Antrag Nr. 3123/2022:
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion zu Drucks. Nr. 2661/2022 - Haushaltssicherungskonzept XI von 2023 bis 2026 (HSK XI)

Informationen:

verwandte Drucksachen:

3123/2022 (Originalvorlage)
2661/2022 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Ausschuss für Arbeitsmarkt- Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
  • Ausschuss für Integration Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
  • Personal- Organisations- und Digitalisierungsausschuss
  • Schul- und Bildungsausschuss
  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Antragsteller(in):

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion zu Drucks. Nr. 2661/2022 - Haushaltssicherungskonzept XI von 2023 bis 2026 (HSK XI)

Antrag zu beschließen:


Der Text in DS 2661/2022 wird unter Punkt C. „Interne Optimierungen“ (Seite 10) nach „[…] Konkret benannte Einzelmaßnahmen werden den Teilhaushalten auf die Quote entsprechend angerechnet“ wie folgt ergänzt:
„Dabei werden die einzelnen Maßnahmen nicht allein nach rein fiskalischen Effekten priorisiert, sondern wie folgt:

o Zunächst werden jeweils Maßnahmen operationalisiert und umgesetzt, die neben ihrer Konsolidierungswirkung einen nachhaltigen Modernisierungseffekt für die Stadtverwaltung plausibel erwarten lassen oder die zu Qualitätsverbesserungen der Verwaltungsleistungen führen.

o Zuletzt, und nur wenn die Quoten nicht bereits erfüllt sind, werden Maßnahmen operationalisiert und umgesetzt, die die Teilhabechancen der Stadtgesellschaft einschränken.

Maßnahmen, die Teilhabechancen besonders für Kinder, Jugendliche, Ärmere, Menschen mit Behinderungen oder Ältere gefährden, sowie Maßnahmen, die sich aus der Istanbul Konvention ergeben, sollen – wenn möglich – durch andere Maßnahmen kompensiert werden.

Der Text in DS 2661/2022 wird unter Punkt C. „Interne Optimierungen“ an folgender Stelle „[…] die Erhöhung von Kostendeckungsgraden“ (Seite 10) verändert:

„die Erhöhung von Kostendeckungsgraden in Einrichtungen der Stadt, z. B. Museen, Musikschule, Künstlerhaus, Stadtbibliothek, Volkshochschule, Bistro/Restaurant Gartensaal, Stadtgärtnerei, auch vorrangig durch Anpassung der Eintrittsgelder, Einwerbung von Drittmitteln und weiteren Maßnahmen“


Der Text in DS 2661/2022 wird unter Punkt C. „Interne Optimierungen“ nach „die Aktualisierung der Unterbringungssatzung […] nach vorherigem Dialog mit den Flüchtlingsverbänden“ (Seite 10) wie folgt ergänzt:
„und mit dem Ziel, Personen ohne Leistungsbezug unmittelbar in eigenen Wohnraum zu vermitteln, sobald dieser verfügbar ist,“

Der Text in DS 2661/2022 wird unter Punkt C. „Interne Optimierungen“ an folgender Stelle „[…] Überprüfung freiwilliger Aufgaben“ (Seite 12) verändert:

„Überprüfung freiwilliger Aufgaben, wie in der Anlage aufgeführt. Dies erfolgt im Sinne dieser Drucksache mit dem Ziel von Effizienzsteigerungen und finanziellen Einsparungseffekten im notwendigen Umfang.
Zu den Prüfaufträgen […]“.


Der Text wird unter Punkt D. „Freiwillige Zuwendungen“ nach „[…] wie durch gezielte Schwerpunktsetzungen dabei Unwuchten vermieden und die Belastungen sinnvoll verteilt werden können“ (S.12) wie folgt ergänzt:

In dem durch die Verwaltung vorzulegenden Konzept soll berücksichtigt werden:
· welche Einrichtungen, Vereine und Initiativen HannoverAktivPass-Besitzer*innen verhältnismäßig in besonderem Maße durch ihre Angebote erreichen,

· welche Einrichtungen, Vereine und Initiativen maßgeblich an der Umsetzung des WIR 2.0, des Kulturentwicklungsplans, der Istanbul-Konvention, des Sportentwicklungsplans, des Roadmap-Prozesses im Jugendhilfebereich und konkreten Aktions- und Handlungsplänen des Fachbereichs Soziales beteiligt sind und

· welche Einrichtungen, Vereine und Initiativen seit 2019 auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene für ihre Arbeit ausgezeichnet wurden.


Im Zuge dessen werden weitere Instrumente im Umgang mit den Freien Trägern geprüft, bspw. das Umstellen auf vertragsbasierte Förderbeziehungen (mit Zielvereinbarungen und fachbereichsübergreifenden Zuwendungskonferenzen).“

Der Text in DS 2661/2022 wird unter Punkt VI. „Mehr als sparen – Wachstum für die Stadt organisieren“ (S. 15) wie folgt ergänzt:

„[…] Aktuell wird es darum gehen, Hotels, Handel- und Gewerbetreibenden und der Kultur- und Kreativwirtschaft einen Mehrwert für ihr Engagement für Hannover zu bieten. Dafür wird die Stadt eine Bettensteuer einführen und 3 Mio. € aus den finanziellen Erträgen in diesen 2 Jahren zweckgebunden für die Unterstützung der Veranstaltungsbranche, Tourismus, Hotels, Kultur- und Kreativwirtschaft usw. einsetzen. […]“


Änderungen zur Anlage 1:

In der Maßnahme C.14 – Optimierung der Kosten der Jugendhilfe mit externer Unterstützung – wird unter „Umsetzung“ das Wort „grundlegend“ vor „Optimierung der Jugendhilfe“ gestrichen.


C.23 – Optimierung Gremienbetreuung – und C.24 – neue Struktur der Bezirksratsarbeit mit dem Ziel, die Anzahl der Stadtbezirksräte zu reduzieren
Das Ziel der Prüfung der „Zusammenführung Stadtbezirksmanagement + Bezirksratsbetreuung mit deutlicher Aufwandsreduzierung“ wird dahingehend ergänzt, dass im Rahmen des Dialogs zwischen Verwaltung, Bezirksräten und Rat auf der Grundlage der Empfehlungen von Verwaltung und Bezirksräten überlegt werden soll, wie die Kommunikation zwischen den Bezirksräten, Gremienbetreuung bzw. -management und den übrigen Bereichen der Verwaltung einfacher, zügiger und zielgerichteter gestaltet werden kann, bei Prüfung einer Poollösung und der verstärkten Digitalisierung des Anfragenmanagements.
Zugleich wird in Maßnahme C. 23 in der Zielstellung das Wort „deutlicher“ vor „Aufwandsreduzierung“ gestrichen und als Ziel ergänzt: „Optimierung der Gremienbetreuung in Form der Abkehr von Papierunterlagen sowie Reduzierung der Anzahl von Druckerzeugnissen (papierlose Ratsarbeit)“.
Maßnahme C.24 wird gestrichen.

C.25 – Optimierung des Betriebes Künstlerhaus
Bei Umsetzung wird als Ziel definiert, das Künstlerhaus bei der Neuorganisation des sogenannten „Kulturdreiecks“ im Rahmen des Innenstadtdialogs einzubinden und zu unterstützen, mit dem Ziel, mehr Publikum anzusprechen und dadurch die Einnahmen von Künstlerhaus und Kommunalem Kino zu erhöhen.

C. 27 – Verstärkte Doppelnutzung von Gebäuden
Die Aufführung unter „Umsetzung“ wird ergänzt um Schulen, Begegnungsstätten und Vereinsheime.

C.28 – Masterplan Freizeitheime
Als vorrangiges Ziel soll nicht die Schließung von Stadtteilkultureinrichtungen festgelegt, sondern die Erarbeitung eines Masterplans zur inhaltlichen Ausrichtung bzw. Profilierung der Stadtteilkulturzentren und zur Nutzung möglicher Synergien sein. Grundlage hierfür sollte das vorhandene Konzept zur Stadtteilkulturarbeit (DS 0331/2015) sein. Bei der Erarbeitung des Masterplans ist die Einbindung ehrenamtlicher Strukturen zu prüfen.

C.29 – Jugendzentren
Unter Umsetzung wird vor „Aufgabe eines oder mehrerer Standorte“ das Wort „gegebenenfalls/ggf.“ eingefügt.

C.35 – Schulbiologiezentrum mit Schulgärten
Das Schulbiologiezentrum soll auf seinen eigentlichen Zweck zurückgeführt und durch eine Aufgabenkritik und zeitgemäße Didaktik modernisiert werden. Zudem sollte die Einwerbung von Drittmitteln, vor allem zur Sanierung des Gebäudebestandes, ebenso geprüft bzw. intensiviert werden wie die Kooperation mit anderen Fachbereichen, insbesondere 46/Herrenhäuser Gärten, und anderen Einrichtungen, beispielsweise mit dem Bezirksverband der Kleingärtner. Für die Nutzung des Schulbiologiezentrums sollten Entgelte eingeführt werden, vor allem für Schulen und andere Einrichtungen außerhalb der Landeshauptstadt. Entscheidend ist, dass der Betrieb des Schulbiologiezentrums nicht gefährdet wird.


Als neue Maßnahmen werden ergänzt:
C.38 Überprüfung der Vereinsmitgliedschaften der Landeshauptstadt Hannover

C.39 Überprüfung der Kosten für externe Moderation, Ausloten der Möglichkeiten für interne Moderation als Dienstleistung

Begründung


Ziel und Volumen des HSK XI werden nicht angetastet; allerdings sollen einzelne Maßnahmen angepasst werden.

Dabei ist die Betrachtung der Einsparmaßnahmen nicht nur unter fiskalischen Gesichtspunkten nötig, sondern im Zuge dessen sollte auch der Blick auf das Erhalten wichtiger Strukturen sowie Modernisierungsprozesse gelegt werden.
Besonders auch die Prüfung der Überleitung von Zuwendungen auf vertragsbasierte Beziehungen sollte in dieser besonderen Zeit angegangen werden.
Darüber hinaus leistet die Kultur- und Kreativwirtschaft einen großen Beitrag zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Hannovers und sollte daher auch beim Programmteil „Mehr als sparen“ berücksichtigt werden.


Zu den einzelnen Positionen der Anlage zur Drucksache:

Zu C.14 – Optimierung der Kosten der Jugendhilfe mit externer Unterstützung
Die Jugendhilfe mit externer Unterstützung bedarf zwar einer Optimierung, nicht aber einer grundlegenden Optimierung.

Zu C.23 – Optimierung Gremienbetreuung – und C.24 – neue Struktur der Bezirksratsarbeit
Unterstützt wird das Vorhaben eines „Dialog(s) zwischen der Verwaltung und den politischen Gremien (darüber), wie eine neue Struktur der Bezirksratsarbeit“ erreicht werden könne (S. 12 der Drucksache). Dabei sollte, wie in der Drucksache ausgeführt, die Möglichkeit einer „Stärkung demokratischer Strukturen durch den (…) Bedeutungszuwachs im Gefüge der politischen Strukturen“ im Mittelpunkt stehen. Dabei sind die Bezirksräte für die örtliche politische Arbeit, vor allem für den Dialog mit den Einwohner*innen, unverzichtbar. Eine Reduzierung ihrer Anzahl würde die Stadtbezirke zu kaum noch zu überblickenden Einheiten aufblähen, die durch das kommunalpolitische Ehrenamt weder der Bezirksratsmitglieder im Allgemeinen noch im Besonderen durch die Bezirksbürgermeister*innen zu bearbeiten und zu begleiten wären. Vor diesem Hintergrund wäre ein Konsolidierungsbeitrag kaum zu leisten und das Ziel dieser Maßnahme deshalb einem entsprechenden Dialog-Gremium aus Verwaltung und Mitgliedern der Bezirksräte unter Beteiligung des Rates vorzubehalten. Entscheiden sollen die Ratsgremien auf der Grundlage der zwischen Verwaltung und Bezirksräten erarbeiteten Empfehlungen. Bei der Besetzung des Dialog-Gremiums soll seitens der Bezirksräte nach Möglichkeit auf die Besetzung mit Doppelmandaten verzichtet werden.
Gleichwohl ist im Rahmen des Dialogs zu erörtern, wie die Kommunikation zwischen den Bezirksräten, den Bezirksratsbetreuungen, dem Stadtbezirksmanagement und den übrigen Bereichen der Stadtverwaltung so gestaltet werden kann, dass diese einfacher, zügiger und zielgerichteter erfolgt. Dadurch könnten die Volumina der Anträge und Anfragen der Bezirksräte an die Verwaltung deutlich reduziert und damit die Fachverwaltung von der Beantwortung dieser Drucksachen erheblich entlastet werden.
Von einer Reduzierung der Anzahl der Bezirksräte wird als Zielstellung abgesehen. Stattdessen sollen über Poollösungen in der Gremienbetreuung sowie durch eine forcierte Digitalisierung der Bezirksratsarbeit und die damit verbundene Umstellung auf papierlose Unterlagen der Aufwand reduziert werden.

Zu C.25 – Optimierung des Betriebes Künstlerhaus
Im Rahmen des Innenstadtdialogs ist auf die herausgehobene Bedeutung des sog. „Kulturdreiecks“ zwischen Opernhaus, Schauspielhaus und Künstlerhaus verwiesen und dieser Bereich der City als eigenes Handlungsfeld benannt worden. Deshalb soll im Rahmen des weiteren Innenstadtdialogs die Weiterentwicklung des Künstlerhauses, einschließlich des Kommunalen Kinos, und dessen Einbindung in die Institutionen des Kulturdreiecks vorangetrieben und unterstützt werden. Dadurch können letztlich mehr Menschen angesprochen und damit die Erträge des Künstlerhauses gesteigert werden.

Zu C. 27 – Verstärkte Doppelnutzung von Gebäuden
Neben den benannten Gebäuden sind auch Schulen, Begegnungsstätten, (Sport- und andere) Vereinsheim einzubeziehen und – soweit möglich – auch nicht öffentliche Gebäude zu berücksichtigen. Seit Jahren wird gerade von ehrenamtlicher Seite die Erstellung eines digitalen Raumkatasters mit möglichen Nutzungen angemahnt. Dieses Vorhaben sollte zügig umgesetzt werden.

Zu C.28 – Masterplan Freizeitheime
Nach der Bestandsaufnahme und der Darstellung von Perspektiven der Stadtteilkulturarbeit (DS 0331/2015) ist die Entwicklung eines Masterplans für die Freizeitheime bzw. Stadtteilkulturzentren in Auftrag gegeben worden. Die Ergebnisse liegen bislang nicht vor oder sind nicht veröffentlicht worden. Die Entwicklung eines solchen Masterplans sollte deshalb unbedingt erfolgen, allerdings nicht dem vorrangigen Ziel der Schließung von Einrichtungen, sondern dem Ziel ihrer Profilierung, der Nutzung möglicher Synergien und einer stärkeren Einbindung ehrenamtlicher Strukturen.

Zu C.29 – Jugendzentren
Die „Aufgabe eines oder mehrerer Standorte“ sollte nicht von vornherein für die Umsetzung vorausgesetzt werden.

Zu C.35 – Schulbiologiezentrum mit Schulgärten
Das Schulbiologiezentrum sollte in seiner Bedeutung nicht geschmälert, sondern auf seinen eigentlichen Zweck zurückgeführt, hierfür einer umfassenden Aufgabenkritik unterzogen und mit einer modernen Didaktik ausgestattet werden. Zur finanziellen Absicherung sollen Drittmittel (verstärkt) eingeworben und Nutzer*innen entgeltpflichtig werden, die nicht in der LHH ansässig sind. Zu prüfen ist die Kooperation mit anderen Einrichtungen, wie dem Fachbereich Herrenhäuser Gärten oder dem Bezirksverband der Kleingärtner.


Zu den neuen Maßnahmen:

Zu C.38 – Überprüfung der Vereinsmitgliedschaften der Landeshauptstadt Hannover
Seit Jahren ist die LHH Mitgliedschaft in verschiedensten Vereinen und Vereinigungen. Es ist zu erwarten, dass verschiedene Mitgliedschaften in ihrer Zielstellung überholt sind. Die entfallenden Mitgliedsbeiträge sollen zur Haushaltskonsolidierung beitragen.

Zu C.39 – Überprüfung der Kosten für externe Moderation, Ausloten der Möglichkeiten für interne Moderation
Bei der LHH sind vielfältige Kompetenzen auch im Bereich der Moderation vorhanden. Auf externe Moderationen soll deshalb weitestgehend verzichtet werden.





Lars Kelich Dr. Elisabeth Clausen-Muradian/Dr. Daniel Gardemin
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitz