Drucksache Nr. 3153/2022 N1:
223. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Kirchrode / "nördlich Lange-Feld-Straße“

Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
3153/2022 N1
3 (nur online)
 
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223. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Kirchrode / "nördlich Lange-Feld-Straße“

Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Antrag,

1.) auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung) gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB zu verzichten,
2.) dem Entwurf der 223. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dessen Begründung zuzustimmen (Anlage 1) sowie
die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.

Kostentabelle

Es entstehen auf der Planebene des Flächennutzungsplanes keine finanziellen Auswirkungen.





Begründung des Antrages

Der Änderungsbereich liegt im Stadtteil Kirchrode nördlich der Lange-Feld-Straße zwischen der Güterumgehungsbahn im Westen und dem Rand der Wohnbebauung Kirchrodes im Osten.

Der Änderungsbereich umfasst ehemals als Kleingärten, Gartenfachmarkt und durch einen Betrieb für Garten-/Landschafts- und Sportplatzbau genutzte Grundstücke.

Im Hinblick auf eine Umwandlung in Wohnbauland wurde die Kleingartennutzung bereits im Jahr 2018, die Gartenfachmarktnutzung in 2021 aufgegeben. Diese Flächen sind bereits von baulichen Anlagen geräumt.

In westlicher Richtung folgten die baulichen Anlagen des Gartenfachmarktes sowie brachgefallene Flächen des ehemaligen Betriebs für Garten-/Landschafts- und Sportplatzbau, dessen bauliche Anlagen direkt im „Dreieck“ Güterumgehungsbahn und Lange-Feld-Straße standen. Der Rückbau der baulichen Anlagen der beiden Betriebe ist bereits vollzogen.

Mit der erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Rahmen der angestrebten städtebaulichen Entwicklung definiert sowie die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur städtebaulich sinnvollen Nachnutzung der Brache geschaffen und gleichzeitig dem Bedarf an Wohnbauflächen im Stadtteil Kirchrode Rechnung getragen. Darauf aufbauend trifft der parallel aufzustellende Bauungsplan Nr. 1768 die näheren Festsetzungen zur Schaffung von Baurechten.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, sind sowohl die Änderung des Flächennutzungsplanes als auch die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

§ 3 Abs.1 BauGB ermöglicht den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bei einem Bauleitplanverfahren, wenn die Unterrichtung und Erörterung bereits zuvor auf anderer Grundlage erfolgt sind. Die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 BauGB für einen Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind für die 223. Änderung des Flächennutzungsplanes gegeben, da bereits im Rahmen des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplans in der Zeit vom 30.06.2016 bis 12.08.2016 eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit stattfand.

Mit dem Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein zügiges Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan möglich, dessen Abschluss die Voraussetzung für die Inkraftsetzung des Bebauungsplanes ist.

Die nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde mit Anschreiben vom 11.10.2022 mit Frist bis zum 18.11.2022 durchgeführt. Die fachlichen Beiträge der Träger öffentlicher Belange wurden in die Begründung eingearbeitet, soweit sie die Maßstabsebene des Flächennutzungsplanes betreffen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind neben Entwurf und Begründung des Bauleitplans auch die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. In der Anlage 2 zu dieser Drucksache sind die in diesem Sinne bisher vorliegenden Stellungnahmen aufgeführt.

Das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird parallel zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes durchgeführt.

Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Die fachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 dieser Drucksache beigefügt.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 223. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan fortführen zu können.
61.15 
Hannover / Dec 19, 2022