Drucksache Nr. 3160/2022:
Abschluss von Zuwendungsverträgen mit den vereinsgetragenen Einrichtungen der Stadtteilkulturarbeit

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
In den Stadtbezirksrat Nord
In den Kulturausschuss
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
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3160/2022
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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Abschluss von Zuwendungsverträgen mit den vereinsgetragenen Einrichtungen der Stadtteilkulturarbeit

Antrag,


auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates für die Stärkung der vereinsgetragenen Einrichtungen der Stadtteilkulturarbeit dem Abschluss von grundsätzlich vierjährigen Zuwendungsverträgen für die Jahre 2023 bis 2026 zuzustimmen.

Im Einzelnen entfallen auf:

1. Bürgergemeinschaft Roderbruch e.V.
2023: 264.786 €; 2024: 265.612 €; 2025: 258.448 € und 2026: 259.271 €,
gesamt 1.048.117 ,
2. Hainhölzer Kulturgemeinschaft e.V.
2023: 239.048 €; 2024: 239.813 €; 2025: 240.588 € und 2026: 241.352 €,
gesamt 960.801 €,
3. Kulturgemeinschaft Hannover-West e.V. €
2023: 208.178 €; 2024: 208.846 €; 2025: 209.522 € und 2026: 210.193 €,
gesamt 836.739 €,
4. Stadtteilinitiative Vahrenheide e.V.
2023: 223.616 €; 2024: 224.265 €; 2025: 224.921 € und 2026: 225.572 €,
gesamt 898.374 €,
5. Förderverein Kulturtreff Bothfeld e.V.
2023: 185.186 €; 2024: 185.782 €; 2025: 190.384 € und 2026: 190.984 €,
gesamt 752.336 €,
6. Kulturbüro Südstadt e.V.
2023: 153.709 €; 2024: 154.227 €; 2025: 199.930 € und 2026: 200.408 €,
gesamt 708.274 €,
7. Kulturgemeinschaft Vinnhorst e.V.
2023: 50.040 €; 2024: 50.201 €; 2025: 68.439 € und 2026: 68.615 €,
gesamt 237.295 €,
8. Kulturinitiative Döhren-Wülfel-Mittelfeld e.V.
2023: 86.627 €; 2024: 86.906 €; 2025: 87.188 € und 2026: 87.479 €,
gesamt 348.200 €,
9. Kulturtreff Kastanienhof Limmer e.V.
2023: 77.939 € und 2024: 78.190 €,
gesamt 156.129 €,
10. Kulturgemeinschaft Wettbergen e.V.
2023: 76.963 €; 2024: 77.211 €; 2025: 77.462 € und 2026: 77.722 €, gesamt 309.358 €,

11. Bürgerverein Kleefeld e.V.
2023: 263.836 €; 2024: 264.282 €; 2025: 264.734 € und 2026: 265.188 €,
gesamt 1.058.040 €,
12. Bürgergemeinschaft Wülferode e.V.
2023: 1.936 €; 2024: 1.942 €; 2025: 1.948 € und 2026: 1.975 €,
gesamt 7.801 ,
13. Freunde Andertens e.V.
2023: 5.946 €; 2024: 5.965 €; 2025: 5.985 € und 2026: 6.023 €,
gesamt 23.919 €,
14. Stadtteilzentrum Nordstadt e.V.
2023: 289.631 €; 2024: 290.563 €; 2025: 291.507 € und 2026: 292.432 €,
gesamt 1.164.133 €.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die vereinsgetragenen Einrichtungen der Stadtteilkulturarbeit bieten sowohl Kultur- und Bildungsangebote für alle als auch nach entsprechender Bedarfseinschätzung der jeweiligen Vereine gruppenspezifische Angebote an.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 41 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 41 - Investitionstätigkeit
Produkt 27304
Bildungsnetzwerke
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 498.148,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 2.127.441,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -1.629.293,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -1.629.293,00 €
Die Haushaltsmittel für die Jahre 2023/2024 sind im Entwurf zum Haushaltsplan vorgesehen. Für 2025/2026 werden die Mittel verwaltungsseitig in den Haushalt 2025/2026 eingestellt. Der Kostenrahmen bleibt unter Einbeziehung der vom Rat vorgegebenen Dynamisierung der Personalkostenanteile durch mögliche Umschichtungen zwischen den Einrichtungen unverändert. Die Kostentabelle weist die Beträge für das Jahr 2023 aus. Die Auswirkungen auf die einzelnen Haushaltsjahre ergeben sich aus Anlage 1 zu dieser Drucksache. Bei den in der Kostentabelle genannten Entgelten handelt es sich um die vertraglich vereinbarten Mietzahlungen der Vereine für die städtischen Liegenschaften, in denen die vereinsgetragenen Stadtteilkultureinrichtungen betrieben werden.

Begründung des Antrages

A. Rückblick:


1. Grundsätzliches:

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hatte erstmals im Rahmen der Haushaltsberatungen 2015 mit der Drucksache Nr. H - 0119/2015 beschlossen, dass mit einigen Kulturtreffs mehrjährige Zuwendungsverträge abgeschlossen werden sollen, um den Verwaltungsaufwand sowohl bei den Vereinen, als auch bei der Verwaltung zu verringern.

Das Arbeiten mit mehrjährigen Zuwendungsverträge wurde –nach Beschluss von Zuwendungsverträgen im Rat- in den Jahren 2016 bis 2018 mit sechs vereinsgetragenen Stadtteilkultureinrichtungen erprobt (Roderbruch, Hainholz, Vahrenheide, Plantage, Bothfeld, Nordstadt).

Weiterhin wurden mit Drucks. Nr. 3286/2019 Zuwendungsverträge mit 13 Stadtteilkultureinrichtungen für die Jahre 2019-2022 abgeschlossen.

Das Verfahren hat sich sowohl aus Sicht der Verwaltung als auch aller Vereine bewährt, da sich –wie vom Rat vermutet- der Verwaltungsaufwand durch die Festlegung für mehrere Jahre verringert hat und den Vereinen eine langfristigere Planung von Aktivitäten für die Vereine erst ermöglicht wurde.

Insbesondere die Sicherheit, über einen längeren Zeitraum verbindlich planen zu können, in Verbindung mit der Möglichkeit eines flexibleren Mitteleinsatzes gibt die Chance, auch längerfristige Aktivitäten anzugehen und auch für Schwerpunkte oder einmalige Sonderaktionen Mittel anzusparen.

Die klaren Vereinbarungen des Vertrages führten auch zur Schärfung des Bewusstseins hinsichtlich der Aufgabenverteilung zwischen Kulturverwaltung und Verein. Die Zusammenarbeit der Vertragspartner konzentrierte sich stärker als früher auf die grundsätzlichen Fragen der Arbeit. Dies wird von beiden Seiten als sinnvoller Schritt der Professionalisierung angesehen.


2. Die Jahre 2019-2022:

2.1 Entwicklungen und Zielerreichung:


Eine Fortbildungsreihe, die unter Beteiligung der Vereine für Mitarbeitende und ehrenamtliche Vorstände entwickelt wurde, konnte fortgeführt und mit Hilfe der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur umgesetzt werden. Weitere Zukunftsfragen der vereinsgetragenen Stadtteilkultureinrichtungen wurden 2020 auf einer Tagung bearbeitet.

Die hierauf folgende Pandemie-Zeit hat die Weiterarbeit an den Fragen für knapp zwei Jahre zum Erliegen gebracht. Die Arbeit wurde Mitte 2022 wiederaufgenommen und beschäftigt sich mit den aktuellen Anliegen der Vereine.

In vielen Vereinen ist das Thema Generationswechsel vordergründig. Dies bezieht sich einerseits auf die Nachfolge in den ehrenamtlichen Vorständen, aber auch bei den Mitarbeitenden findet zurzeit vielerorts ein –hauptsächlich altersbedingter - Wechsel statt.

Die Jahre 2020 bis 2022 waren und sind außerdem von den Folgen der Corona-Pandemie und dem Ausbruch des Ukraine-Krieges bestimmt.

Die Kulturvereine haben in der Pandemie außerordentlich besonnen und kreativ reagiert. Es sind in kurzer Zeit und unter Berücksichtigung der allgemeinen Verordnungen und Regeln neue Formate entstanden, die den Menschen in den Stadtteilen geholfen haben, in Kontakt zu bleiben, nicht zu vereinsamen, sich digital weiterzubilden und sich auf neue Formate einzulassen.

Außerdem wurde der öffentliche nachbarschaftliche Raum genutzt. Im Jahr 2021 wurden in Form von Konzerten, Spaziergängen, kreativen Stadtteilerkundungen und vielem mehr inmitten der Pandemie 53 Veranstaltungen in den Stadtteilen von den Vereinen durchgeführt. Hinzu kommen die zahlreichen, wöchentlichen Angebote „to go“, die vor den Einrichtungen an Kulturleinen hingen und den Bürger*innen eine willkommene Abwechslung bescherten.

Zukunftsträchtig gedacht wurde in einigen Einrichtungen, die mit Hilfe von Fördergeldern ihre Räume für digitale Formate ausgebaut haben und somit auch in den kommenden Jahren gut aufgestellt sind, wenn es um die Frage hybrider Formate geht.

Seit dem Angriff auf die Ukraine sind die Stadtteile zu Ankunftsorten für Geflüchtete in Hannover geworden. In vielen Familien werden Geflüchtete aufgenommen, deren Bedarfe sich in den Einrichtungen vor Ort zeigen. Die Vereine haben mit ihren Kompetenzen der letzten Jahre und Kooperationen in den Stadtteilen unkompliziert und schnell reagiert und Deutschkurse, Alltagskurse, Gesprächsrunden und Angebote für Kinder entwickelt.

Viele Vereine haben sich an gemeinsamen Programmreihen der zentralen Fachplanung des Bereichs Stadtteilkultur aktiv beteiligt, den Vernetzungsgedanken aufgenommen und erfolgreich Angebote in Kooperation mit städtischen Einrichtungen umgesetzt. Beispielhaft zu erwähnen ist hier das Wortlaut-Festival, die Reihe Blind Date Kultur, die Reihe Natur-Kultur-Verbunden, die Geschichten am Bücherschrank, Kinderkulturangebote wie das Kopfstand-Ferienprogramm, die ABO-Angebote in den Schulen in den Stadtteilen oder auch die Reihe Spiel:Zeit für Familien an den Wochenenden. Mit der trägerübergreifenden gemeinsamen Erarbeitung, Umsetzung und Bewerbung dieser Angebote ist es auch gelungen, die Stadtteilkultur in ihrer Vielfalt und Zusammengehörigkeit sichtbarer werden zu lassen.

Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt war die Auseinandersetzung mit dem Thema „Dritte Orte“, also der Frage, was es grundsätzlich und im jeweiligen Stadtteil braucht, um einen nicht kommerziellen Ort der Begegnung für möglichst alle Bewohner*innen zu schaffen, der Möglichkeiten der Beteiligung aufzeigt und Räume schafft, zu kultureller Praxis anregt, Demokratiekompetenzen fördert, das Zusammenleben stärkt und einen attraktiven Welcomebereich bietet. Diese Frage, wie die Einrichtungen diese Theorie in der Praxis erproben werden, beschäftigt den Fachbereich Kultur und die Vereine weiterhin im intensiven Austausch.

Daneben verdienen die sozialen Aspekte der Arbeit der Vereine ein besonderes Augenmerk.

Die Angebote der Einrichtungen sind vorrangig auf die Bedarfe vor Ort abgestimmt, sowohl hinsichtlich der Inhalte, aber auch mit Blick auf die Zielgruppen und deren wirtschaftlichen Möglichkeiten. Angebote für alle, kostengünstig, bedarfsorientiert und barrierearm anzubieten ist ein Baustein des Erfolges der Einrichtungen in den Stadtteilen.

Dies ist nicht möglich ohne den großen Einsatz der Stadtteilbewohner*innen. Allein in 2021 wurden gerade in der Pandemie insgesamt ca. 19.600 Stunden ehrenamtliche Arbeit in den Vereinen geleistet. Diese Zahl konnte aus den Verwendungsnachweisen entnommen werden. Auf eine detailliertere Erstellung und Auswertung einer Statistik zu den Angeboten der Einrichtungen wurde vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie verzichtet, weil durch die Pandemie viele Angebote in 2020, 2021 und teilweise auch in 2022 nicht oder nur eingeschränkt stattfinden konnten und hierdurch aussagekräftige Vergleichszahlen nicht ermittelbar waren. Wie bereits beschrieben, waren die Einrichtungen mit der Herausforderung konfrontiert, ihre Angebote kurzfristig neu zu konzeptionieren und zu verändern. Durch diese einschneidende Entwicklung ist eine statistisch valide Auswertung der Abfragebögen nicht sinnvoll und möglich. Die im Jahr 2019 konzipierte Abfragebögen können die starken Umbrüche der vergangenen beiden Jahre nicht abbilden. Darüber hinaus verfügen die vereinsgetragenen Einrichtungen der Stadtteilkultur über kein ständiges Büro- und Verwaltungspersonal, so dass eine Erfassung der einzelnen Tätigkeiten in der belastenden Zeit der Pandemie von vielen Trägern nicht durchgängig realisiert werden konnte.


2.2 Besondere räumliche Situationen einzelner Einrichtungen:

Förderverein Kulturtreff Bothfeld e.V.
Der Kulturtreff Bothfeld ist mit seiner Einrichtung im Rohdenhof-Komplex untergebracht. Die Räumlichkeiten sind zum Teil nur nach Absprache und Arbeitsschluss der im gleichen Gebäude untergebrachten Kindertagesstätte zu nutzen und können insgesamt den Bedarf der Einrichtungen schon länger nicht mehr befriedigen. Aus diesem Grund ist der Kulturtreff mit der Schul- und Stadtteilbibliothek in das Schul-Neubauvorhaben „Bothfeld Neue Mitte“ aufgenommen worden. Es ist geplant, in einem gemeinsamen Kulturhaus mit der Bibliothek und der Musikschule neue Räume am Schulstandort zu beziehen. Die Planungen sagen einen Umzug für frühestens 2029 voraus.

Kulturtreff Plantage - Kulturgemeinschaft West e.V.
Der Kulturtreff Plantage ist im Herbst 2021 in seine neuen Räumlichkeiten Am Davenstedter Markt gezogen. Die Räume wurden von der Wohnungsbaugesellschaft Meravis saniert und von der Stadt für den Kulturtreff angemietet. Sie stellen eine deutliche Verbesserung hinsichtlich der Lage am Marktplatz dar und sind aufgrund der neuen Raumanordnung sehr attraktiv. Der offene Empfang und die „offene Tür“ zum Marktplatz ermöglichen, viele Ideen im Rahmen der Dritten Orte umzusetzen und weiterzuentwickeln. Der Standort ist zur Weiterentwicklung im Stadterneuerungsprogramm Sozialer Zusammenhalt angemeldet, was zukünftig auch Auswirkungen hinsichtlich der Räume des Kulturtreffs haben kann.

Kulturtreff Kastanienhof Limmer e.V.
Auf dem Wasserstadt- Gelände in Limmer entsteht ein neues großes Wohnquartier. Für den Kulturtreff Kastanienhof ist es wichtig, seinen Standort von der Grundschule Kastanienhof auf das Wasserstadt-Gelände zu verlegen, um mit kulturellen und sozialen Angeboten zu einem guten nachbarschaftlichen Zusammenhalt im Quartier beizutragen, die neuen Bewohner*innen in den Stadtteil zu integrieren und den Bedarfen in Limmer besser zu begegnen. Die Suche nach einem geeigneten Ort gestaltet sich nach wie vor schwierig.

Kulturtreff Roderbruch – Bürgergemeinschaft Roderbruch e.V.
Am Standort der IGS Roderbruch teilen sich der Kulturtreff Roderbruch und das Jugendzentrum Roderbruch einen Gebäudeteil. Diese gemeinsame Nutzung wirft seit geraumer Zeit Probleme auf, da beide Einrichtungen sehr gut genutzt werden, aber die räumlichen Gegebenheiten aufgrund sehr unterschiedlicher Bedürfnisse der Nutzenden baulich nicht optimal sind. Die Fachverwaltungen und die Einrichtungen sind im Gespräch, um kurzfristige, aber auch längerfristige Perspektiven zu finden, die beiden Stadtteileinrichtungen gute Arbeitsbedingungen bieten können.

Kulturbüro Südstadt e.V.
Der Umbau des ehemaligen Kirchengebäudes in der Böhmerstraße ist in Kürze abgeschlossen. Das Kulturbüro Südstadt hat eine lange eingeschränkte Raumnutzungsphase hinter sich gelassen und kann nun seine Arbeit in gewohnter Qualität im Stadtteil anbieten. Die Raumnutzung hat sich ein wenig verbessert, die Küche im Untergeschoss steht dem Kulturbüro nun alleinig zur Verfügung und auch die Mitnutzung des großen Saals ist auf 105 Tages-Nutzungen im Jahr angehoben worden.

Kulturinitiative Döhren-Wülfel-Mittelfeld e.V.
Seit Frühjahr 2022 ist die Kulturinitiative mit ihrem Büro im Freizeitheim Döhren ansässig. Das Büro am Standort Mittelfeld wurde für andere Vereine im Nachbarschaftstreff freigegeben und die Arbeit erfolgt seitdem von Döhren aus. Der Stadtteil Mittelfeld wird weiter mit Angeboten der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche in Zusammenarbeit mit Schulen und Kindereinrichtungen in Mittelfeld versorgt. Durch die Gewinnung neuer Kooperationspartner*innen im Stadtteil wurden weiterhin neue Orte und Veranstaltungsideen geplant und umgesetzt.


B. Die Jahre 2023 – 2026:


1. Inhaltlicher Ausblick und Ziele:
Die Zuwendungsziele für die Jahre 2023 bis 2026 orientieren sich am Kulturentwicklungsplan der Landeshauptstadt Hannover.

Die Teilhabe vieler Menschen an Kultur- und Bildungsprozessen durch programmatische und organisatorische Weiterentwicklung ist eines der wichtigen Ziele im Bereich Stadtteilkultur. Teilhabe zu organisieren heißt nicht nur, die Türen zu öffnen, sondern sich der vielfältigen sichtbaren und unsichtbaren Hürden in den Einrichtungen bewusst zu sein.

In einem gemeinsamen Prozess im Netzwerk der Stadtteilkultureinrichtungen sollen Barriere - Analysen hinsichtlich organisatorischer Strukturen und Inhalte betrieben werden und eine diversitätssensible, transkulturelle Weiterentwicklung der Einrichtungen erfolgen.

Die Erarbeitung neuer, zielgruppenspezifischer Angebote und Projekte für bisher nicht erreichte Stadtteilbewohner*innen wird aus den Ergebnissen der gemeinsam durchgeführten Nicht-Besucher*innen-Befragung gespeist, um unbekannte Bedarfe zu evaluieren und Mitgestaltung zu ermöglichen.

Ein weiteres Ziel ist die Verbesserung der kulturellen Infrastruktur im Quartier durch die Vernetzung und Entwicklung von Projekten mit anderen Kulturakteur*innen und –Institutionen im Stadtteil für wohnortnahe, identitäts- und gemeinschaftsstiftende Kulturangebote.

Veranstaltungen im öffentlichen Raum in den Quartieren schaffen niedrigschwellige Kultur- und Begegnungsorte und geben wertvolle Impulse zur Konzeptentwicklung von Kultur im Stadtteil.

In diesem Zusammenhang soll auch die weitere Auseinandersetzung mit dem Konzept „Dritter Ort“ und dessen angepasste Umsetzung in den Stadtteilen verfolgt werden.

In den Einrichtungen sind vielerorts bereits Aspekte von Öffnung der Orte, der Angebote und niedrigschwelligen, einladenden Willkommensbereichen umgesetzt oder in Planung. Dies für die nächsten Jahre weiter auszubauen ist ein Ziel der Stadtteilkultur.

Die vereinsgetragenen Einrichtungen werden als ein maßgeblicher Akteur mit ihren Kooperationen in den Stadtteilen ein wichtiger Faktor für das Gelingen darstellen.

Für viele Vereine ist das Thema Generationenwechsel in den kommenden Jahren mit hoher Priorität zu betrachten. Sowohl die Arbeit der Ehrenamtlichen, als auch die der Mitarbeiter*innen zeichnet sich durch eine sehr hohe Beständigkeit aus. Dies hat zur Folge, dass in den kommenden Jahren ein altersbedingter Umbruch in beiden Bereichen stattfinden wird, der seitens der Verwaltung begleitet werden wird, denn Mitarbeiter*innenwechsel und Wechsel in den Vorständen bringen mancherorts mit sich, das Bestehende zu hinterfragen und im Rahmen eines Change-Prozesses an neuen Strukturen zu arbeiten.
Gleichzeitig ist die Frage zu beantworten, welche Stärkung und Weiterentwicklung des Ehrenamtes sinnvoll erscheint, um bei der Gewinnung neuer Engagierter erfolgreich zu sein.

Wie bereits erörtert, haben sich die für die zurückliegende Vertragslaufzeit entwickelten statistischen Abfragebögen in der Praxis und der Zeit der Pandemie als nur eingeschränkt praktikabel und geeignet erwiesen. Vor diesem Hintergrund sollen diese zusammen mit den Einrichtungen neu konzeptioniert werden. Das Ziel liegt darin, die statische Abfrage an die Realitäten vor Ort anzupassen und dabei eindeutige Abfragebausteine zu generieren.


2. Finanzieller Ausblick:
Mit der vorliegenden Drucksache soll an dem o.g. Beschluss, Drucksachen Nr. 3286/2019, angeknüpft und die Verträge um weitere vier Jahre verlängert werden.

Der Kulturtreff Kastanienhof Limmer e.V. hat den ausdrücklichen Wunsch geäußert, die Laufzeit des Zuwendungsvertrages auf zwei Jahre zu begrenzen. Daher läuft dieser Vertrag bis einschließlich 2024. Vor Ablauf des Vertrages werden mit dem Verein wieder Gespräche zur Finanzierung und Vertragsverlängerung aufgenommen.

Die Vereine haben die Gelegenheit erhalten, zu den Zuwendungsmitteln Planungen vorzulegen. Mit allen Vereinen sind anschließend mehrere Gespräche geführt worden. Ziel der Verwaltung war es, mit den verfügbaren Mitteln möglichst viele der Entwicklungswünsche der Vereine zu erfüllen, aber auch möglichst für vier Jahre eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung aller Einrichtungen zu gewährleisten. Das hier vorgelegte Ergebnis wird von den Vereinen mitgetragen, auch wenn natürlich nicht alle Wünsche damit erfüllt werden.

Die vereinsgetragenen Stadtteilkultureinrichtungen sind unterschiedlich in Entstehungsgeschichte, Raumgröße, Personalausstattung und Programmangebot. Sie sind aber alle zuverlässig von ehrenamtlichen Vorständen getragen und der zentrale Anlaufpunkt in ihren Stadtteilen für Einwohner*innen und viele dezentrale Akteure.

Alle Vereine haben letztlich in den Gesprächen Verständnis für die Begrenztheit der verfügbaren Haushaltsmittel und für die Bedürfnisse der übrigen Vereine entwickelt, so dass nach einigen Verhandlungsrunden die mit dieser Drucksache vorgelegte Mittelverteilung als einvernehmlich bezeichnet werden kann.

Für alle Vereine wird durch die langfristige mit dieser Drucksache vorgeschlagene institutionelle Festbetragsfinanzierung möglich, dass neben der Absicherung der absolut fixen Personal- und Sachkosten auch kleine, aber verlässliche Gestaltungsspielräume für die Beteiligung an einrichtungsübergreifenden Aktivitäten und für einrichtungsspezifische Aktivitäten im Stadtteil gegeben sind.

Mit jedem Verein wird ein Zuwendungsvertrag abgeschlossen, der dem Muster entspricht, das dieser Drucksache als Anlage 2 bzw. 3 beigefügt ist. Ausschließlich aus Gründen der Nachhaltigkeit und Lesefreundlichkeit wird auf das Beifügen jeden einzelnen Zuwendungsvertrages verzichtet.

Der Kosten- und Finanzierungsplan für den jeweiligen Zuwendungsempfänger ist Bestandteil der Anlage 5 dieser Drucksache, sodass die Details der Kosten- und Finanzierungsplanung pro Einrichtung im Detail nachvollziehbar sind.

Die Kulturtreffs nutzen für ihre Tätigkeiten städtische Räumlichkeiten. Für einige Standorte existieren Mietverträge, für andere sind noch keine Verträge geschlossen worden. Um sog. verdeckte Zuwendungen durch eine mietfreie Überlassung der Räume zu vermeiden und die hieraus resultierenden finanziellen Vorteile offen darzulegen, sollen perspektivisch mit allen Einrichtungen Mietverträge geschlossen werden. Dabei werden die Zuwendungen um die angesetzten Mieten erhöht und beide Posten miteinander verrechnet. Dadurch entstehen weder für die Vereine noch für den städtischen Haushalt finanziellen Mehrbelastungen. Das Verfahren dient ausschließlich zur Herstellung der Transparenz.

Ab 2023 soll mit dem Bürgerverein Kleefeld e.V. ein Mietvertrag geschlossen werden.

Ab 2025 sollen das Kulturbüro Südstadt e.V. und die Kulturgemeinschaft Vinnhorst e.V. folgen.

Die Bemessung der jeweiligen Zuwendung berücksichtigt zum einen die erwartete Tarifsteigerung gemäß der Bindung aus der Drucks. Nr. 628/1992 für einige der vereinsgetragenen Einrichtungen (Nrn. 1 – 6 des Antragstextes) und zum anderen für die übrigen vereinsgetragenen Einrichtungen die Hochrechnung unter Anwendung des „neuen“ Dynamisierungskonzepts nach Drucks. Nr. 1219/2019. Personalwechsel wurden hierbei ebenfalls berücksichtigt.

Für den Fall, dass die Haushaltssatzung 2023/2024 oder die Haushaltssatzung 2025/2026 nicht oder nur unter Auflagen genehmigt werden oder dass sonstige wichtige haushaltswirtschaftliche Gründe vorliegen, steht der Stadt ein Sonderkündigungsrecht zu.

Die aktuelle finanzielle Situation stellt die LHH vor besondere Herausforderungen, die mit Hilfe des Haushaltssicherungskonzeptes XI (HSK XI, Drucks. Nr. 2661/2022) bewältigt werden sollen. Zur Umsetzung der in der Drucksache zum HSK XI vorgesehenen Zuwendungsreduzierung wird die Verwaltung den politischen Gremien schnellstmöglich eine weitere Beschlussdrucksache vorlegen. Soweit die mit dieser Drucksache erfassten Einrichtungen von den notwendigen Kürzungen von Zuwendungen ab dem Jahr 2025 betroffen sein werden, werden die in dieser Drucksache genannten Zuwendungen automatisch um den dann definierten Betrag abgesenkt. Eine entsprechende Regelung ist in den Zuwendungsverträgen unter § 1 Abs. 1 verankert.

Anlagenverzeichnis zu dieser Drucksache:


1– Übersichtstabelle Zuwendungen

2 – Musterzuwendungsvertrag für die Stadtteilkultureinrichtungen

zu Ziffern 1 - 6



3 – Musterzuwendungsvertrag für die Stadtteilkultureinrichtungen
zu Ziffern 7 – 14

4 – Allgemeine Nebenbestimmungen für jeden der 14 Zuwendungsverträge

5 – Kosten- und Finanzierungspläne aller 14 Stadtteilkultureinrichtungen als Anlage und Grundlage jeden Zuwendungsvertrages (14 Seiten)

41.0 2/ 41.0
Hannover / 29.11.2022