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Der Text in DS 2661/2022 wird unter Punkt
C. „Interne Optimierungen“ (Seite 10) nach „[…] Konkret benannte Einzelmaßnahmen werden den Teilhaushalten auf die Quote entsprechend angerechnet“ wie folgt ergänzt:
„Dabei werden die einzelnen Maßnahmen nicht allein nach rein fiskalischen Effekten priorisiert, sondern wie folgt:
o Zunächst werden jeweils Maßnahmen operationalisiert und umgesetzt, die neben ihrer Konsolidierungswirkung einen nachhaltigen Modernisierungseffekt für die Stadtverwaltung plausibel erwarten lassen oder die zu Qualitätsverbesserungen der Verwaltungsleistungen führen.
o Zuletzt, und nur wenn die Quoten nicht bereits erfüllt sind, werden Maßnahmen operationalisiert und umgesetzt, die die Teilhabechancen der Stadtgesellschaft einschränken.
Maßnahmen, die Teilhabechancen besonders für Kinder, Jugendliche, Ärmere, Menschen mit Behinderungen oder Ältere gefährden, sowie Maßnahmen, die sich aus der Istanbul Konvention ergeben, sollen – wenn möglich – durch andere Maßnahmen kompensiert werden.
Der Text in DS 2661/2022 wird unter Punkt
C. „Interne Optimierungen“ an folgender Stelle „[…] die Erhöhung von Kostendeckungsgraden“ (Seite 10) verändert:
„die Erhöhung von Kostendeckungsgraden in Einrichtungen der Stadt, z. B. Museen, Musikschule, Künstlerhaus, Stadtbibliothek, Volkshochschule, Bistro/Restaurant Gartensaal, Stadtgärtnerei, auch vorrangig durch Anpassung der Eintrittsgelder, Einwerbung von Drittmitteln und weiteren Maßnahmen“
Der Text in DS 2661/2022 wird unter Punkt
C. „Interne Optimierungen“ nach „die Aktualisierung der Unterbringungssatzung […] nach vorherigem Dialog mit den Flüchtlingsverbänden“ (Seite 10) wie folgt ergänzt:
„und mit dem Ziel, Personen ohne Leistungsbezug unmittelbar in eigenen Wohnraum zu vermitteln, sobald dieser verfügbar ist,“
Der Text in DS 2661/2022 wird unter Punkt
C. „Interne Optimierungen“ an folgender Stelle „[…] Überprüfung freiwilliger Aufgaben“ (Seite 12) verändert:
„Überprüfung freiwilliger Aufgaben, wie in der Anlage aufgeführt. Dies erfolgt im Sinne dieser Drucksache mit dem Ziel von Effizienzsteigerungen und finanziellen Einsparungseffekten im notwendigen Umfang.
Zu den Prüfaufträgen […]“.
Der Text wird unter Punkt
D. „Freiwillige Zuwendungen“ nach „[…] wie durch gezielte Schwerpunktsetzungen dabei Unwuchten vermieden und die Belastungen sinnvoll verteilt werden können“ (S.12) wie folgt ergänzt:
In dem durch die Verwaltung vorzulegenden Konzept soll berücksichtigt werden:
· welche Einrichtungen, Vereine und Initiativen HannoverAktivPass-Besitzer*innen verhältnismäßig in besonderem Maße durch ihre Angebote erreichen,
· welche Einrichtungen, Vereine und Initiativen maßgeblich an der Umsetzung des WIR 2.0, des Kulturentwicklungsplans, der Istanbul-Konvention, des Sportentwicklungsplans, des Roadmap-Prozesses im Jugendhilfebereich und konkreten Aktions- und Handlungsplänen des Fachbereichs Soziales beteiligt sind und
· welche Einrichtungen, Vereine und Initiativen seit 2019 auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene für ihre Arbeit ausgezeichnet wurden.
Im Zuge dessen werden weitere Instrumente im Umgang mit den Freien Trägern geprüft, bspw. das Umstellen auf vertragsbasierte Förderbeziehungen (mit Zielvereinbarungen und fachbereichsübergreifenden Zuwendungskonferenzen).“
Der Text in DS 2661/2022 wird unter Punkt
VI. „Mehr als sparen – Wachstum für die Stadt organisieren“ (S. 15) wie folgt ergänzt:
„[…] Aktuell wird es darum gehen, Hotels, Handel- und Gewerbetreibenden und der Kultur- und Kreativwirtschaft einen Mehrwert für ihr Engagement für Hannover zu bieten. Dafür wird die Stadt eine Bettensteuer einführen und 3 Mio. € aus den finanziellen Erträgen in diesen 2 Jahren zweckgebunden für die Unterstützung der Veranstaltungsbranche, Tourismus, Hotels, Kultur- und Kreativwirtschaft usw. einsetzen. […]“
Änderungen zur Anlage 1:
In der Maßnahme
C.14 – Optimierung der Kosten der Jugendhilfe mit externer Unterstützung – wird unter „Umsetzung“ das Wort „grundlegend“ vor „Optimierung der Jugendhilfe“ gestrichen.
C.23 – Optimierung Gremienbetreuung – und C.24 – neue Struktur der Bezirksratsarbeit mit dem Ziel, die Anzahl der Stadtbezirksräte zu reduzieren
Das Ziel der Prüfung der „Zusammenführung Stadtbezirksmanagement + Bezirksratsbetreuung mit
deutlicher Aufwandsreduzierung“ wird dahingehend ergänzt, dass im Rahmen des Dialogs zwischen Verwaltung, Bezirksräten und Rat auf der Grundlage der Empfehlungen von Verwaltung und Bezirksräten überlegt werden soll, wie die Kommunikation zwischen den Bezirksräten, Gremienbetreuung bzw. -management und den übrigen Bereichen der Verwaltung einfacher, zügiger und zielgerichteter gestaltet werden kann, bei Prüfung einer Poollösung und der verstärkten Digitalisierung des Anfragenmanagements.
Zugleich wird in
Maßnahme C. 23 in der Zielstellung das Wort „deutlicher“ vor „Aufwandsreduzierung“ gestrichen und als Ziel ergänzt: „Optimierung der Gremienbetreuung in Form der Abkehr von Papierunterlagen sowie Reduzierung der Anzahl von Druckerzeugnissen (papierlose Ratsarbeit)“.
Maßnahme C.24 wird gestrichen.
C.25 – Optimierung des Betriebes Künstlerhaus
Bei Umsetzung wird als Ziel definiert, das Künstlerhaus bei der Neuorganisation des sogenannten „Kulturdreiecks“ im Rahmen des Innenstadtdialogs einzubinden und zu unterstützen, mit dem Ziel, mehr Publikum anzusprechen und dadurch die Einnahmen von Künstlerhaus und Kommunalem Kino zu erhöhen.
C. 27 – Verstärkte Doppelnutzung von Gebäuden
Die Aufführung unter „Umsetzung“ wird ergänzt um Schulen, Begegnungsstätten und Vereinsheime.
C.28 – Masterplan Freizeitheime
Als vorrangiges Ziel soll nicht die Schließung von Stadtteilkultureinrichtungen festgelegt, sondern die Erarbeitung eines Masterplans zur inhaltlichen Ausrichtung bzw. Profilierung der Stadtteilkulturzentren und zur Nutzung möglicher Synergien sein. Grundlage hierfür sollte das vorhandene Konzept zur Stadtteilkulturarbeit (DS 0331/2015) sein. Bei der Erarbeitung des Masterplans ist die Einbindung ehrenamtlicher Strukturen zu prüfen.
C.29 – Jugendzentren
Unter Umsetzung wird vor „Aufgabe eines oder mehrerer Standorte“ das Wort „gegebenenfalls/ggf.“ eingefügt.
C.35 – Schulbiologiezentrum mit Schulgärten
Das Schulbiologiezentrum soll auf seinen eigentlichen Zweck zurückgeführt und durch eine Aufgabenkritik und zeitgemäße Didaktik modernisiert werden. Zudem sollte die Einwerbung von Drittmitteln, vor allem zur Sanierung des Gebäudebestandes, ebenso geprüft bzw. intensiviert werden wie die Kooperation mit anderen Fachbereichen, insbesondere 46/Herrenhäuser Gärten, und anderen Einrichtungen, beispielsweise mit dem Bezirksverband der Kleingärtner. Für die Nutzung des Schulbiologiezentrums sollten Entgelte eingeführt werden, vor allem für Schulen und andere Einrichtungen außerhalb der Landeshauptstadt. Entscheidend ist, dass der Betrieb des Schulbiologiezentrums nicht gefährdet wird.
Als neue Maßnahmen werden ergänzt:
C.38 Überprüfung der Vereinsmitgliedschaften der Landeshauptstadt Hannover
C.39 Überprüfung der Kosten für externe Moderation, Ausloten der Möglichkeiten für interne Moderation als Dienstleistung