtischen Haushalt finanziellen Mehrbelastungen. Das Verfahren dient ausschließlich zur Herstellung der Transparenz.
Ab 2023 soll mit dem Bürgerverein Kleefeld e.V. ein Mietvertrag geschlossen werden.
Ab 2025 sollen das Kulturbüro Südstadt e.V. und die Kulturgemeinschaft Vinnhorst e.V. folgen.
Die Bemessung der jeweiligen Zuwendung berücksichtigt zum einen die erwartete
Tarifsteigerung gemäß der Bindung aus der Drucks. Nr. 628/1992 für einige der vereinsgetragenen Einrichtungen (Nrn. 1 – 6 des Antragstextes) und zum anderen für die übrigen vereinsgetragenen Einrichtungen die Hochrechnung unter Anwendung des „neuen“
Dynamisierungskonzepts nach Drucks. Nr. 1219/2019. Personalwechsel wurden hierbei ebenfalls berücksichtigt.
Für den Fall, dass die Haushaltssatzung 2023/2024 oder die Haushaltssatzung 2025/2026 nicht oder nur unter Auflagen genehmigt werden oder dass sonstige wichtige haushaltswirtschaftliche Gründe vorliegen, steht der Stadt ein Sonderkündigungsrecht zu.
Die aktuelle finanzielle Situation stellt die LHH vor besondere Herausforderungen, die mit Hilfe des Haushaltssicherungskonzeptes XI (HSK XI, Drucks. Nr. 2661/2022) bewältigt werden sollen. Zur Umsetzung der in der Drucksache zum HSK XI vorgesehenen Zuwendungsreduzierung wird die Verwaltung den politischen Gremien schnellstmöglich eine weitere Beschlussdrucksache vorlegen. Soweit die mit dieser Drucksache erfassten Einrichtungen von den notwendigen Kürzungen von Zuwendungen ab dem Jahr 2025 betroffen sein werden, werden die in dieser Drucksache genannten Zuwendungen automatisch um den dann definierten Betrag abgesenkt. Eine entsprechende Regelung ist in den Zuwendungsverträgen unter § 1 Abs. 1 verankert.
Anlagenverzeichnis zu dieser Drucksache:
1– Übersichtstabelle Zuwendungen
2 – Musterzuwendungsvertrag für die Stadtteilkultureinrichtungen
zu Ziffern 1 - 6
3 – Musterzuwendungsvertrag für die Stadtteilkultureinrichtungen
zu Ziffern 7 – 14
4 – Allgemeine Nebenbestimmungen für jeden der 14 Zuwendungsverträge
5 – Kosten- und Finanzierungspläne aller 14 Stadtteilkultureinrichtungen als Anlage und Grundlage jeden Zuwendungsvertrages (14 Seiten)