Drucksache Nr. 3099/2019 N2:
Beschluss einer Stellplatzsatzung für das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover

Inhalt der Drucksache:

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3099/2019 N2
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Beschluss einer Stellplatzsatzung für das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

eine Stellplatzsatzung entsprechend der Vorgaben aus dem Haushaltsbegleitantrag
Nr. 0159/2019 für das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Regelungen der Stellplatzsatzung wirken sich in gleicher Weise auf die Belange aller Menschen aus.

Kostentabelle

Der Erlass einer Stellplatzsatzung sowie die daraus resultierenden Festsetzungen generieren keine Kosten.

Begründung des Antrages

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wurde mit Drucksache Nr. 0159/2019 zum Haushaltsplan 2019/2020 aufgefordert, eine Stellplatzsatzung für das Stadtgebiet Hannovers zu erarbeiten. Vorgegeben wurden die folgenden Eckpunkte:
  • Einteilung des Stadtgebietes in 3 Zonen ("Innenstadt", "verdichtete Stadtteile", "dritter Ring")
  • Reduzierung der Stellplatzschlüssel für die 3 Zonen auf 0,5 pro Wohneinheit für die Innenstadt, 0,6 pro Wohneinheit für die verdichteten Stadtteile und 0,8 pro Wohneinheit für den dritten Ring
  • Verknüpfung der Stellplatzschlüssel mit den Belegrechten im geförderten Wohnungsbau und einer Reduzierung des Stellplatzschlüssels auf 0,5
  • Möglichkeiten für eine weitere Reduzierung der erforderlichen Stellplätze bei Vorlage / Realisierung innovativer Verkehrskonzepte



Diese Vorgaben wurden von der Verwaltung geprüft und in den zum Beschluss vorgelegten Satzungsentwurf (Anlage 1) übernommen, so dass mit dem Beschluss der vorliegenden Stellplatzsatzung ein Beitrag zur Wohnraumentwicklung, zum kostensparenden Bauen und zur Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum geleistet werden kann.

Die Erarbeitung einer N2 wurde erforderlich, um einerseits die Wirksamkeit der Regelungen der Satzung im Sinne der Förderung bezahlbaren Wohnraums nochmals zu stärken und andererseits, um sich den parallel veränderten landesweiten Regelungen gleich oder günstiger zu stellen.
Mit dem neu ausgearbeiteten §4 Konkurrenzregelungen wurde der Wirkungsbereich der Satzung im Verhältnis zu älteren Regelungen eines Bebauungsplans oder einer städtebaulichen Satzung klargestellt. Nach dem Prinzip einer Meistbegünstigungsregelung öffnet sich die Satzung damit weiter und gibt zugleich anderweitig getroffenen, günstigeren Regelungen Bestand.
Mit dem RdErl. d. MU v. 16.12.2019, Nds. MBL. 2020 Nr. 1, S. 24ff wurden neue, landesweit gültige Ausführungsbestimmungen zu §47 NBauO eingeführt. Hierbei wird insbesondere auch die Bedeutung der dort aufgeführten Richtzahlen als Orientierungswerte klargestellt. Zudem erfolgt eine Anpassung der Richtzahlen an aktuelle Anforderungen und Erfahrungswerte. Die Satzung der Landeshauptstadt Hannover folgt den landesweiten Richtzahlen durch die Übernahme der unteren Richtwerte. Mit der getroffenen Zonenregelung legt die Satzung die Anwendung der Landesrichtwerte für Wohnungsbau (0,5 - 2,0 Estpl./WE) mit Bezug auf den Planungsraum der Landeshauptstadt Hannover fest. Durch die Anpassung an die neuen Regelungen des Landes wird die Anwenderfreundlichkeit der städtischen Satzung erhöht.
Darüber hinaus waren redaktionelle Anpassungen zur Klarstellung der Inhalte und eine eindeutige Anwendbarkeit der Satzung notwendig.
61.15 
Hannover / 18.02.2020