Drucksache Nr. 3099/2019 N1:
Beschluss einer Stellplatzsatzung für das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
3099/2019 N1
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Beschluss einer Stellplatzsatzung für das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

eine Stellplatzsatzung entsprechend der Vorgaben aus dem Haushaltsbegleitantrag
Nr. 0159/2019 für das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Regelungen der Stellplatzsatzung wirken sich in gleicher Weise auf die Belange aller Menschen aus.

Kostentabelle

Der Erlass einer Stellplatzsatzung sowie die daraus resultierenden Festsetzungen generieren keine Kosten.

Begründung des Antrages

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wurde mit Drucksache Nr. 0159/2019 zum Haushaltsplan 2019/2020 aufgefordert, eine Stellplatzsatzung für das Stadtgebiet Hannovers zu erarbeiten. Vorgegeben wurden die folgenden Eckpunkte:
  • Einteilung des Stadtgebietes in 3 Zonen ("Innenstadt", "verdichtete Stadtteile", "dritter Ring")
  • Reduzierung der Stellplatzschlüssel für die 3 Zonen auf 0,5 für die Innenstadt, 0,6 für die verdichteten Stadtteile und 0,8 für den dritten Ring
  • Verknüpfung der Stellplatzschlüssel mit den Belegrechten im geförderten Wohnungsbau und einer Reduzierung des Stellplatzschlüssels auf 0,5
  • Möglichkeiten für eine weitere Reduzierung der erforderlichen Stellplätze bei Vorlage / Realisierung innovativer Verkehrskonzepte



Diese Vorgaben wurden von der Verwaltung geprüft und in den zum Beschluss vorgelegten Satzungsentwurf (Anlage 1) übernommen, so dass mit dem Beschluss der vorliegenden Stellplatzsatzung ein Beitrag zur Wohnraumentwicklung, zum kostensparenden Bauen und zur Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum geleistet werden kann.

Die Neufassung der Drucksache ist erforderlich, da redaktionelle Änderungen im Anhang 1 zur Stellplatzsatzung erforderlich wurden. Die vorgenommenen Änderung berühren die grundsätzlichen Ziele der Stellplatzsatzung nicht.
61.15 
Hannover / 14.01.2020