Drucksache Nr. 3096/2019:
Umbau der Bornumer Straße (Nebenanlagen) zwischen Beckstraße / Auffahrt zur B65 und Ossietzkyring

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission Sanierung Soziale Stadt Mühlenberg
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
3096/2019
3
 

Umbau der Bornumer Straße (Nebenanlagen) zwischen Beckstraße / Auffahrt zur B65 und Ossietzkyring

Antrag,


1. dem Umbau der Nebenanlagen Bornumer Straße zwischen Beckstraße / Auffahrt zur B65 und Ossietzkyring, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 1.660.300 € (ohne Straßenabläufe) zuzustimmen.


2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.








Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 51106016 / 54101904 / 54101909 / 54701901
Bezeichnung Stadtsanierung / Stadterneuerung Mühlenberg
Gemeindestraßen / Verkehrsanlagen
Gemeindestraßen / Grunderneuerung im Bestand
ÖPNV / Programm Bushaltestellen

Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2020-21 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt 61 für den Anteil der Stadtsanierung und im 66 für den übrigen Anteil sichergestellt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 51106016 54101904 54101909 54701901
Stadtsanierung/Stadterneuerung Mühlenberg Gemeindestraßen/Verkehrsanlagen Gemeindestraßen/Grunderneuerung im Bestand ÖPNV/Programm Bushaltestellen
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 954.500,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 1.660.300,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -705.800,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 23.863,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 84.435,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 42.750,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 10.587,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -29.474,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 162.377,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis -77.942,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -107.416,00 €
Anmerkungen zu:

Einzahlungen
Für die in der Begründung des Antrages, Punkt 2. Beschreibung der Baumaßnahme aufgeführten Teilmaßnahmen 1) - 7) sind der Landeshauptstadt Hannover folgende Zuwendungen in Aussicht gestellt:
- nach den Richtlinien zur Städtebauförderung i.H.v. 66,67 % der zuwendungsfähigen Kosten für die Teilmaßnahmen 3), 4) und 6) sowie 5) und 7) anteilig
- nach der Landeshaushaltsordnung des Landes Niedersachsen §§ 23 und 44 für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen i.H.v. 75 % der zuwendungsfähigen Kosten für die Teilmaßnahmen 1) und 2)
- nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) i.H.v. max. 60 % der zuwendungsfähigen Kosten für den Radverkehr anteilig für die Teilmaßnahmen 5) und 7)
Auszahlungen
In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 49.700 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.




Auflösung Sonderposten
Einzahlungen aus der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Abschreibungen
Kosten der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).

Begründung des Antrages


1. Ausgangslage

Die Bornumer Straße liegt im Sanierungsgebiet Mühlenberg. Zu den beschlossenen Sanierungszielen für das Gebiet zählen die Aufwertung öffentlicher Verkehrsräume inklusive der Wegenetze sowie die Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Barrierefreiheit (s. Beschluss-Drucksache 2079/2015 N 1). Im Freiraumentwicklungskonzept Mühlenberg (FREK, siehe BDS 1344/2018) wurde daher die Maßnahme „Verlagerung der Bushaltestellen Canarisweg sowie die barrierefreie Zuwegung und Querung an der Bornumer Straße“ als kurzfristig umzusetzende Maßnahme eingeordnet.
Parallel zur Abschlussphase des FREK wurden die Nebenanlagen der Bornumer Straße im Abschnitt zwischen Beckstraße und Ossietzkyring in das LHH-Programm „Grunderneuerung im Bestand“ (GiB) aufgenommen.
Anfang 2018 beschloss der Verwaltungsausschuss eine Erhöhung der Sicherheit des Radverkehrs (DS 0277/2018) mit dem Auftrag an die Verwaltung, die Anlage von getrennten Radverkehrsanlagen zu bevorzugen. Zudem besteht aufgrund der hohen Verkehrsstärke im Ausbauabschnitt der Bornumer Straße aktuell eine Radwegebenutzungspflicht. Dies erforderte eine Anpassung des im FREK vorgeschlagenen Pilotprojektes, welches die Markierung von Bussonderfahrstreifen mit Radverkehrsnutzung vorsah.

Als Alternative konnten die vorgesehenen GiB-Maßnahmen nach einer intensiven verwaltungsinternen Abstimmung um eine Verbreiterung der Nebenanlagen für die Herstellung jeweils getrennter Geh- und Radwege heute zu Lasten der überbreiten Fahrspuren ergänzt werden.
Ziel ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit insbesondere für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen und die Verbesserung der Barrierefreiheit im gesamten Streckenverlauf einschließlich des Knotenpunktes Beckstraße / Auffahrt zur B65 und der Geh- und Radweganbindung vom Canarisweg (vgl. auch Integriertes Entwicklungskonzept IEK 2018, Kap.I.4 Verkehr). Durch die Maßnahmen soll eine bessere Anbindung des Canarisweges an den restlichen Stadtteil gefördert werden.

Im Bestand sind die beidseitig vorhandenen Nebenanlagen durch einen Hochbord von der asphaltierten Fahrbahn getrennt und mit SF-Pflaster bzw. Asphalt befestigt. Abschnittsweise gibt es eine zweireihige Gosse aus Betonpflaster 16/16/14. Gehwegflächen, insbesondere in den Einmündungen und Knotenpunkten, sind mit Betonplatten 40/40/6 belegt. Die Straßenbeleuchtungsanlage befindet sich komplett auf dem Mittelstreifen. In beiden Fahrtrichtungen verfügt die jeweils zweispurige Fahrbahn über eine Breite von 7,50 m und gilt damit als überdurchschnittlich breit.



2. Beschreibung des Vorhabens

Die verbreiterten Nebenanlagen sollen wieder durch einen Hochbord von der Fahrbahn getrennt und mit den Standardmaterialien der LHH befestigt werden: Gehwege in 1,60 m Breite mit Betonplattenbelag, Radwege mit seitlichem Klinkerstreifen und anthrazitfarbenen Betonpflaster in 2,0 m Breite sowie der Sicherheitsstreifen zur Fahrbahn mit Rechteckpflaster. Der Ausbau der Bushaltestellen erfolgt nach Standard Hannover mit taktilen Elementen und Wetterschutzdach. Für den fließenden Verkehr verbleiben je Fahrtrichtung eine Fahrbahnbreite von 6,25 m, wobei der insbesondere für den Bus- und Schwerverkehr vorgesehene rechte Streifen 3,25 m breit angelegt werden soll.
Im Norden schließt die Maßnahme an den „Auftaktplatz“ der Maßnahme Erneuerung und Aufwertung von Spielplatz und Grünverbindung nördlicher Canarisweg (BDS 2357/2018 und BDS 1888/2019) an. Dabei wird die AusführungspIanung des „Auftaktplatzes“ zur Grünverbindung Canarisweg im Rahmen der Teilmaßnahmen Bornumer Straße erstellt und umgesetzt.
Auch die barrierefreien Querungen sowie die sicherere Radwegeführung im Knotenpunkt Bornumer Straße / Beckstraße / Auffahrt B65 zählt zu den Maßnahmen, durch die eine Reduzierung der Trennwirkung sowie eine erhebliche Erhöhung der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit erreicht werden sollen.

Zur Erfüllung des Gesamtzieles Verbesserung der Verkehrssicherheit und Schaffung barrierefreier Verkehrsanlagen sind folgende Teilmaßnahmen an der Bornumer Straße geplant:

1) Barrierefreier und behindertengerechter Ausbau der Bushaltestelle Canarisweg (Fahrtrichtung Innenstadt) am vorhanden Standort.

2) Barrierefreier, behindertengerechter Ausbau der Bushaltestelle Canarisweg (Fahrtrichtung Stadtgrenze) und Verlagerung vom vorhandenen Standort unterhalb der Fahlbuschbrücke auf die schräg gegenüberliegende Seite der o.g. Haltestelle.

3) Bauliche Herstellung einer zwischen den Bushaltestellen liegenden lichtsignalgesteuerten Querungsstelle für Fußgänger und Radfahrer über die Bornumer Straße.

4) Anbindung der öffentlichen Verkehrsflächen Weiße Rosean die neue Querungsstelle mittels neuer behindertengerechter Rampe sowie zusätzlicher Treppenanlage.

5) Erneuerung der beidseitig vorhandenen Nebenanlage „Gemeinsamer Geh-/Radweg“ oder „Radweg“ Bornumer Straße und Umbau zu getrennten Geh- und Radwegen in Verbindung mit der Verbreiterung der Nebenanlagen um jeweils 1,25 m einschließlich baulicher Anpassung im Bereich der Fahrbahnen.

6) Erneuerung der Nebenanlagen am Knotenpunkt Bornumer Straße / Beckstraße / Auffahrt zur B65 (Bückeburger Allee) und Umbau sowie Trennung der Querungsstellen für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen. Die Notwendigkeit ergibt sich insbesondere aus der bereits erfolgten Verlegung des Familienzentrums Canarisweg in die Beckstraße und des daraus resultierenden erhöhten Aufkommens an Fußgänger*innen (insbes. an Kindern) sowie der sichereren Radwegeführung.

7) Anpassung der Querungsstellen im Bereich der Einmündungen Ossietzkyring und Canarisweg.






3. UVP

Durch die Erneuerung der Nebenanlagen der Bornumer Straße im o. g. Abschnitt und ihre Verbreiterung zu Lasten der überbreiten Fahrspuren wird sowohl die städtebauliche Qualität der Straße und der Umgebung als auch die Möglichkeit zur (nichtmotorisierten) Nutzung der Verkehrsanlagen für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen deutlich verbessert.
Im Zuge der gesamten Baumaßnahme sind 9 Bestandsbäume zu beseitigen, die durch die Pflanzung von 10 Bäumen kompensiert werden.
Darüber hinausgehende negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.

4. Bauzeit/ Bauablauf

Mit der Durchführung der Baumaßnahme zwischen Beckstraße / Auffahrt zur B65 und Ossietzkyring soll in 2020 begonnen werden.
Im Vorbereitung der Bauarbeiten sind noch verschiedene Leitungsarbeiten erforderlich.
66.21 
Hannover / 25.11.2019