Antrag Nr. 3124/2022:
Zusatzantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion zu Drucks. Nr. 2661/2022 - Haushaltssicherungskonzept XI von 2023 bis 2026 (HSK XI)

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Ausschuss für Arbeitsmarkt- Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
  • Ausschuss für Integration Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
  • Personal- Organisations- und Digitalisierungsausschuss
  • Schul- und Bildungsausschuss
  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Antragsteller(in):

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Zusatzantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion zu Drucks. Nr. 2661/2022 - Haushaltssicherungskonzept XI von 2023 bis 2026 (HSK XI)

Antrag zu beschließen:


Folgende Programmbestandteile werden wie folgt geändert:

A.2 Erhöhung Vergnügungssteuer (2023)
Der Ansatz zur Vergnügungssteuer wird ab 2023 auf 1,75 Mio. Euro erhöht. Dies erfolgt zur Kompensation der Erhöhung des Investitionsbeitrags für die Wirtschaftsförderung aus der Bettensteuer.

A.3 Parkraumbewirtschaftung
Die Einrichtung neuer Bewohner*innenparkzonen bedarf der Zustimmung des jeweiligen Bezirksrates. Der bestehende Ratsbeschluss zu Bewohner*innenparkzonen bleibt dabei unberührt (DS 3158/2017; vgl. DS 0146/2021). Im Übrigen gelten die Vorgaben des NKomVG.

Die Parkgebühren sind durch eine entsprechende Staffelung sozial ausgewogen zu gestalten. Hierfür legt die Verwaltung bis zum Sommer 2023 mögliche Modelle vor und stellt deren finanzielle Auswirkungen dar.

A.4 – Einführung einer Bettensteuer
Der Konsolidierungsbeitrag wird in den ersten beiden Jahren (2024 und 2025) auf 7,0 Mio. Euro gesenkt, da statt 2,5 Mio. nunmehr 3 Mio. Euro als Investition in mehr Wachstum vorgesehen werden sollen. Von dieser Erhöhung soll die Wirtschaftsförderung des Kongress-, Messe-, Veranstaltungs-, Kultur-, Kreativ- und Tourismusstandortes ausgeweitet werden. Ab dem dritten Jahr wird geprüft, ob die Wachstumsinvestitionen auf 25% des Ertrages der Bettensteuer umgesteuert werden.

Block C – Interne Optimierung – und Block D – Freiwillige Zuwendungen
Die HSK-Beiträge werden im Block C um zwei Millionen auf 14 Mio. Euro erhöht, im Gegenzug dazu werden die HSK-Beiträge im Block D auf aufwachsend 6 Mio. Euro abgesenkt.

Hierbei ist Sorge dafür zu tragen, dass Zuwendungsempfänger, die unverzichtbare Leistungen für die Landeshauptstadt erbringen, bedarfsnotwendig gefördert werden.
Zudem wird die Stadtverwaltung beauftragt, die Zuwendungsempfänger bei der Einwerbung von Drittmitteln zu unterstützen.

E.1 – Gewinnausschüttung hanova Gewerbe – und E.2 – Gewinnausschüttung hanova Wohnen
In den Jahren 2023, 2024 und 2025 wird die Anhebung der Gewinnausschüttung hanova Wohnen (E.2) ausgesetzt und stattdessen während des gesamten HSK-Zeitraums die Gewinnausschüttung hanova Gewerbe auf jeweils 1,5 Mio. Euro angehoben. Für eine eventuelle Fortsetzung des Verzichts auf die Gewinnausschüttung der hanova Wohnen erfolgt bis Mitte 2024 eine Überprüfung der Umsetzung des Wohnungsbauprogramms.

E.8 – Klimaschutz-Aktivitäten neu aufstellen
Der Beitrag der LHH in den Klimaschutzfonds wird nicht um 400.000 Euro, sondern um 200.000 Euro abgesenkt. Dabei soll durch multilaterale Gespräche mit allen Beteiligten dafür Sorge getragen werden, dass die Summe im Fonds nicht abgesenkt, sondern im System ausgeglichen wird.

Begründung


Ziel und Volumen des HSK XI werden nicht angetastet; allerdings sollen einzelne Maßnahmen angepasst werden.

Zu A.3 – Parkraumbewirtschaftung
Um die Bevölkerung in die Gestaltung der Quartiere einzubeziehen und soziale Ungleichgewichte zu berücksichtigen, soll die Einrichtung von neuen Bewohner*innenparkzonen an die Zustimmung der jeweiligen Bezirksräte sowie an soziale Kriterien gekoppelt werden. Hierfür soll die Verwaltung mögliche Modelle entwickeln und den Ratsgremien bis zum Sommer 2023 vorlegen. Ein Indikator könnte beispielsweise die Fahrzeugleermasse von PKW in folgender Staffelung sein: bis zu 1,2 Tonnen (z.B. VW up, Skoda Fabia) 30,70 EUR/Jahr; bis zu 1,6 Tonnen (z.B. VW Golf, Seat Leon) 80 EUR/Jahr; bis zu 1,8 Tonnen (z.B. VW Passat, Seat Alhambra) 100 EUR/Jahr; bis zu 2 Tonnen (z.B: Audi A6) 120 EUR/Jahr; bis zu 2,2 Tonnen (z.B VW „Bully“) 150 EUR/Jahr; über 2,2 Tonnen (z.B. Porsche Cayenne) 200–250 EUR/Jahr; für Wohnmobile und -anhänger sowie sonstige Fahrzeuge 350 Euro/Jahr. (LKW ist das Parken in Bewohner*innenparkzonen untersagt.) Zu berücksichtigen sind hierbei auch die Ergebnisse der Evaluation der neu eingerichteten Bewohner*innenparkzonen in der Südstadt (vgl. DS 0572/2021 und DS 1296/2022).

Zu A.4 – Bettensteuer
Nach der Anschubfinanzierung für das Kongressbüro durch Landeshauptstadt und Region Hannover (DS H-0127/2021) soll nun die Akquise, Gewinnung und die Entwicklung neuer Formate für Kongresse, Messen, Veranstaltungen und touristische Angebote, insbesondere Profitevents, im Sinne der in der Branche gängigen „MICE“- bzw. Business-Event-Definition (Meeting, Incentive, Congress, Event) unterstützt und deutlich forciert werden. Damit bekennt sich die Landeshauptstadt einerseits zu den Image- und wichtigen Wirtschaftsfaktoren Messen, Kongresse und Events. Dies ist andererseits zwingend notwendig, um gerade in Zeiten nach der Corona-Pandemie auf dem nationalen und internationalen Markt bestehen, mit Vergleichsstandorten mithalten und sich perspektivisch gut aufstellen zu können sowie den Wirtschaftsstandort Hannover insgesamt zu stärken. Perspektivisch wird davon auch die Hotellerie in der Landeshauptstadt profitieren, die eine solche Profilierung des Wirtschaftsstandortes bzw. Destination Managements fordert, und damit wiederum durch höhere Erträge aus der Bettensteuer zur Haushaltskonsolidierung beitragen. Da zu erwarten ist, dass diese Stärkung des Standortes länger als zwei Jahre dauert, sollen die Mittel hierfür in Höhe von 3 Mio. Euro für den gesamten HSK-Zeitraum vorgesehen werden.

Zu Block C – Interne Optimierung – und Block D – Freiwillige Zuwendungen
Da für die interne Optimierung mehr Konsolidierungspotenzial gesehen wird, soll der HSK-Beitrag für diesen Block C um 2 Mio. Euro erhöht und im Gegenzug der für den Block D um 2 Mio. Euro gesenkt werden.
Um unverzichtbare Leistungen im Bereich der sozialen Daseinsvorsorge nicht zu gefährden, ist zudem dafür Sorge zu tragen, dass Zuwendungsempfänger, die diese Leistungen erbringen, durch eine Senkung der Zuschüsse nicht in ihrer Existenz bedroht, sondern nach ihren Bedarfsnotwendigkeiten gefördert werden.

Zu E.1 und E.2 – Gewinnausschüttungen hanova Gewerbe und hanova Wohnen
Um die unverzichtbaren Aktivitäten der hanova Wohnen im Wohnungsbau nicht zu gefährden und die zu diesem Zwecke beantragte Kapitalzuführung (DS H-0291/2023) nicht zu konterkarieren, wird in den Jahren 2023–2025 die Gewinnausschüttung der hanova Wohnen ausgesetzt und stattdessen zunächst die Gewinnausschüttung der hanova Gewerbe für den gesamten HSK-Zeitraum auf 1,5 Mio. Euro jährlich angehoben.
Die Weiterführung dieser HSK-Maßnahme setzt eine Überprüfung der Umsetzung des Wohnbauprogramms durch die hanova Wohnen voraus, die 2024 erfolgen soll.

Zu E.8 – Klimaschutz-Aktivitäten neu aufstellen
Um ungeachtet der strukturellen Änderungen die notwendigen Klimaschutz-Aktivitäten der LHH nicht zu gefährden, soll der HSK-Beitrag für diese Maßnahme um die Hälfte reduziert werden.




Lars Kelich Dr. Elisabeth Clausen-Muradian/Dr. Daniel Gardemin
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitz